Hallo, die Anmeldung beim Finanzamt des Leistungserbringers über den Steuerabzug bei Bauleistungen...darf ich das selber machen oder muss das der Steuerberater übernehmen?
Dankeschön
Daniela
Hallo Frau Böhmer,
eventuelle Absprachen bzw. Verträge mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater außen vor gelassen:
Die Anmeldung für den Steuerabzug darf selbstverständlich auch durch den zum Abzug verpflichteten Unternehmer selbst erfolgen. Zu unterschreiben ist die Anmeldung von einer zur Vertretung befugten Person, beispielsweise der Inhaberin (Einzelunternehmen) oder der Geschäftsführerin.
Viele Grüße
Christian Wielgoß