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Ideen zur Verbesserung des beA-Moduls

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letzte Antwort am 11.12.2018 08:25:43 von agmü
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rahayko
Fortgeschrittener
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Hallo Community!

Ich bin mir bewusst, dass man Verbesserungsvorschläge bei Datev einreichen kann. Allerdings möchte ich meinen Vorschlag zunächst im Kreis der Kollegen erörtern, um das System nicht zu "verschlimmbessern".

Mein Vorschlag ist, dass bei der Auswahl des beA-Empfängers die Möglichkeit besteht, aus der Akte (entsprechende Auswahl und Eingabe vorausgesetzt) einen dort gespeicherten Adressaten und auch das hinterlegte Gericht als Vorbelegung für die Suchkriterien auszuwählen.

Wenn ich also die Akte 47-11 ausgewählt habe, kann Datev bei der Suche nach dem Empfänger in der beA-Datenbank die hierfür bisher immer wieder neu von Hand einzutippenden Suchfelder mit den Daten aus der Akte vorbelegen. Ich könnte dann einfach nach den Kriterien der Vorbelegung suchen.

Das brächte den Vorteil, dass man nicht immer wieder alles neu eintippen muss und zum anderen, dass jedes mal wieder überprüft wird, ob der Empfänger noch in der beA-Datenbank (BRAK-Liste) existiert.

Weiterhin wäre es dann auch möglich, dass die Belegung bei "Ihr Zeichen" aus der Akte übernommen wird, was die elektronische Verarbeitung auf der Empfängerseite vereinfachen wird. Wenn dann noch der Betreff im Standard mit der Artenbezeichnung belegt würde, wäre alles da, was man braucht.

Wie ich gelesen habe, soll über den Governikus KG: Justiz Edition  auch mit Mandanten korrespondiert werden könne, die sich dort ein Account anlegen. Auch dieser Weg wäre dann mit der o.g. Bearbeitung möglich.

Ich halte das für machbar und sinnvoll, da hierzu nicht an der Schnittstelle zu beA sondern "nur" an Datev selbst programmiert werden müsste. Zudem führe ich dann nicht zwei Adressverzeichnisse (beA und Datev) sondern nur eines.

Was denken die Sie?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
rabergert
Beginner
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Sehr geehrter Herr Kollege Hayko,

meines Erachtens gibt es hier schon erheblichen Änderungsbedarf:

1.

Die mögliche Vorbelegung und Auswahl aller auszufüllenden Felder aus der Akte halte ich für mehr als erforderlich.

2.

Sinnvoll wäre auch die weitere Möglichkeit, gleichzeitig nicht nur an das Gericht, sondern auch an den gegnerischen Kollegen mit Empfangsbekenntnis einen Schriftsatz versenden zu können.

3.

Die vom gerichtlichen Server übermittelte Meldung, der eingereichte Schriftsatz sei um .... bei Gericht eingegangen, muss unbedingt schon aus Gründen eines etwaigen Wiedereinsetzungsantrags auch zur Akte abzuspeichern sein.

4.

Aktuell werden ausgehende Schriftsätze samt Anlagen in der Akte in einer ZIP abgespeichert. Ich halte dieses Format für völlig verfehlt, insbesondere wenn Schriftsätze und Anlage aus verschiedenen Ablagebereichen zusammengeführt werden. Wenn hier das Angebot der Datev zur Mobilen Akte eingesetzt wird, ist das Format ungeeigne, da hier keine ZIP verarbeitet werden. Insofern muss dann händisch alles aus der ZIP-Datei zur Akte nochmals abgespeichert werden.

5.

Wir senden derzeit zu rund 90% sämtlichen Schriftverkehr per beA, führen aber noch Papierakten. Wenn nach der beA-Übermittlung der Schriftsatz samt Anlagen zur Akte ausgedruckt wird, ist hier nicht mehr die Nummerierung der Anlagen erkennbar, sondern muss händisch auf jeder einzelnen Anlage nachgeholt werden. Insoweit wäre es sinnvoll, dass die Anlagen bei Einstellung in das beA ähnlich dem Drucken zur Akte gestempelt werden.

