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Buchungsvorschläge und DATEV Zahlungsverkehr

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letzte Antwort am 07.01.2019 09:26:44 von Elena_Graef
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michael
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Wenn man den Kontoauszugsmanager nutzt, erfolgt der Abruf der Kontoumsätze bekanntlich aus dem DATEV-Rechenzentrum. Aus den abgerufenen Kontoumsätzen werden dann Buchungsvorschläge erzeugt. Soweit richtig?

Nun gibt es auch die Möglichkeit, die Kontoumsätze aus DATEV Zahlungsverkehr in das Rechnungswesen-Programm zu übernehmen. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

Ich freue mich auf Antworten.

andreashofmeister
Allwissender
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Ja.

Was möchten Sie in Erfahrung bringen?

Das Procedere, die Kosten, die Probleme?

VG,

A. Hofmeister

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Gelöschter Nutzer
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Der Bankdatenabruf über Zahlungsverkehr und die Bereitstellung als Buchungsvorschlag in Kanzleirechnungwesen funktioniert absolut tadellos. Bei einigen Mandanten habe ich es so eingerichtet, da die lfd. Kosten ggü. dem Nutzen für den Mandanten, einfach zu hoch wären.

Vorgegangen bin ich wie folgt:

  1. Sich ein Sondernutzungsrecht durch den Mandanten zum Kontenabruf bei der Bank einrichten lassen. Da die Bank an diesem Verfahren nichts verdient, stellen die sich machnmal etwas dusselig an (insb. Dt. Bank is hier negativ aufgefallen) und verschleppen alles. Wenn man aber hartnäckig ist, dann klappt das dann irgendwann einmal.
  2. Einrichten der Bankdaten in Zahlungsverkehr.
    Das kann etwas tricky sein, da hier auf einiges zu achten ist. Da ich mittlerweile einige eingerichtet hatte, kann ich hier mir alles abschauen.
  3. Jetzt kann man die Bankdaten einfach über Umsätze holen, herunterladen und zwar sogar IMO bis zu 3 Monate zurück. Diese aberufenen Daten werden sofort in Rewe bereitgestellt, wenn die entsprechende Bank auch dort eingerichtet wurde.

    IMO kann man auch über die Rewe-Einrichtung, sobald man das Abrufverfahren "Zahlungsverkehr" gewählt hat, direkt in das Modul "Zahlungsverkehr" gehen. Bin mir da aber nicht so ganz sicher.
  4. Kosten entstehen dabei weder bei DATEV noch bei dem Mandanten. Es handelt sich lediglich um ein Onlinebanking-Verfahren, welches kostenlos genutzt werden kann.

Ich habe damit nur positive Erfahrungen gesammelt, bis man aber alle Datenabrufsberichtigungen dann zusammen hat.

Gruß A. Martens

DATEV-Mitarbeiter
Tino_Braeske
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Der Abruf von Kontoauszügen mit dem DATEV Zahlungsverkehr ist eine gute Variante. Jedoch wird es ab September 2019 so sein, dass die Banken beim Abruf via HBCI PIN/TAN mindestens alle 90 Tage, als zusätzliche Sicherheitskomponente, die Eingabe einer TAN fordern. Dies ist dann für Kanzleien in der Regel nicht mehr möglich, da die TAN ja eigens dem Mandanten vorliegt.

Als Alternative empfiehlt sich dann u.a. der Abruf der Kontoauszüge direkt in DATEV Unternehmen online durch den Mandanten via HBCI PIN/TAN oder EBICS. Die Kanzlei greift auf die Kontoauszüge über die DATEV Cloud zu und hat in der Regel nach aktuellem Stand keine zusätzlichen Gebühren zu bezahlen.

michael
Aufsteiger
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Der Abruf von Kontoauszügen mit dem DATEV Zahlungsverkehr ist eine gute Variante.

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Der Hintergrund meiner Frage ist: Ich arbeite für einen DATEV System- und Lösungspartner und muss kommende Woche den Online-Zahlungsverkehr für einen unserer Kunden vor Ort einrichten. Zudem meinte die Buchhalterin, dass sie Probleme beim Abruf der Kontoumsätze in das Rechnungswesen-Programm hat. Nach meinem bisherigen Wissensstand werden die Kontoauszüge ja üblicherweise über den Weg "DATEV-Rechenzentrum" in das Rechnungswesen-Programm eingespielt. Daher war meine Überlegung, dass man die bestehenden Probleme eventuell lösen könnte, indem man als Quelle "DATEV Zahlungsverkehr" nutzt. Ich wollte diese Idee bereits beim letzten Vor-Ort-Termin umsetzen, jedoch machte mir die Buchhalterin einen Strich durch die Rechnung, weil sie unbedingt nach Hause gehen wollte. Ich wurde von dem Kunden zudem beschuldigt, ich wüsste nicht, was ich tun würde. Daher bin ich schon einmal dankbar für die Rückmeldung, dass der Abruf von Kontoauszügen mit DATEV Zahlungsverkehr eine gute Variante ist.

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michael
Aufsteiger
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Was möchten Sie in Erfahrung bringen?

Das Procedere, die Kosten, die Probleme?

