Wo kann ich innerhalb des E-Bilanz-Assistenten die Angaben unter der Bilanz nach § 264 (1) S. 5 HGB erfassen? Vielen Dank vorab!
Moin Moin Simon W.
Diese Angaben müssen Sie nicht mit der E-Bilanz übermitteln.
Sofern Sie es freiwillig wollen, könnten Sie z.B. den Berichtsbestandteil Anhang verwenden.
Beste Grüße
Stefan
Wie Herr Stefans schon geschrieben hatte.
Die E-Bilanz ist die reine Steuerbilanz und daher sind diese Angaben nicht notwendig.
Alternativ zum Anhang können Sie auch den steuerlichen Erläuterungsbericht verwenden, den nutze ich eigentlich bei jeder E-Bilanz für Erläuterungen, da ich hier einfach aus meinen internen Arbeitspapieren ( Excel) Informationen in den Erläuterungebericht kopieren kann und dies der Finanzverw. mitteilen.
Damit kommt die E-Bilanz fast auf den gleichen Inhalt wie die früheren Printversionen und pot. Fragen seitens der Finanzämter lassen sich reduzieren.