Unser wurde aus diversen Gründen die Mandanschaft gekündigt. Jetzt schauenw ir nach einem neuen Steuierberater. Was passiert übergangsweise mit unserem DATEV-Online Zugriff / Daten ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie haben eine Unterberaternummer?
Wenn ja; dann wir Ihr "alter" Berater diese freigeben (müssen); Sie erhalten dann ein Schreiben der DATEV mit einer (ausreichenden) Frist, um diese Unterberaternummer der Mitgliedschaft eines anderen DATEV-Steuerberaters zuzuordnen.
Wenn nein:
Dann muss/slollte/kann Ihnen der "alte" Steuerberater eine FIBU-Archiv-DVD erstellen. Da sind dann zumindest die Daten (evtl. nebst Belegverknüpfen) enthalten die bis dato per DUO (DATEV Unternehmen Online) gebucht wurden. Kann durchaus berechnet werden.
Vielen Dank für die Info,
die Mandantschaft wurde innerhalb eines Tages gekündigt - nach dem Motto von heute auf morgen. So schnell kann man gar nicht reagieren. Gibt es da keine Fristen ?
Das bedeutet also, wenn unser "alter" Steuerberater nicht will, dann haben wir keine Zugriff auf Datev-Online und würde bedeuten, wir müssten alles beim neuen Steuerberater neu eingeben ?
Heute habe ich noch Zugriff, kann ich mir die bisherigen Daten/Belege herunterladen ?
Wenn ja wie ?
Die Antwort auf die Frage der Unterberaternummer ist durchaus wichtig.
Wenn Sie eine solche haben, besteht u.U. ein eigenes Vertragsverhältnis mit der DATEV. Darauf hat der bisherige Berater keinen Einfluss. Falls nicht. Nun ja, dann ist die Sache ein wenig speziell.
Alles andere sind Spekulationen, da Sie diesen Teil der Frage ja nicht beantwortet haben....
Sorry, habe ich vergessen-
wir haben eine Beraternummer und eine dazugehörige Mandantnummer.
Somit gehe ich davon aus das wir eine Unterberaternummer haben.
Die Beraternummer scheint die Nummer unserer Steuerberaterin zu sein.
Vielen Dank für Deine Antworten
Ok, dann sind Sie auf der "sicheren" Seite (da die Daten hoffentlich unter diesem Ordnungsbegriff bearbeitet werden).
Diese Unterberaternummer übertragen Sie auf den neuen DATEV-Steuerberater. Das ist ein eigener Vorgang. Ihr alter Berater muss aufgrund der Kündigung diese Daten dann dem neuen Berater freigeben (es sei denn, es gibt noch wesentliche Gründe, die das verhindern könnten).
Diese Unterberaternummer dient ja gerade dazu, eindeutige Rechtsbeziehungen für Unternehmen online klarzustellen.
Alles andere ist dann ein "automatischer Formalismus".
Hallo,
vielleicht gibt es hier ein Missverständniss.
Vergleichen Sie sicherheitshalber Ihre Beraternummer mit der Beraternummer der Steuerberaterin.
Haben Sie mal ein Formular 'Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft' unterschrieben ?
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Missverständnis? Nun ja...
Freie Interpretation nach Vogtsburger......
... gemach, gemach ...
Ihr Post hat ja die Bewertung 'Richtige Antwort' erhalten, also hat Ihr Hinweis geholfen. Das ist doch schön !
Bei 'spartanischen' Fragen sind die Gegebenheiten noch ziemlich unklar.
Man weiß oft nicht, ob ein StB oder ein Mandant schreibt, ob DUO oder eine Kanzleiversion oder eine Mandantenversion eingesetzt wird.
==> Wahrscheinlichkeitsrechnung
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Nachtrag:
ok, hier war klar, dass es sich um einen Mandanten handelt.
Aber ob 'Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft' oder nicht, das war nicht klar, oder habe ich etwas übersehen ?
... egal ...
Nachtrag:
ok, hier war klar, dass es sich um einen Mandanten handelt.
Eben.
Die Sache war klar....Ganz einfach. Ob MigMag oder nicht, tut nicht zur Sache.
Zumindest hat das der suchende Fragesteller zu richtig aufgefasst. Man sollte Fragesteller nicht auch noch mit irgendwelchen Interpretationen verunsichern. Hilft niemandem.
MfG
A. Hofmeister
Sorry, habe ich vergessen-
wir haben eine Beraternummer und eine dazugehörige Mandantnummer.
Somit gehe ich davon aus das wir eine Unterberaternummer haben.
Die Beraternummer scheint die Nummer unserer Steuerberaterin zu sein.
Könnte auch ein Missverständnis von Seiten des Mandanten sein und sich um die Beraternummer der Kanzlei handeln. Darunter müssten doch die Belege in UO gespeichert sein?
Zurück zur Eingangsfrage. Ich würde Ihnen empfehlen die Frage der Datenübernahme Ihrem neuen Steuerberater zu überlassen.
Sofern er Datev-Anwender ist sollte er alle Fragen lösen können. Normalerweise dürfte es kein Problem sein an die Daten zu kommen. Da Sie Zugang auf die Daten haben, haben Sie wahrscheinlich auch einen eigenen Vertrag über Unternehmen Online. Wenn zwischen Ihnen und dem alten Steuerberater (warum auch immer) nur verbrannte Erde hinterlassen worden ist, kann es natürlich zu Verzögerungen kommen.
Als zweite Option würde ich versuchen direkt bei der Datev anzurufen, wenn Sie die Wartezeit an der Hotline nicht stört. Aber die technische Umsetzung der Datenbank läuft eigentlich zwischen StB alt und StB neu.
Die Daten kann man auf eine Archiv-DVD ziehen. Das muss der Altberater veranlassen (mit allen Konsequenzen, Daten müssen im RZ gespeichert sein etc.).
Sollte man aber auch nur machen, wenn Neuberater kein DATEV anwendet. Anonsten Übertrag auf neuen DATEV-Berater.
Man kann die Daten auch noch auf eine Unterberaternummer übertragen. Mach zwar keinen Sinn mehr bei einem gekündigten Mandat.
DATEV löscht die Daten von gekündigten Unterberatern (wenn das der Fall ein sollte) nach einer großzügigen Phase von ca. einem Jahr. Das sollte reichen, um alles in die Wege zu leiten...
Hallo, kurz hier angehängt:
Ich sollte drei UO-Mandate kündigen und würde mich interessieren, ob dies systemseitig geht oder über den Servicekontakt.
Die Speicherung der Belegbilder dürfte ja unberührt bleiben, würde aber, wenn der letzte Abschluss erstellt ist, eine Mandanten-DVD erstellen und Speicherung löschen lassen.
Muss Letzteres dann auch über das Logistik-Center erfolgen; also via Servicekontakt?
Danke vorab.
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