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Benutzerverwaltung

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letzte Antwort am 08.11.2018 08:54:26 von jan
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tom_m
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo,
zwischenzeitlich habe ich die Version 12.0 inkl. Servicerelease (25.10.2018) auf meine Clients gebracht.
Es funktioniert immer besser und ch kann berichten, dass Clients die im "nicht angemeldeten" Zustand sind
problemlos ohne zutun aktualisiert wurden. Clients die angemeldet waren, haben auf eine Anmeldung durch
den "Softwareausbringer" gewartet!!

Nun bekomme ich in der Benutzerverwaltung eine gelbes Ausrufezeichen bei den Benutzern angezeigt.
Ein Bekannter sagt, dass diese User nicht im DATEV RZ angelegt wären - um dies zu tun, bräuchte ich
aber das recht hierzu und dies wäre mir (auch keinem anderen Benutzer) nicht erteilt.erechtigung??

Wie komme ich an diese Berechtigung??

DANKE
TOM

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Es wird das Recht "Benutzer im RZ ver-/entknüpfen" benötigt.

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metalposaunist
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Das Recht "Benutzer im RZ ver-/entknüpfen" ist an die SmartCard geknüpft, die gesteckt ist, wenn Sie in der BRV sind. Am besten als Administrator am PC / Server und der BRV anmelden und die SmartCard stecken, der das Recht zugeteilt ist.

Bei StBs haben die Inhaber eine SmartCard für alles, um andere Personen damit zu berechtigungen.

Betriebssstätten mIDentitys können dazu nicht berechtigt werden.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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tom_m
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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......"Betriebssstätten mIDentitys können dazu nicht berechtigt werden!"

Nun die Frage, wie man das Recht nun trotzdem auf einen User bringen kann, da dies ja definitiv benötigt wird - oder kann es auch ohne dieses Recht weiter gehen??
Wir haben hier am Server einen USB Stick und der Server frägt "ab und zu" nach dem PIN - einen Unterschied kann ich auf Anhieb nicht erkennen wenn ich die PIN eingeben oder mit "Abbrechen" weiter mache!!!

Hierzu eine Idee??

DANKE
TOM

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metalposaunist
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oder kann es auch ohne dieses Recht weiter gehen??

Nein, bei der Benutzer Neuanlage oder Änderung wird zwingend das Recht inkl. SmartCard benötigt. Andernfalls ist ein Speichern nicht möglich und das Ausrufezeichen bleibt.

Wir haben hier am Server einen USB Stick und der Server frägt "ab und zu" nach dem PIN - einen Unterschied kann ich auf Anhieb nicht erkennen wenn ich die PIN eingeben oder mit "Abbrechen" weiter mache!!!

Wenn am Server keine RZ Kommunikation läuft, ist das in der Tat auch egal.

Was für eine SIM-Karte drin steckt lässt sich im Sicherheitspaket nachlesen. Dort steht Betriebsstätten mIDentity oder eben ein "echter" Name/User drin.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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jan
Fortgeschrittener
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Wenn ein Kommunikationsserver vorhanden ist, kann man den zum Hauptadmin gehörigen RZ-Benutzer auch per Servicekontakt an die BRV mit diesem Recht ausstatten.

Wenn eine SmartCard mit dem Recht da ist, würde ich die nehmen. Das geht halt schneller.

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letzte Antwort am 08.11.2018 08:54:26 von jan
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