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OPOS und EÜR-Übergabe in EST-Programm

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letzte Antwort am 21.08.2019 19:23:28 von guenther
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marlenewetzel
Einsteiger
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Hallo,

wir nutzen in der Kanzlei bei vielen §4/3-Rechnern OPOS, da es bei der laufenden FiBu genial abzustimmen ist und der Vorsteuerabzug unterjährig nur so korrekt läuft.

OPOS wird nicht nur für klassische Wareneinkäufe, sondern für alle Kreditoren (auch Kfz-Kosten, Telefon etc.) genutzt.

Mein Problem ist jetzt, dass sofern zum 31.12. noch der Kreditor "Telekom" offen ist, dann wird das Konto 1600 "sonstige Verbindlichkeiten" im Waren-Bereich bei der Programmübergabe in die Anlage EÜR der EST angesteuert, der zu korrigierende Aufwand ist aber bei den Telefonkosten --> habe ich aber z.B. einen Architekten, hat der keinen Wareneinkauf und es gibt Rückfragen vom Finanzamt.

Meine bisherige Vorgehensweise bei der Jahresabschlusserstellung ist deshalb:

- Aufwand wieder stornieren (und zur Dokumentation über 1624 zwischenbuchen)

- Abziehbare VSt 1576 gegen Gegenkonto Vorsteuer §4/3 EStG buchen

--> OPOS-EB-Werte werden automatisch gelöscht und ich muss meine EB's für OPOS manuell im Folgejahr wieder einbuchen und auch die Vorsteuer wieder aufteilen, damit nicht 2x Vorsteuer gezogen wird, die Zahlung aber Betriebsausgabe wird

Das ganze bereite ich mir mittels einer selbstgebauten Exel-Tabelle auf, damit ich später noch weis, warum ich was gebucht hab

Hat hier jemand eine bessere Vorgehensweise????

Gibt es da eine Sonder-OPOS-Funktion für §4/3-Rechner, die ich bisher noch nicht gefunden hab????

Danke im Voraus für eure Hilfe.

alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 13
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Guten Tag,

ist denn die Rückfrage nicht schneller zu beantworten, als die ganzen Umbuchungen und Excel-Berechnungen?

Da besteht doch eine recht hohe Fehlergefahr?

Ist jetzt nicht wirklich konstruktiv, aber zeitsparender 😉

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Gelöschter Nutzer
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Oder warum ändert man die Einträge in der ESt.-Erklärung nicht manuell ab?

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marlenewetzel
Einsteiger
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Nachricht 4 von 13
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Wenn ich die EÜR in der EST-Erklärung manuell anpasse gibt es Rückfragen vom Mandanten, da er ja die Gewinnermittlung aus Rewe und die Anlage EÜR erhält

--> Sorry, aber hilft mir nicht weiter

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marlenewetzel
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Leider verstehen viele Finanzbeamte diese Art der Verbuchung nicht und können nicht mit "Verbindlichkeiten bei §4/3" umgehen --> waren schon sehr lange Telefonate hierzu mit ziemlich langen Briefen zur Erläuterung, was warum und wieso geändert wurde

--> ich suche eine Programm-Technische Lösung die die Gewinnermittlung aus Rewe und die Anlage EÜR verstehbar machen

bodensee
Experte
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Nachricht 6 von 13
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Sonder OPOS Funktion gibt es leider nicht.

Sie können dem Finanzamt ( ich hatte diese Diskussion auch schon und musste dann immer irgendwie nachweisen vor allem im Bereich Forderungen/ Negativerlöse) das die Buchung die Datev vornimmt korrekt ist nur das ausgezifferte Kontoblatt von 1200 bzw. 3300 (SKR 04) liefern hieraus ergibt sich die ursprüngliche Einbuchung und mangels Zahlung die Korrektur wenn auch an der falschen Stelle.

Oder aber sie lösen die OPOS zum Jahresende auf und buchen nur die abzugfähige Vorsteuer wieder ein, wie sie es ja letztlich über ihr Exceltool auch tun.

