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0,5 Arbeitstag für den 24. und 31.12. hinterlegen

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letzte Antwort am 13.01.2016 09:20:50 von Christian_Dolha
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nicole
Einsteiger
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Hallo Community,

für die Stundenauswertung (Auswertungsliste E21/5) benötige ich 0,5 Arbeitstage für den 24 und 31.12.. In dem Programm "Feiertage" sind beide Tage nicht gelistet. In den Kanzleifehlzeiten in der Rechnungsschreibung kann ich im Kalender, selbst mit den Adminrechten nichts definieren. Wo kann ich diese Einstellungen vornehmen?

Freundliche Grüße

Nicole

mkinzler
Meister
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Halbe Tage gehen leider nicht. Man kann aber einen der beiden Tage bei den Kanzleifehlzeiten hinterlegen, in Summe stimmt es dann.

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DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Karow,

wie Herr Kinzler bereits geschrieben hat, können in den Kanzlei-Fehlzeiten nur ganze Tage erfasst werden. Es empfiehlt sich an dieser Stelle einen der beiden Tage in den Kanzlei-Fehlzeiten als Feiertag zu hinterlegen.

Öffnen Sie hierzu die Kanzlei-Fehlzeiten in der Rechnungsschreibung, brechen Sie die Filterauswahl ab und wählen mit einem Rechtsklick im Bereich der Kanzlei-Fehlzeiten Kanzlei-Fehlzeit neu.

Legen Sie einen Eintrag z.B. für den 31.12.2015 an mit einer entsprechenden Bemerkung an.

Für Mitarbeiter, die ggf. Urlaub für die beiden halben Arbeitstage verwenden möchten, erfassen Sie für den 24.12.2015 einen ganzen Tag Urlaub. Die Liste E21/5 weist Arbeitstage nur aus, sobald eine Ist-Zeiten vorhanden ist. Für Mitarbeiter, die ggf. Überstunden für beide halbe Tage verwenden möchten ist eine Zeiterfassung (z.B. 1 Minute) notwendig, damit die Überstunden entsprechend gekürzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation classic

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nicole
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Wrosch,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sind diese Tage bereits als Kanzlei-Fehlzeiten definiert. Leider konnte ich diese nicht im Rechnungsschreibungsprogramm (Mitarbeiter-fehlzeiten) mit meinen und auch nicht mit den Admin-Rechten bearbeiten. Wird dies an einer anderen Stelle geändert?

Freundliche Grüße

Nicole

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mkinzler
Meister
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Wenn beide Tage schon bei den Kanzleifehlzeiten eingetragen sind, dann müssten Sie einen Tag dort löschen.

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Dolha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Karow,

wie Herr Kinzler bereits geschrieben hat, muss einer von beiden Tagen in den Kanzlei-Fehlzeiten gelöscht werden (24.12.2015 oder 31.12.2015).

Die Kanzlei-Fehlzeit können Sie wie folgt löschen:

  • Öffnen Sie das Programm Rechnungsschreibung
  • Wählen Sie in der linken Übersicht Fehlzeiten | Kanzlei-Fehzeiten mit Doppelklick aus
  • Geben Sie im Filter bei Fehlzeitdatum den Tag für die Fehlzeit ein, die Sie löschen möchten (z.B. 24.12.2015)
  • OK
  • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Fehlzeit und wählen im Kontextmenü Kanzlei-Fehlzeit löschen

Mit freundlichen Grüßen

Christian Dolha

DATEV eG

Service Eigenorganisation



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letzte Antwort am 13.01.2016 09:20:50 von Christian_Dolha
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