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Angaben unter der Bilanz in der E-Bilanz?

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letzte Antwort am 09.11.2018 09:44:52 von bodensee
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siwin002
Beginner
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Wo kann ich innerhalb des E-Bilanz-Assistenten die Angaben unter der Bilanz nach § 264 (1) S. 5 HGB erfassen? Vielen Dank vorab!

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Moin Moin Simon W.

Diese Angaben müssen Sie nicht mit der E-Bilanz übermitteln.

Sofern Sie es freiwillig wollen, könnten Sie z.B. den Berichtsbestandteil Anhang verwenden.

Beste Grüße

Stefan

bodensee
Experte
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Nachricht 3 von 3
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Wie Herr Stefans schon geschrieben hatte.

Die E-Bilanz ist die reine Steuerbilanz und daher sind diese Angaben nicht notwendig.

Alternativ zum Anhang können Sie auch den steuerlichen Erläuterungsbericht verwenden, den nutze ich eigentlich bei jeder E-Bilanz für Erläuterungen, da ich hier einfach aus meinen internen Arbeitspapieren ( Excel) Informationen in den Erläuterungebericht kopieren kann und dies der Finanzverw. mitteilen.

Damit kommt die E-Bilanz fast auf den gleichen Inhalt wie die früheren Printversionen und pot. Fragen seitens der Finanzämter lassen sich reduzieren.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 09.11.2018 09:44:52 von bodensee
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