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VAST-Abruf und Abweichungen Steuerbescheid

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letzte Antwort am 13.11.2018 11:28:50 von wielgoß
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witte
Aufsteiger
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Hallo NG,

habe immer wieder mal Fälle, wo der Steuerbescheid Abweichungen zu den erklärten Daten lt. VAST-Abruf aufweist; z.B. werden Daten zu Riester-Renten per VAST abgerufen (Transferticket mit Daten liegt im EST-Programm vor), die im Steuerbescheid nicht auftauchen. Auf Nachfrage beim FA erhalte ich die Antwort, dass keine Daten vorlägen. Gibt es ähnliche Fälle? Wie kann das sein?

bodensee
Experte
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Hatte ich eigentlich noch nicht.

In so einem Fall würde ich nicht nur mit der Veranlagung reden sondern den EDV Verantworlichen der Finanzverw. hinzuziehen, weil ich annehme dass der zuständige Mitarbeiter die Daten nicht einlesen konnte - administrative Gründe.

Da die Übermittlung anhand der Steuer- ID erfolgen, müssen nach meiner Logik die Daten bei der Fin.verw. vorliegen. Ausnahme die vorliegenden und via VAST abgerufenen Daten wurden wieder storniert. Dürfte dann allerdings im Programm der Fin.verwaltung zu sehen sein- meine Unterstellung.

Daher ist m.Erfahrung wenn etwas auf unterschiedlichen Datenbeständen beruht der Abgleich mit der EDV der Fin.verwaltung ausgesprochen postitiv. Weil wir auch hier gegenseitig voneinander lernen wie die Prozesse in der Fin.verwaltung ablaufen und auf der anderen Seite bei uns via Datev.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Witte,

ich hatte neulich auch so einen ähnlichen Fall. Hier lag jedoch eine "Fehlbedienung" beim Finanzamt vor, da der elektronische Datensatz versehentlich manuell weggeordnet und nicht wieder zugeordnet wurde. Es scheint zwar dann einen Prüf- und Risikohinweis zu geben, aber wie das so ist

Ähnliche Probleme kann es geben, wenn zwar Altersvorsorgeverträge vorliegen, jedoch kein Zulagenanspruch existiert (z. B. bei berufsständischen Versorgungswerken).

Ein Sachverhalt, der m. E. tatsächlich nicht über den VaSt-Abruf sauber ankommt, sind Zuschüsse der Arbeitsagentur zur privaten KV und PV bei Arbeitslogengeldbezug (liegen bei FA vor, sind aber im VaSt-Abruf nicht enthalten).

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 13.11.2018 11:28:50 von wielgoß
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