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2 UO Bestände wg. unterschiedlicher Beraternummern

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letzte Antwort am 01.11.2018 13:52:14 von marcbrost
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christianszary
Beginner
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Hallo zusammen,

in unserer Kanzlei haben wir vermehrt folgenden Fall, der zu Problemen führt bzw. wir nicht sicher sind, was die beste Lösung ist:

  1. Mandant erstellt die Buchführung selber mit DATEV Mittelstand Faktura und Rewe. Nutz selber auch DATEV UO um digitales Belegbuchen anzuwenden. Bestand Rewe und DATEV UO sind unter der Unterberaternummer angelegt z. B. 31000/10000.
  2. Lohnbuchführung in Verbindung mit digitaler Personalakte wird durch unsere Kanzlei erstellt. Die Lohnbuchführung ist unter der Kanzleieigenen Beraternummer angelegt z.B. 20000/10000.

Was ist hier die Empfehlung? In einem Fall habe ich intern den Lohnbestand auf die Unternebraternummer übertragen, weil in einem Bestand noch keine Belege vorhanden waren.

Wie geht man aber vor, wenn in beiden UO-Beständen schon Belege, Auswertungen etc. vorhanden sind?

Danke im Voraus.

MFG

Christian Szary

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Sie können doch den Lohn-Buchungsbeleg für den andern ORdnungsbegriff entsprechend schlüsseln und im RZ bereitstellen lassen.

Mandant kann sich diesen dann doch aus dem RZ abrufen (gesetzt den Fall, er hat RZ-Zugang), oder?

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kbk-telekomiker
Beginner
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Im UO-Bestand der Unterberaternummer sind doch bisher nur Daten/Belege für das Rewe abgelegt. Sofern die Anwendung LOHN noch nicht belegt ist, wäre es möglich, den Bestand im Unternehmen Online auf die andere Beraternummer zu übertragen.

Wenn man in der Lohnanwendung kanzleiseitig den anderen Ordnungsbegriff geschlüsselt hat - diese also den Fibu-Beleg bspw. richtig übergibt sollte es doch auch die Daten beim Einlesen korrekt abgreifen. (Habe ich selbst zwar noch nicht probiert - wäre aber ein Versuch) . Somit hätte man sämtliche Unterlagen auf einem Bestand.

Den detaillierten Zugriff beim Mandanten kann man ja über SmartCard-Rechte entsprechend schlüsseln.

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
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Es dreht sich ja nicht um den Buchungsbeleg sondern sämtliche Lohnauswertungen. Wenn die Nummer nicht identisch ist hat der Mandant einige Klicks mehr um zu seinen online bereitgestellten Lohnauswertungen zu kommen, somit ist es am einfachsten alles auf eine einheitliche Nummer umzustellen, allein die Rechnung ist dann ggf. ein Problem da der Mandant dann das Lohnprogramm direkt in Rechnung gestellt bekommen kann, je nachdem was früher vereinbart wurde.

Viele Grüße
Marc Brost
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letzte Antwort am 01.11.2018 13:52:14 von marcbrost
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