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Minijobber nur umlagepflichtig, welcher Arbeitnehmertyp?

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letzte Antwort am 24.10.2018 16:26:44 von bodensee
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steuertussi
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Hallo zusammen,

wir haben einen neuen Minijobber (Altersrentner, private KV, Versorgungswerk) angelegt: BGS 0000, PGS 190, Arbeitnehmertyp 5, Pauschalsteuer Arbeitgeber. Die Abrechnung ist nicht möglich, angeblich Fehler bei Steuerpflicht/Arbeitnehmertyp. Wieso? Wer kann helfen?

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

haben Sie den Haken "geringfügig entlohnt - nur pflichtig in der Unfallversicherung" gesetzt. Diesen finden Sie auf Mitarbeiterebene unter Sozialversicherung - Allgemeine Daten - Mappe Berechnungsgrundlagen - ungefähr in der Mitte unter der Überschrift "Angaben zur Berechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

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steuertussi
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ja, der Haken ist gesetzt. Daran liegt es nicht.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Jablonski,

nach dem Dokument 5303398 ist in dem Fall als AN-Typ "6 - RV-Beitrag an ein Versorgungswerk" zu erfassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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t_r_
Allwissender
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Welchen Steuersatz wollen Sie anwenden? 2% oder 20%? Die 2 % wären nicht zulässig, sollten Sie also den Haken für 2% gesetzt haben, so müssten Sie diesen rausnehmen. Dann dürfte es funktionieren.

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steuertussi
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

diesen Arbeitnehmertyp gibt es bei Lohn und Gehalt aber nicht bzw. AN-Typ 6 ist kurzfristig Beschäftigter, das stimmt ja nicht.

Viele Grüße

Anke Jablonski

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steuertussi
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Hallo gelöschter Nutzer 2,

wieso sind 2 % nicht zulässig? Es handelt sich doch um einen Minijob.

Viele Grüße

Anke Jablonski

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Sorry, falsches Programm.

Bei Lohn und Gehalt bin ich raus.

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steuertussi
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trotzdem Danke für Ihre Bemühungen

t_r_
Allwissender
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Halo Frau Jablonski,

schauen Sie mal in § 40a Abs. 2 EStG. Voraussetzung für die Pauschsteuer ist, dass für den Minijob die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden.

Im Falle des Versorgungswerks sind keine Beiträge von 15% (5% Haushaltsscheckverfahren) an die Rentenversicherung zu leisten, also entfällt die Möglichkeit der Pauschsteuer.

Viele Grüße

T. Reich

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steuertussi
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Hallo gelöschter Nutzer,

vielen Dank!

Viele Grüße

Anke Jablonski

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

ich selbst hab geringfügig Beschäftigte mit Versorgungswerk noch nicht abgerechnet. Wenn ich dies aber richtig verstehe, wird die (pauschale) Rentenversicherung in dem Fall an das Versorgungswerk gezahlt. Somit wäre die Voraussetzung für die 2%ige Pauschalsteuer doch gegeben.

Die Schlüsselung für L+G ist im Dokument 5303399 im Abschnitt 5 angegeben. Das können Sie ja ggf. noch einmal vergleichen.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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steuertussi
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Hallo Herr Lutz,

danke für Ihre Mühen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Versorgungswerk, der DRV und der Minijobzentrale bekommt das Versorgungswerk bei Altersrentnern keine Beiträge, es kann daher auch keine Befreiung von der DRV erfolgen und die Minijobzentrale bekommt 15% pauschale RV-Beiträge wie bei "normalen Minijobbern". Pauschaler Steuersatz also 2%.

Damit ist der Fall geklärt.

Vielen Dank auch an gelöschten Nutzer 2 für die Informationen.

Viele Grüße

Anke Jablonski

bodensee
Experte
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Nachricht 14 von 16
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Gestaltungspotential !

Wenn der Rentner auf die RV-freiheit verzichtet bekommt die DRV 0,-- er kann den Befreiungsantrag beim vErsorungswerk stellen und die Beiträge dann in vollem Umfang gehen an das Versorugnswerk und erhöhen letztlich seine Rente dort.

Für den AG keine erhöhten Kosten

Für den AN er zahlt noch seinen Beitrag hat aber einen größeren Rückfluß an Rente beim Versorungswerk zu erwarten als bei der DRV.

Ob das auch bei Altersrentner wie in ihrem Fall funktionieren könnte, müsste mit dem Versorgungswerk abgeklärt werden. Aber dem Grunde nach muss das eigentlich möglich sein, da ja inzwischen Rentner auf die RV-freiheit verzichten können, müsste das auch mit Minijob möglich sein.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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steuertussi
Beginner
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Sehr geehrter Herr Eberhardt,

das ist schon geklärt, siehe meinen vorigen Beitrag.

Anke Jablonski

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bodensee
Experte
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Nachricht 16 von 16
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Habe ich gelesen.

Aber was geschieht wenn Sie mit dem AG und der mit dem AN (Rentner) spricht und dieser auf die RV Freiheit verzichtet.

Hier liegt m.E. die spannende Gestaltung.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 24.10.2018 16:26:44 von bodensee
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