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GuE-Feststellung, Entnahmen, 15a EStG

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letzte Antwort am 23.11.2018 10:07:12 von stefans
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Hallo,

irgendwie stimmt meine Berechnung nicht..

Sachverhalt:

Festgestellter Verlust zum 31.12.16:  50.000,00 EUR

Gewinn 2017: 60.000,00 EUR

Entnahmen 2017: 50.000,00 EUR

Das Programm verrechnet den Gewinn mit dem Verlust aber berücksichtigt die Entnahmen nicht und zeigt als Ergebnis für den Folgebescheid 10.000,00 EUR

Eintragungen:

Gewinn Anlage FE 1, Zeile 5

Festgestellter Verlust: Selbst ermittelte Anteile, Kapitalkonten/§15a EStG, Festgestellter Verlust...

Entnahme Anlage FE 5, Zeile 5

Ne Idee was ich falsch mache?

stefans
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Moin Moin Alexander,

ich hoffe ich verstehe Ihre Frage nicht falsch aber Entnahmen haben keine Auswirkungen auf den Gewinn.

Die Entnahmen haben "nur" eine Auswirkung auf Ihr Kapitalkonto und die Verlustverrechnung nach § 15a EStG.

Beste Grüße

Stefan

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Gelöschter Nutzer
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um die Verlustverrechnung geht es ja.. die macht er und die entnahmen haben keinen Einfluss auf die Verrechnung. Das Programm verrechnet Verluste die ich nicht verrechnen darf.

Im Prinzip wie Beispiel2 aus H15a EStH nur ohne wiederaufleben der Außenhaftung.

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stefans
Fortgeschrittener
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Die Entnahmen in 2017 haben keine Auswirkung auf den im Jahr 2016 festgestellten und verrechenbaren Verlust.

Wenn im Jahr 2016 ordnungsgemäß ein nach § 15a EStG verrechenbarer Verlust zum 31.12.2016 ermittelt wurde, dürfen Sie diesen vom Gewinn im Jahr 2017 abziehen.

Änderung aufgrund Ihrer Bearbeitung:

Beispiel 3 in H15a EStH ist Ihr Fall:

323776_pastedImage_0.png

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letzte Antwort am 23.11.2018 10:07:12 von stefans
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