Hallo,
durch die neuen Grundsätze zur Berechnung des §4,4a EStG in Zusammenhang mit Verlusten können sich - auch in der Vergangenheit - für den Mandanten günstigere Werte ergeben.
Welche Tools sind denn hier schon aktuell? Das Programm Wirtschaftsberatung benutze ich seit Jahren nicht, weil es die gesellschafterbezogene Berechnung damals nicht korrekte rechnete. Nach Hinweis im Programm ist das BFH-Urteil vom 14. März 2018 - wie mir scheint - auch noch nicht eingearbeitet?!
Das GuE-Progamm funktionierte hier bislang gut - hat jemand bereits Erfahrung mit der praktischen Anwendung der Neuregelung?
Man sollte ja nun Vergleichsrechnungen vornehmen.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Verena Friedel