6.

Das aktuelle Vorschaufenster für einzureichende Schreiben halte ich für sehr sinnvoll. Leider springt dieses nach Schließen des Fensters und erneuten Wiederaufruf immer wieder auf die ursprünglichen Einstellungen der Ansicht zurück. Will man hier eine größere Ansicht einstellen, muss dieses immer wieder erneut eingestellt werden.

MfkG

Ralf Bergert

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bergert,

ich habe Ihre Wünsche bzgl. Anwaltspostfach erfasst.

Der in Nr. 6 beschriebene Fehler sollte mit dem Service-Release 9.16 vom 30.11.2018 behoben sein:

Aktuelle Version von DATEV Anwalt classic

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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agmü
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Sehr geehrter Herr Bergert,

ich möchte kurz zu einzelnen Punkten folgendes anmerken:

zu 2.: Sinnvoll wäre der Wunsch; allerdings: Warum soll als Standardfall der Versand des Schriftsatzes auch an den Kollegen nötig sein.  Die Zustellung von Schriftsätzen an die Gegenpartei ist ureigenste Sache des Gerichts.  In den Fällen, in denen ausnahmsweise eine Übermittlung auch an den Kollegen erfolgen soll, sind zwei Nachrichten auch unter Nachweisgesichtspunkten die bessere Variante.

Wollen Sie wirklich der BRAK/ATOS die verantwortungsvolle Aufgabe überlassen, die Nachricht richtig aufzuteilen und dann auch noch an den richtigen Empfänger zu senden?  Mir wäre diese Möglichkeit beim derzeitigen technischen Stand der beA Infrastruktur schlicht zu unsicher.  Auch wären Sie nie sicher sein, warum einer der Verfahrensbeteiligten das Empfangsbekenntnis nicht vollzogen hat.

zu 3.: dieser Wunsch steht im Widerspruch zu Ihrem Punkt 4.

zu 4.:  Ich glaube Sie müssen unterscheiden:  Wollen Sie eine "Gerichtsakte" in der nur die Dokumente enthalten sind, die per beA versendet wurden, oder wollen Sie für den Worst-Case die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihrerseits alles "richtig" gemacht wurde und daher der verspätete Zugang von Ihnen nicht verschuldet wurde.

Für den zweiten Fall ist m.E. das bisherige Vorgehen besser, aber noch nicht ausreichend.

Aus diversen Diskussionen entnehme ich, dass dort vertreten wird, dass nur die per Exportfunktion von der Webseite des beA exportiere Zip-Datei nebst Signatur der BRAK geeignet sein wird, nachzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen für den fristgerechten Versand eingehalten wurden.   Die Exportdatei des Web Interface enthält auch die Files des Gerichtsservers.Daher ist die Ablage der versendeten Nachricht als Zip-Datei wichtig, aber noch nicht ausreichend.

Für den ersten Fall wäre ich bei Ihrem Wunsch.  Allerdings wird hierzu die Dokumentenablage in erheblichem Umfang mit uns Anwälten kooperieren müssen; und das wird dauern ….  Diese Möglichkeit hatte ich bereits ganz zu Beginn der Entwicklung als existentielles Feature bezeichnet.

mit freundlichen Grüßen

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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rabergert
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Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

zu Ihren Anmerkungen ist folgendes anzumerken:

1. Ziff. 2

Ich gebe Ihnen recht, dass es sicher ist, lieber zwei seperate Mitteilungen zu senden. Bei mir kommt die Zustellung an Kollegen schon häufiger zu, da ich gerade im arbeitsgerichtlichen Bereich bei der Vertretung des Arbeitgebers bei Kündigungen möglichst kurze Fristen und schnelle Termine erhalten möchte, was im Regelfall nur gelingt, wenn Zustellung von Anwalt zu Anwalt vereinbart wird.

