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Unklarheit - Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets - ...?

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letzte Antwort am 24.11.2018 11:52:28 von bodensee
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southwest
Beginner
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Hallo zusammen,

heute ist dieser Artikel (Link) auf DATEV unter Aktuelles - Nachrichten Steuren & Recht erschienen

Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets - Bundesrat stimmt zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu

Der folgende Satz leuchtet mir nicht ein.

Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent.

Was bedeutet dieser Satz in Hinsicht auf eine Neufahrzeugbestellung? Kann eine Neufahrzeug auch vor dem 31.12.2018 bestellt worden sein und nach dem 01.01.2019 zugelassen werden und ist damit die 0,5% Versteuerung erfüllt?

Hier der komplette Satz:

Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Danke

martinkramer
Fortgeschrittener
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Gemäß dem Gesetzentwurf  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904455.pdf heißt es zu § 6 Abs .1 EStG:

"1. bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2019 oder nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich

für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro, oder

2. bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen. "

Das heißt, das Fahrzeug muss nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 geliefert werden, um die Voraussetzung zu erfüllen. Das Bestelldatum ist egal, es zählt das Datum der Verschaffung der Verfügungsmacht = Lieferdatum.

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
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bodensee
Experte
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wie Herr Kramer schon geschrieben hat:

angeschaffte heißt nicht bestellt, das ist lediglich die Bekundung das ich anschaffen möchte. Die Konkrete Anschaffung ist der Kauf mit Übergabe.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 24.11.2018 11:52:28 von bodensee
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