Variante 3 sie können natürlich die Vbk konten auch über spezielle Lohnverbk § 4 ab s.3 buchen dann werden diese nicht mehr als Wareneinkauf sondern bei den Personalkostne abzgeogen ist zwar immer noch falsch aber die Nachfragen vom FA sind weg da keine neagtiver Wareneinkauf.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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0815
Fachmann
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Nachricht 7 von 13
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,

gehe ich recht in der Annahme, dass sich das Problem

Mein Problem ist jetzt, dass sofern zum 31.12. noch der Kreditor "Telekom" offen ist, dann wird das Konto 1600 "sonstige Verbindlichkeiten" im Waren-Bereich bei der Programmübergabe in die Anlage EÜR der EST angesteuert, der zu korrigierende Aufwand ist aber bei den Telefonkosten --> habe ich aber z.B. einen Architekten, hat der keinen Wareneinkauf und es gibt Rückfragen vom Finanzamt.

gemäß Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0906049 durch die neuen Konten

  • 1692 Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG
    3612 Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG
  • 1693 Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG
    3613 Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

erledigt hat?

Viele Grüße.

marlenewetzel
Einsteiger
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Nachricht 8 von 13
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Hallo,

ich bin zwar nicht zufrieden mit dieser Zwischenbuchlösung über die neuen Konten aber es ist immerhin ein Anfang - mein OPOS muss ich dann trotzdem im alten Jahr manuell aus und im neuen Jahr wieder manuelle einbuchen, damit OPOS korrekt ausziffern kann.

Ich hoffe die EDV kann OPOS bald auch für EÜR korrekt verbuchen.

bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 13
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Hab es mir gerade angeschaut inkl. Kontenrahmenänderung zum 1.1.2019

jetzt scheint es so , dass die Neutralisierung über diesen Weg richtig erfolgt.

In zukünftigen Versionen so der Hinweis der Datev soll die Erkennung automatisch erfolgen wenn die neuen Konten verwendet werden.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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0815
Fachmann
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Das klingt super! Danke für Ihre Rückmeldung.

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0815
Fachmann
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Nachricht 11 von 13
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Die offenen Posten können Sie stehen lassen. Das ist doch der Sinn der neuen Konten. Auch bisher rechnet Datev-Rechnungswesen bspw. Verbindlichkeiten wieder dem Gewinn hinzu, wodurch die Verbindlichkeite wieder neutralisiert werden. Bis 2018 nur mit dem Problem, dass die Hinzurechnung ausnahmslos zur Kontenklasse 3 (SKR 03) erfolgt, auch wenn es sich um Verbindlichkeiten auf Aufwand Kontenklasse 4 handelt.

Oder habe ich Sie falsch verstanden?

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ingereimer
Einsteiger
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Nachricht 12 von 13
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Wir buchen bisher die Summe der Forderungen am Ende des Jahres bei den Erlösen im Soll und auf das Konto 1210 im Haben. Damit erhalten wir uns OPOS Daten für das Folgejahr. Im "üblichen" Abschluss, nicht in der Anlage EÜR, verdichten wir die Konten 1200 und 1210.

Bei den Kosten verfahren wir ähnlich, dann mit Konto 3310 im Soll. Ob wir jedes Kostenkonto individuell ansprechen oder die Verbindlichkeiten als Summe gegen ein Kostenkonto buchen hängt vom Einzelfall ab.

Die neuen Konten habe ich noch nicht ausprobiert.

guenther
Erfahrener
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Nachricht 13 von 13
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Das Konto 1692 im SKR 03 funktioniert erst ab dem VZ 2019.

Für 2018 hilft das nicht weiter.

Ich habe jetzt mal probiert: Saldo JVZ # 1600 gebucht wie folgt:

# 99999 an # 5000

Beschriftung Konto jeweils: Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG (also wie # 1692)

Damit ist # 1600 dann Null (die JVZ), # 5000 wird wie # 1692 zugeordnet.

Alternativ kann man auch den Kontenzweck # 1600 ändern.

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 21.08.2019 19:23:28 von guenther
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