Hallo Datev,
warum wird die für das laufende Jahr gezahlte GewSt bei 4/3 Rechnern unter Steuern/Versicherungen und Beiträgen ausgewiesen und die für das Vorjahr unter "neutrale Aufwendungen"?
Wenn die tatsächliche anfallende GewSt ermittelt und gebucht worden wäre und die Differenz zu den Vorauszahlungen dann mit der VJ GewSt unter neutralen Aufwendungen ausgewiesen würde, könnte man sich ja damit abfinden. So wird der Eindruck einer zutreffenden Zuordnung erweckt, der aber gar nicht stimmt. Auch die Begrifflichkeit Steuer-VZ laufendes Jahr = betrieblich, Steuernachzahlungen = neutrale Aufwendungen ist verwirrend. Ich kenne keinen Mandanten, der die GewSt des Vorjahres als eine neutrale Aufwandsposition ansieht.
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Es gibt meines Erachtens 2 Gründe für den unterschiedlichen Ausweis:
a) lfd. Aufwand = Gewst VZ Aufwand lfd. jahr , daher unter Beiträge/Steuern,
während Nachzahlung VJ = kein periodengerechter Aufwand , sondern periodenfremd und daher ausweis am Ende
und/oder b)
historisch gewachsen, bereits zu Zeiten vor dem § 4 5b EStG wurden die Gewerbesteuer beim 4/3 REchner beim lfd. Aufwand da damals ja noch abziehbarbe BA ausgewiesen. Dann kam ich glaube 1999 der 4/5b hinzu und die Nachzahlungen mit neuen Extrakonten sind nach hinten oder unten gewandert. Da nun keine BA mehr.
Hallo Frau Schönweiß, hallo Herr Lachmann,
kann es sein, dass Herr Eberhardt recht hat und es purer Zufall oder sogar Vergesslichkeit ist, dass die GewSt lfd. Jahr und Vorjahr so unterschiedlich ausgewiesen wird?
In der HGB GuV gibt es übrigens keine Unterscheidung zwischen Vorjahr und laufendem Jahr bei den Ertragsteuern.
Gab es nicht mal Bemühungen bei der Datev, die 4/3 Rechnung zu überarbeiten? Die laufende Gewerbesteuer hat nun wirklich schon lange nichts mehr im betrieblichen Bereich der Gewinnermittlung zu suchen.
Schöne Grüße
Jupp Schmitz
Also falls die DATEV mal die 4/3 Rechnung überarbeitet fände ich es ganz reizend wenn die Position "Praxisbedarf" in etwas allgemeineres umbenannt werden könnte.
Und bitte zwei Varianten - mit/ohne Liquiditätsgehampel. Den Mandanten interessiert dieser Teil erfahrungsmäß nur wenig bzw. überhaupt nicht. Wieviel unnütz geduckte Seiten schon im Schredder versunken sind.
Individuelle BWA ist möglich, aber unpraktisch, weil
- jedes Jahr neu anzulegen (man will ja alle eventl. Änderungen einfangen) und
- bei jedem zutreffenden Mandanten separat zu speichern, denn auch der Import einer Vorlage macht Arbeit.
Wer die zweite Seite benötigt, soll die Variante "mit" ausdrucken, speichern oder was weiß ich können, alle anderen greifen zu der Variante "ohne".
Ja, ja und nochmals ja! Wie viele Seiten da wohl auch schon in meinem "Dienstschriftgut" verschwunden sind ...
Die (Privat-)Liquiditäts-BWA ist sicher eine feine Sache. Soweit ich sie verstanden habe, macht sie aber nur Sinn, wenn man denn auch alle Privateinnahmen und Privatausgaben des EÜR'lers mit bucht (?). Davon habe ich bisher ... null
Diesen Punkt (nicht jeder Freiberufler ist Arzt oder Physiotherapeut) habe ich diverse Male gegenüber DATEV-Mitarbeitern angesprochen, bis ich hier in der Community letztes Jahr auf einen "wissenden" DATEV-Mitarbeiter getroffen bin, der mir die fürchterlich einfache Lösung für dieses Problem mitgeteilt hat:
Gehen Sie in der Ansicht Wertekontrolle auf die Position "Aufwendungen für Praxisbedarf" und klicken Sie mit der rechten Maustaste darauf. Wählen Sie den Punkt "Posten bearbeiten" und es öffnet sich eine Maske, in der Sie ganz einfach die Bezeichnung individuell festlegen können.