Sinnvoll wäre hier aber etwaig, dass ein einmal aus dem Ausgangskorb gesendeter Schriftsatz ein zweites Mal an einen anderen Empfänger gesendet werden könnte.

2. Ziff. 3

Aktuell wird die Eingangsbestätigung des Gerichts überhaupt nicht zu Akte gespeichert (ob als ZIP oder wie auch immer). Eine Wiedereinsetzung dürfte nur mit der Datev-Protokoll kaum möglich sein.

Derzeit ist hier auch der Workflow unzureichend Es kann auch nicht sein, dass derzeit immer noch bei jedem beA-Ausgang im Ausgangskorb nochmals im beA/brak gesondert kontrolliert werden muss, ob die Nachricht wirklich beim Empfänger eingegangen ist und hier dann das Protokoll ausgedruckt oder per pdf zur Akte gespeichert wird.

3.

Aus Wiedereinsetzungsgründen wird sicherlich die ZIP-Datei zur Akte gespeichert werden müssen.

Diese ZIP-Datei ist aber dennoch im aktuellen Zustand ungeeignet für die weitere Arbeit. Sie können aktuell noch nicht einmals Daten der ZIP-Datei ohne Zwischenspeichern auf dem Desktop zur Aktenablage ziehen. Es ist gleichfalls nicht möglich, Datein aus der ZIP-Datei direkt zu einer neuen beA-Nachricht aus dem Dokumentenmanagementsystem hinzuzufügen. Hier wird immer nur die ZIP-Datei selbst zugefügt; es ist aber nicht möglich, zu den darunter liegenden Dateien zu gelangen.

Aktuell hätte ich daher gern gleichzeitig in einem Unterordner sämtliche Zips abgelegt und gleichzeitig in den Gerichtsordner die PDF-Dateien aus dem ZIP-Ordner, wenn dieses technisch möglich wäre.

4.

Generell aber ein großes Lob an die Entwickler. Die Datev ist hier - wenn man mit Kollegen mit alternativen Programmen spricht - erheblich weiter und innovativer als die Konkurrenzprodukukte. Ich halte auch das System mit Eingangs- und Ausgangskorb sowie Postmappen gerade auch um zukünftig einen digitalen Ablauf darzustellen, für gut gelöst. Noch besser wäre es, wenn hier auch eMail-Verkehr einbezogen werden könnte.

VIele Grüße

Ralf Bergert

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Bergert,

vielen Dank für Ihre Anregungen. Ich habe Ihre Wünsche bzgl. Anwaltspostfach bei uns erfasst.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

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Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
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agmü
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Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

zu Ihren Anmerkungen ist folgendes anzumerken:

1. Ziff. 2

Ich gebe Ihnen recht, dass es sicher ist, lieber zwei seperate Mitteilungen zu senden. Bei mir kommt die Zustellung an Kollegen schon häufiger zu, da ich gerade im arbeitsgerichtlichen Bereich bei der Vertretung des Arbeitgebers bei Kündigungen möglichst kurze Fristen und schnelle Termine erhalten möchte, was im Regelfall nur gelingt, wenn Zustellung von Anwalt zu Anwalt vereinbart wird.

Sinnvoll wäre hier aber etwaig, dass ein einmal aus dem Ausgangskorb gesendeter Schriftsatz ein zweites Mal an einen anderen Empfänger gesendet werden könnte.

2. Ziff. 3

Aktuell wird die Eingangsbestätigung des Gerichts überhaupt nicht zu Akte gespeichert (ob als ZIP oder wie auch immer). Eine Wiedereinsetzung dürfte nur mit der Datev-Protokoll kaum möglich sein.

