Hallo Zusammen,
... ich habe zwar schon den einen oder anderen Beitrag zu o.g. Thema gefunden, aber leider noch keine endgültige Lösung gefunden.
Für einen MA wird nach §54aSGB eine Förderung nach EQ Maßnahme von der Agentur der Arbeit bezuschusst. Ebenfalls ist diese Maßnahme von der HWK abgesegnet. Der MA erhält als Vergütung 700,00 Brutto (Anlehnung Ausbildungsvergütung). Nach Beendigung der EQ Maßnahme in 9 Monaten wird die Beschäftigung in eine Ausbildung übergehen.
Jetzt fangen meine Probleme an. Die BKK meint, der MA müsste als Praktikant gemeldet werden. DATEV stellt solche Maßnahmen den Personengruppen 123 gleich. Ich bin der Meinung, das ggf. gleich die Personengruppe 102 gewählt werden könnte. Was meint Ihr?
Was ist nun richtig? Bin etwas planlos.
Viele Grüße
Hallo,
im Beitrag Einstiegsqualifizierung - Umsetzung in LODAS wurde dieser Sachverhalt bereits beantwortet.
Abweichende Schlüsselungen sind nicht bekannt. Bitte stimmen Sie diese mit der Krankenkasse ab.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe fast die gleiche Frage bei mir wurde nur der Personengruppenschlüssel 121 vom Arbeitsamt angefordert. Jetzt habe ich für 6 Monate (03-08/19) in der letzte Abrechnung 8,19 eine Rückerstattung der gesamten abgerechneten und abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Das kann doch nicht richtig sein?
Danke für Unterstützung
Die Einstiegsqualli ist für den AG immer kostenneutral. Die Agentur erstattet auch immer die SV-AG-Anteile.
Hallo,
durch den Gruppenschlüssel 121 wurden die SV-Beiträge vom Arbeitnehmer neutralisiert, der Arbeitgeber führt somit die Beiträge nicht ab an die KK, das kann doch nicht richtig sein. Zahlt den das AG auch die SV für den Arbeitnehmer direkt an die KK?