Hallo Frau Fitschen, danke, diese Lösung ist mir bekannt (wobei es sicher natürlich immer gut ist diese zu verbreiten), ich würde es nur für sinnvoll halten als Standard etwas allgemeineres einzutragen, bei uns ist sogar nur eine Minderheit der 4/3 Rechner Arzt oder Physiotherapeut. Es wäre einfach nett, wenn man da etwas allgemeingültiges standardmäßig hätte.
Nachtrag: Mal abgesehen davon, dass unter diese Position auch die Bestandsveränderung der Verbindlichkeitskonten Lieferung und Leistung aufgeführt werden, dass kann auch bei einem Arzt einfach kreuz falsch sein.
Hallo Herr Mayer,
auch bei mir sind die allermeisten Freiberufler nicht im Bereich der Heilberufe tätig. Darum habe ich mich über die Begrifflichkeit "Praxisbedarf" ja sehr lange geärgert. Teilweise hatte ich schon individuelle Zuordnungstabellen angelegt.
Seitdem ich diese Möglichkeit der Umbenennung kenne, nutze ich sie und denke nicht mehr weiter darüber nach.
Zu Ihrem Nachtrag:
Ich weigere mich (üblicherweise) - genau aus dem von Ihnen beschriebenen Grund - Freiberufler mit EÜR mit OPOS zu buchen. Ich kann nicht ganz verstehen, wieso man im Zeitalter von Computer und KI die offenen Posten bei einer EÜR nicht genau dort abziehen kann, wo sie hingehören. Alle Infos sind doch vorhanden. Hier wäre eine automatisch richtige Verrechnung doch mal sinnvoll.
Das wurde schon vor Jahren diskutiert ...
Ausweis Gewerbesteuerzahlungen in der Einnahmen-Ausgaben-BWA
oder
Unterschied Gliederung 4/3 Rechnung zu GuV
... und von unserer Genossenschaft offensichtlich als nicht so wichtig eingestuft - dafür wird jede Menge Energie und mehrfache Vertreterversammlungen darauf verwandt, von uns widerborstigen Steuerberatergenossen wegkommen und lieber das Mandantendirektgeschäft auszubauen
Hallo Datev,
können Sie hierzu bitte eine Stellungnahme abgeben?
Vielen Dank und viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
die Einnahmen-Ausgaben-BWA weist die Summe der Kosten aus. Gewerbesteuernachzahlungen/-erstattungen für Vorjahre sind periodenfremde und damit neutrale Aufwendungen. Deshalb werden sie nicht als Steuerzahlungen des laufenden Jahres ausgewiesen. Die differenzierte Behandlung entspricht auch der Zuordnung im Jahresabschluss.
Falls Sie eine andere Zuordnung als in der Standard-BWA wünschen, können Sie den Kontenzweck für Gewerbesteuernachzahlungen/-erstattungen ändern. Damit können Sie den Ausweis in der BWA und im Jahresabschluss beeinflussen. Wie Sie den Kontenzweck ändern, finden Sie im Dokument 1001135. Möchten Sie dagegen nur den Ausweis in der BWA ändern, können Sie eine individuelle BWA anlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Herr Lachmann,
ob bei einem 4-3 REchner die Gewerbesteuer periodenfremd ist, würde ich so ad hoc nicht unbedingt so sehen wollen. Bei einem Bilanzierer ist dem so - unstrittig.
Bei 4-3 sind alles Betriebsausgaben die vom 1.1.-31.12. abfließen, eine Unterscheidung in peridodisch und aperiodisch sieht m.E. der Gesetzgeber nicht vor.