Liebe Community, liebe DATEV,
ich kann einen Anlagenspiegel nicht ausgeben wegen Differenzen zwischen Finanz- und Anlagenbuchführung. Allerdings beschränken sich handelsrechtlich die Differenzen auf die Punkte Zugänge, Abgänge und Umbuchungen, ich meine mich zu erinnern, dass diese Differenzen dem Anlagenspiegel nicht im Wege stehen, richtig?
Im Bereich Steuerrecht gibt es schwerwiegender Differenzen, also auch bei den Endwerten. Es sind solche Differenzen, die meiner Kenntnis nach die Ausgabe des Anlagespiegels blockieren. Wie kann ich dennoch einen Anlagenspiegel aus dem, letztendlich richtigen, handelsrechtlichen Bereich ausgeben?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
um einen Anlagenspiegel aus Kanzlei-Rechnungswesen zu erzeugen, müssen alle Abstimmdifferenzen (in allen Zeilen) bereinigt werden.
1070300 - Abstimmung Anlagenbuchführung: mögliche Abstimmdifferenzen und Programmlogik
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Schramm
Produktmanagement und Service Jahresabschluss
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Schramm,
gibt es da einen Workaround? Wir erhielten einen Bestand und es war offenbar nur das Handelsrecht von Relevanz. Demzufolge wurde das Steuerrecht nicht überprüft, so dass hier Differenzen verblieben, welche später die Ausgabe eines Anlagenspiegels verhinderten.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Moin Moin Herr Mayer,
die Differenzen im Bereich Steuerrecht verhindern nicht die Ausgabe des Anlagenspiegels im Bereich Handelsrecht. Ich habe Mandanten mit Differenzen im Bereich Steuerrecht und kann einen Anlagenspiegel im Handelsrecht ausgeben.
Es muss also an den Differenzen im Bereich Handelsrecht liegen, dass Sie keinen Anlagenspiegel ausgeben können.
Beste Grüße
Stefan