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Übersicht elektronische Übermittlung: Warum Zusatz ELSTER und Zeitpunkt Übermittlung an FV?

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letzte Antwort am 16.11.2018 11:22:08 von Uwe_Lutz
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

warum sind alle von der Datev angelegte Standardfilter mit ELSTER bezeichnet? Gibt es auch etwas anderes?

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Bei den Steuererklärungen gibt es bei der Abfrage der Übermittlung auch ein Feld Eingang bei der FV. Bei den Einsprüchen nicht (nur Übermittlung an Datev). Ich habe gerade den Fall, dass das Finanzamt behauptet einen elektronischen Einspruch erst 10 Tage nach der Übermittlung an die Datev erhalten zu haben. Kann ich irgendwo den Zeitpunkt der Übermittlung des Einspruchs durch die  Datev an die FV ablesen?

Viele Grüße

Jupp Schmitz

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Schmitz,

wenn Sie sich das Protokoll des Einspruchs (über den Button "Vorschau") erneut anzeigen lassen, steht bei den an das Finanzamt übermittelten Einsprüchen in der ersten Zeile der Hinweis "bei Finanzverwaltung eingegangen am xx.xx.xxxx".

Und bisher habe ich dort immer das identische Datum zur Übermittlung an die DATEV stehen, d.h. diese werden taggleich übermittelt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank; das wird hoffentlich erst mal reichen; eine Aufnahme in die Listenübersicht wäre trotzdem hilfreich.

Viele Grüße

Jupp Schmitz

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

hier die Rückmeldung meiner Kollegen von Post, Fristen und Bescheide zum Thema "Übermittlungsdatum von Einsprüchen":

Nein, Sie können den Zeitpunkt, wann die Übermittlung von DATEV an die Finanzverwaltung erfolgt nicht auslesen. Sie können sich jedoch im elektronischen Einspruch über die Spalte „übermittelt am“ das Datum anzeigen lassen, wann Sie den Einspruch an DATEV übermittelt haben. Die Übermittlung von uns (DATEV) an die Finanzverwaltung erfolgt am gleichen Werktag täglich um 16:00, 21:00 und 23:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur um 23:30 Uhr. Zwischen 23:30 Uhr und 0:00 Uhr nimmt das DATEV-Rechenzentrum keine Einsprüche entgegen. Die Übermittlung muss am nächsten Tag neu angestoßen werden.

Was ist weiterhin wichtig zu wissen? Als Nachweis für einen erfolgreichen Transfer bekommen Sie von der Finanzverwaltung ein Transferticket rückübermittelt und steht in der Übersicht des elektronischen Einspruchs in der Spalte „ELSTER-Transfer-ID“ . Dieses können Sie bei der Finanzverwaltung vorweisen, da diese ID von der Finanzverwaltung nur bei erfolgreichem Eingang rückübermittelt wird. Sollten Sie darüber hinaus noch Hilfe benötigen, schicken Sie uns bitte an die Anwendung Post, Fristen und Bescheide einen Servicekontakt. Wir rufen Sie dann an.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Dieses können Sie bei der Finanzverwaltung vorweisen, da diese ID von der Finanzverwaltung nur bei erfolgreichem Eingang rückübermittelt wird.

Hallo Frau Höpfner,

schön wäre es, wenn diese Transfer-ID auf dem Protokoll mit ausgegeben würde. Dies würde im Streitfall einen Nachweis vereinfachen. Und auch als Nachweis gegenüber dem Mandanten ist dies einfach schöner.

Sie schreiben so einfach "Dieses können Sie bei der Finanzverwaltung vorweisen". Es besteht aber m.E. keine Möglichkeit, diese in einen Brief o.ä. zu kopieren. Ich sehe als einzige Möglichkeit, diese manuell aus dem Feld abzuschreiben. Und bei einer 34(?)-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben ist da ein Fehler leicht eingebaut.

Ok, ich kann noch eine "Liste" mit dem einen Einspruch ausdrucken. Aber auch da muss ich dann erst einmal über die Listengestaltung dies so anpassen, dass dies noch lesbar auf einer Seite dargestellt wird.

Daher die Bitte: Transfer-ID bitte auf den Ausdruck mit angeben. Dann kann man dies viel leichter nachweisen. Danke!

Viele Grüße

Uwe Lutz

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bfit
Meister
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Hallo Frau Höpfner,

dieser Wunsch ist bei Ihnen bereits unter dem Vorgang 2211394 bekannt (Kontakt-ID = 50402719 bzw. 50410479). Gibt es schon einen geplanten Umsetzungszeitpunkt?

Viele Grüße,

B. Fitschen

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Puritscher
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,

der Hinweis "bei Finanzverwaltung eingegangen am xx.xx.xxxx" ist der eindeutige Nachweis. Die Transfer-ID ist ein technisches Detail, für die Suche bei der Finanzverwaltung.

Die Finanzverwaltung vergibt diese stapelweise nach Verarbeitungs-Charge. Deshalb ist es bei uns nicht vorgesehen die Transfer-ID in die Vorschau zu schreiben.

Allerdings kann ich Ihre Sicht gut nachvollziehen. Ich gebe Ihren Hinweis nochmal an die Fachabteilung weiter.

Noch einen schönen Tag!

Thomas Puritscher

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Puritscher,

vielen Dank für die Info.

Ich gebe Ihnen durchaus Recht in der Ansicht, dass die ID im Regelfall wohl nicht benötigt wird und nur ein Suchkriterium bei der Finanzverwaltung ist.

Wenn daher die Umsetzung mit der Ausgabe auf der Vorschau nicht kommt, wäre es zumindest gut, dass man diese ID aus der Liste mit den Einsprüchen in die Zwischenablage kopieren kann, damit diese im Streitfall ohne mühselige Abtipparbeiten (mit entsprechender Fehleranfälligkeit) in einen Brief oder in eine E-Mail eingefügt werden kann.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 16.11.2018 11:22:08 von Uwe_Lutz
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