Guten Morgen,
im Juni und Juli lagen in unserer Buchhaltung Fremdgeldpositionen vor, die von der Verbuchung her noch unklar waren. Nun im Oktober ist klar, dass diese Positionen abziehbare Umsatzsteuer sind. Ist es in Ordnung, diese dann in die Umsatzsteuervoranmeldung Oktober mit reinzunehmen oder müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen Juni und Juli korrigiert werden? Letztendlich kommt es ja aufs selbe raus.
Vielen Dank für Hilfe!
100% Lehrbuch: Korrigieren Sie die alten Anmeldung und jeder fremde Dritte versteht auch in Zukunft was Sie damals gemacht haben.
Praxis: Mal so mal so. Für eine Abweichung von wenigen Euro löse ich keine neue USt aus. Kleine Aktennotiz für den Abschluss und rein in den nächsten Anmeldezeitraum. Wenn die Differenz jedoch größerer Natur ist, dann wird auch bei mir der entsprechende Monat geändert. Gleichzeitig sollte man immer schauen das solche Änderung nicht die Regel sind. Das FA wird sich zu einem gewissen Grad schließlich auch fragen was dort passiert.
kann meine Vorredner nur zustimmen und ergänzen.
Wenn z.Bsp. eine Rechnung stonriert wird ( steuerpflichtig) und dadurch im späteren Monat der Umsatz negative würde müssen Sie den Ursprungsmonat korrigieren da sonst nachfragen der ZÜV kommen und die Ihnen genau erklären dass die ursprüngl. UStVA zu ändern ist.