Derzeit ist hier auch der Workflow unzureichend Es kann auch nicht sein, dass derzeit immer noch bei jedem beA-Ausgang im Ausgangskorb nochmals im beA/brak gesondert kontrolliert werden muss, ob die Nachricht wirklich beim Empfänger eingegangen ist und hier dann das Protokoll ausgedruckt oder per pdf zur Akte gespeichert wird.

3.

Aus Wiedereinsetzungsgründen wird sicherlich die ZIP-Datei zur Akte gespeichert werden müssen.

Diese ZIP-Datei ist aber dennoch im aktuellen Zustand ungeeignet für die weitere Arbeit. Sie können aktuell noch nicht einmals Daten der ZIP-Datei ohne Zwischenspeichern auf dem Desktop zur Aktenablage ziehen. Es ist gleichfalls nicht möglich, Datein aus der ZIP-Datei direkt zu einer neuen beA-Nachricht aus dem Dokumentenmanagementsystem hinzuzufügen. Hier wird immer nur die ZIP-Datei selbst zugefügt; es ist aber nicht möglich, zu den darunter liegenden Dateien zu gelangen.

Aktuell hätte ich daher gern gleichzeitig in einem Unterordner sämtliche Zips abgelegt und gleichzeitig in den Gerichtsordner die PDF-Dateien aus dem ZIP-Ordner, wenn dieses technisch möglich wäre.

Sehr geehrter Herr Kollege,

zu 1.:  im arbeitsgerichtlichen Verfahren - jedenfalls bei den Arbeitsgerichten München und Augsburg - wird mit Zustellung der Klage bereits der Gütetermin bestimmt.  im letzten Verfahren lag zwischen Einreichung der Klage (per beA) und Terminsladung gerade eine Woche.  Der Vertreter des Arbeitgeber hat sich binnen einer weiteren Woche gemeldet.  Schneller ginge es bei einer Zustellung Anwalt zu Anwalt auch nicht.

zu 2. Richtig ist, dass aktuell kein Eingangsnachweis automatisch zur Akte gespeichert wird.  Ich will's kurz machen nachdem ich mit den zuständigen Entwicklern gesprochen habe:

Ist leider derzeit so; soll behoben werden (wenn die Entscheidungsträger Kapazitäten genehmigen).

zu 3.:  Solange die BRAK / ATOS nur das ZIP-Format zur Sicherung der Nachrichten bereitstellt wird sich auch die DATEV/wir Anwender uns mit diesem Format auseinandersetzen müssen; zumal die BRAK/ATOS nur die Zip-Datei, nicht aber deren Inhalt signieren.

Daher ist auch nur die ZIP-Datei das Medium des Wiedereinsetzungsantrages.  Der Inhalt ist im ersten Schritt unerheblich.

Warum wollen Sie mit dem Inhalt der ZIP-Datei arbeiten? Die Nachrichten selbst werden doch als pdf-Datei oder als XML-Datei übertragen.  Alles andere ist zusätzlicher Schnick-Schnack.

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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rabergert
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Sehr geehrter Herr Kollege Müller,

die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kommt bei Klage und Klageerweiterungen selbstverständlich nicht in Betracht. Bei gescheiterter Güteverhandlung ist es unter der Maßgabe der der direkten Zustellungen abaer regelmäßig bei vielen Arbeitsgerichten möglich, kürzere Fristen durchzusetzen.

Üblicherweise sende ich den kompletten Schriftsatz in der Orignal versendeten Form an den Mandanten. Schon ich auf den ZIP-Ordner und die dortige PDF-Datei zugreifen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ralf Bergert

agmü
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Sehr geehrter Herr Kollege Bergert,

bei uns werden nach einer gescheiterten Güteverhandlung die Frist für den Beklagten und die Erwiderung für den Beklagten nebst Kammertermin noch in der Güteverhandlung vom Vorsitzenden bestimmt.

Mir scheint, dass wir daher etwas auf der Insel der Glückseligen arbeiten dürfen.

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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letzte Antwort am 11.12.2018 08:25:43 von agmü
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