Wir werden bald Anzahlungen erhalten für steuerfreie Erlöse nach § 4 Nr. 9a UstG für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Weiß jemand, welches Anzahlungskonto im SKR 03 hierfür zu hinterlegen ist?
Es gibt zur Zeit im SKR03 zwei Konten für Anzahlungen ohne USt: Konto #1710 sowie Konto #1719, wobei das Konto #1719 den Zusatz "Restlaufzeit bis 1 Jahr" hat.
Hallo allerseits,
ich mache mal den Thread wieder auf:
Die Konten sind soweit klar, aber weiß jemand, warum das nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung reinläuft? Die steuerfreien Umsätze werden ja auch gemeldet. Oder muss das nicht sein?
Konkret wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass auch die steuerfreien Anzahlungen zu melden seien. Begründet wurde das in erster Linie damit, dass das Finanzamt den Mandanten von der Größenkategorie her nur richtig zuordnen kann, wenn die Anzahlungen in den Voranmeldungen bzw. dann auch in der Jahreserklärung angegeben werden. Wobei das für mich eigentlich kein Grund ist. Ich muss die Bearbeiterin mal fragen wo das steht, dass man das mache muss. Als zweiten Punkt sollen außerdem die steuerfreien Anzahlungen im Verhältnis zu den steuerpflichtigen Anzahlungen als Grundlage für die Vorsteueraufteilung dienen.
In jedem Fall wundert es mich, dass die DATEV das im Kontenrahmen nicht vorgesehen hat.
Hat jemand Erfahrungen bzw. Praxis-Tipps in dieser Sache?
Besten Dank vorab und viele Grüße
Michael Wolf
Hallo michaelwolf,
bitte verwenden Sie für Ihren Sachverhalt bei Anzahlungsbuchungen auf Konten ohne Automatikfunktion (z. B. Konto 1710 - SKR03) bei der Zahlungsbuchung zusätzliche den passenden Steuerschlüssel (BU) - bei steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug beispielsweise die Schlüssel 181-184.
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
Entschuldigung, an die Steuerschlüssel habe ich überhaupt nicht gedacht...
Funktioniert, vielen Dank für den Hinweis!
Viele Grüße
Michael Wolf