Hallo,
weiß jemand wie folgendes steuerlich zu handhaben ist:
Mein Mandant möchte eine dauerhaft in Österreich lebende (deutsche) Person anstellen.
Die Person hat wohl eine dt. Steuer-ID, gibt aber mangels inländischem Wohnsitz und inländischen Einkünften in D keine Steuererklärung ab.
Tätigkeit: Innendienst (d.h. Verwaltung) ausschließlich im Home-Office IN Österreich, d.h. KEINE Tätigkeit in D.
Das Besteuerungsrecht hat wohl (ausschließlich) Österreich.
Aus Sicht des Arbeitgebers:
Wenn hier über die Steuer-ID Elstam-Merkmale abgerufen werden: welche werden das wohl sein?
Muss man da eine Steuerfreistellung/Befreiung beantragen zur Vermeidung Steuerabzug nach DBA? Wenn ja, wie?
Oder was ist sonst zu beachten / im Vorfeld zu tun?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
M. Müller
Hallo Community,
können Sie hier Ihren Berufskollegen unterstützen und ihm weiterhelfen?
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Aus Sicht des Arbeitgebers:
Wenn hier über die Steuer-ID Elstam-Merkmale abgerufen werden: welche werden das wohl sein?
Meines Wissen wird nichts zurückgemeldet, da dafür eine inländische Meldeadresse Voraussetzung ist.
Wenn Ihnen hier niemand weiterhelfen kann, wird ihnen das Betriebstättenfinanzamt des inländischen Arbeitgebers zu (deutschen) Lohnsteuerfragen im Anrufungsauskunftsverfahren eine rechtsverbindliche, kostenlose Auskunft geben (müssen).