Der Kunde nutzt EBICS als Übertragungsverfahren. Da das Unternehmen in zwei Unternehmen aufgespalten wurde, zwischendrin ein Beraterwechsel stattfand und mehrere mIdentity-Sticks im Einsatz waren, funktionierte der Zahlungsverkehr bisher wohl nicht (mehr). Bei den letzten beiden Vor-Ort-Terminen habe ich daher zunächst versucht, den Zahlungsverkehr erstmal wieder zum Laufen zu bringen. Als ich vor Ort war und mich darum gekümmert habe, funktionierte er, dann funktionierte er mal wieder nicht und aktuell funktioniert er anscheinend wieder. Alles äußerst verwirrend. Meine Idee war: Wenn ich den Zahlungsverkehr zum Laufen gebracht habe, könnte ich ja DATEV Zahlungsverkehr auch für den Abruf der Kontoauszüge verwenden. Das wollte ich beim letzten Vor-Ort-Termin umsetzen, doch die Buchhalterin wollte nach Hause gehen und hat dann auch den Folgetermin abgesagt. Nun soll ich aber doch wiederkommen.

Eine ganz andere Sache ist: Durch die Aufspaltung der Unternehmen in zwei eigenständige Unternehmen können in dem einen Unternehmen nun immer noch die Kontostände des anderen Unternehmens über DATEV Zahlungsverkehr gesehen werden, da EBICS genutzt wird. Meine Idee war: Bevor zusätzliche Kunden-IDs genutzt werden, um die Bankverbindungen sauber voneinander zu trennen, muss der Zahlungsverkehr überhaupt erstmal richtig funktionieren.

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michael
Aufsteiger
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Als ich vor Ort war und mich darum gekümmert habe, funktionierte er, dann funktionierte er mal wieder nicht und aktuell funktioniert er anscheinend wieder. Alles äußerst verwirrend.

Hierzu eine andere Frage: Für die Stammdaten gibt es ja die Möglichkeit, Änderungen nachzuvollziehen. Aber ich habe bisher noch keine Möglichkeit im DATEV-System gesehen, Änderungen von Programmeinstellungen nachvollziehen zu können. Wahrscheinlich gibt es diese Möglichkeit nicht, oder doch? Wäre es nicht cool, eine Möglichkeit zu schaffen, um Änderungen an den Programmeinstellungen nachvollziehen (also protokollieren) zu können? Meiner Ansicht nach wäre das ein sinnvoller Schritt, um bei Problemen rasch weiterhelfen zu können, wenn man sieht: "Aha! Da ist was verstellt worden. Deshalb kann dies oder jenes ja nicht funktionieren."

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bodensee
Experte
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Je nach Banking Software habe ich auch bei Mandnaten im Einsatz

Sparkassenverbund Starmoney Busnisess oder Sfirm hier gibt es direkte Schnittstellen zu Datevsoftware so dass hier ebenfalls kostenneutral die DAten direkt in Kanzlei Rewe importierter werden können und Buchungsvorschläge erzeugt werden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Bei Sfirm hängt das nicht vom Kontenmodell ab?

Bei einem Mandanten war es irgendwie nicht möglich, sofort verarbeitbare Bankdaten zu bekommen. Ich wollte den Mandanten nun auch nicht ewig nerven. Ich habe dann einen Jahreskontoauszug als Excel-Export erhalten. Diesen konnten ich wiederum mit einem kleinen VBSript-Tool in eine verarbeitbare Bankendatei konvertieren. Im letzten Jahr programmiert und getestet (da ich die FiBu schon fertig hatte) und dieses Jahr profitiere  ich davon.

Gruß A. Martens

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bodensee
Experte
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meines Wissens nicht .

Ich hatte einen Mandanten im Rahmen der privaten Steuererklärung mit seinem Laptop in der Kanzlei, da er gleichzeitig dort auch die Konten seiner Gmbh verwaltet hatte hatte ich gesehen dass er mit sfirm das ganze verwaltet.

Daraufhin habe ich Ihn angesprochen ob ich die Dateien für die GmbH nicht im Datev Format haben kann - EDV Firma, will daher aus Sicherheitsgründen nichts übers Internet keine Kontoauszugsmanager usw. . Daher bekomme ich jetzt seit 1 Jahr etwa die Daten mit der Buchhaltung auf usb Stick- problemlos einles- und verarbeitbar.

Vlt wußte ihre Kunde nicht wie die DAten zu exportieren sind bzw. das ein ein DAtev Format beim Export gibt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Danke für die Info.

Ich werde das mal im Hinterkopf behalten.

Gruß A. Martens

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marcbrost
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Hallo Herr Bräske,

darf ich davon ausgehen dass dies die offizielle und endgültige Antwort der Datev zur PSD2 ist oder ist das mal wieder eine Vorabinfo die sich jedoch noch ändern kann?

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
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DATEV-Mitarbeiter
Tino_Braeske
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 16
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Hallo Her Brost,

ein offizielles Schreiben mit weiteren Informationen geht heute raus. Meine Hinweise sind eine Vorabinfo, die aber in besagte Richtung geht. Intern prüfen wir selbstverständlich alles mögliche, um den Komfort für den Anwender aufrecht zu erhalten. In manchen Sachen sind uns jedoch aus rechtlichen Grüden die Hände gebunden.

Gruß aus Leipzig

Tino Bräske

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DATEV-Mitarbeiter
Elena_Graef
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Brost,

schauen Sie auf unserer neuen Landingpage datev.de/zag vorbei. Dort veröffentlichen wir in regelmäßigen Abständen Infos rund um das Thema PS2.

Viele Grüße,

Elena Mastrapasqua

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marcbrost
Erfahrener
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Hallo Frau Mastrapasqua,

danke für die Seite, habe sie mir direkt in den Favoriten abgespeichert

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
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DATEV-Mitarbeiter
Elena_Graef
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Mitglieder,

wir haben eine  FAQ-Liste zum Thema PSD2/ZAG auf datev.de/zag online gestellt. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr.

Viele Grüße,

Elena Mastrapasqua

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letzte Antwort am 07.01.2019 09:26:44 von Elena_Graef
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