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HBCI PIN/TAN: Starke Authentifizierung ab September 2019 Pflicht

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DATEV-Mitarbeiter
Elena_Graef
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

Die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) schafft europaweit neue einheitliche Regelungen für den Markt der Zahlungs-/Kontoinformationsdienstleister und regelt den Zugang zum Online-Banking, betroffen davon ist das HBCI PIN/TAN-Verfahren. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass künftig eine „starke Authentifizierung" stattfinden muss, wenn Kontoumsätze von der Bank abgerufen werden. In der Praxis bedeutet das, dass bei Kontoumsatzabfragen in DATEV Zahlungsverkehr und Bank online mit dem HBCI PIN/TAN-Verfahren ab 14. September 2019 spätestens alle 90 Tage eine TAN eingegeben werden muss.Wie die Banken die Vorgabe der starken Authentifizierung konkret umsetzen werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Kanzleien müssen also mit einem höheren Aufwand als heute rechnen, speziell dann, wenn sie für viele Mandanten Kontoumsätze abrufen. Auch Unternehmen, die das HBCI PIN/TAN-Verfahren in den DATEV-Lösungen zum Zahlungsverkehr einsetzen, sind davon betroffen.

Nähere Informationen finden Sie unter datev.de/zag und im Informationsdokument 1004175.

Viele Grüße

Elena Mastrapasqua

Produktmanagement DATEV Zahlungsverkehr.



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