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Lohnabrechnung Steuer-Brutto -- RV-Brutto

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letzte Antwort am 16.10.2018 11:05:35 von Uwe_Lutz
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lindarella
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen,

bei der aktuellen Lohnabrechnung hat ein Mitarbeiter, der auf Stundenbasis bezahlt wird, eine Differenz im Auszahlungsbetrag.

09/2018     Stundenlohn                     Std.     36          17,00 Euro          612,00

                  Urlaubs-Std.                     Std.     12           17,00 Euro         204,00

                  Übungsleiter St/SV-frei    Std.                                                  60,00

Steuer-Brutto 816,00

RV-Brutto 816,00

Auszahlungsbetrag 684,33 Euro

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06/2018     Stundenlohn                     Std.     48           17,00 Euro         816,00

                  Übungsleiter St/SV-frei    Std.                                                  60,00

Steuer-Brutto 816,00

RV-Brutto 806,62

Auszahlungsbetrag 686,35 Euro

Wodurch kommt da die Differenz? Warum ist im Monat 09 Steuer-Brutto und RV-Brutto gleich hoch und in 06 ist es unterschiedlich?

Noch zu erwähnen ist, dass dieser Fall nur Auftritt bei einer Stundenanzahl von 48 Stunden. Bei bspw. 54 Stunden ist Steuer-Brutto und RV-Brutto auf der Lohnabrechnung gleich auch in älteren Lohnabrechnungen.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!!!

Viele Grüße!!

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
997 Mal angesehen

Hallo,

das sollte eigentlich daran liegen, dass die Urlaubslohnart als jählicher Bezug eingestellt ist. Unlogisch ist dann allerdings, das bei 54 Std. keine Abweichung vorkommt. Bitte nochmal prüfen.

Gruß

C. Rohwäder

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lindarella
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
997 Mal angesehen

Wie gesagt Steuer-Brutto und RV-Brutto sind immer gleich auf allen anderen Abrechnungen außer in dem oben beschriebenen Fall mit den 48 Stunden.  Mir ist aber einfach nicht ersichtlich woran das liegen könnte...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 4
997 Mal angesehen

Moin,

das sieht irgendwie nach Anwendung der Gleitzonenregelung aus.

Wenn in den bisherigen Monaten die € 900,00 pro Monat im Durchschnitt überschritten sind, sind die Urlaubsstunden (wenn diese als Einmalbezug geschlüsselt sind), voll sozialversicherungspflichtig.

Urlaubsstunden, die als genommener Urlaub abgerechnet werden, sind aber m.E. nicht als Einmalbezug sondern als laufender Bezug abzurechnen. Nur ein zusätzliches Urlaubsgeld ist ein Einmalbezug. Hier sollten Sie ggf. noch einmal prüfen, was hier abgerechnet wird und wie dies zu schlüsseln ist.

Und bei 54 Stunden (=€ 918,00) ist die Gleitzonengrenze überschritten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

3
letzte Antwort am 16.10.2018 11:05:35 von Uwe_Lutz
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