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Was gilt als Softwareschutzmodul?

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letzte Antwort am 17.10.2018 13:18:16 von einmalnoch
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einmalnoch
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Hallo,

bei Kündigung von DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen muss das Softwareschutzmodul zurückgegeben werden. Die neueren Installationen benötigen ein mIdentity mit Smartcard. Reicht die Rücksendung der Smartcard oder ist auch das mIdentity compact zurückzugeben das m. E. nur als Träger der Smartcard fungiert.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
mkinzler
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Eigentlich muss die Smartcard auch nicht zurückgegeben werden, da diese einfach deaktiviert werden kann. Diese ist danach funktionslos. Es geht dann eher um den Leser, den man ja nicht "explizit" bezahlt hat. Anders würde es aussehen, wenn man einen USB-Dongle hätte, für den man bezahlt hat.

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metalposaunist
Unerreicht
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Ich verstehe die Frage zwar nicht so ganz aber der mIDentity compact (der schwarze USB-Stick) ist das SWM und jedes hat eine andere Nummer. Was für eine SIM-Karte drin steckt, ist dabei egal.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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chrisocki
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Ich verstehe die Frage zwar nicht so ganz aber der mIDentity compact (der schwarze USB-Stick) ist das SWM und jedes hat eine andere Nummer. Was für eine SIM-Karte drin steckt, ist dabei egal.

Nöpp... die SmartCard ist das SWM...

Bei den SC's im mIDentity-Format wird noch das Merkmal SWM hinzugefügt. Wir haben mal in grauer Vorzeit in unserer Naivität einen Mitgliedsausweis der StB-Kammer RLP "zerschnitten" um die SIM in einen mIDentity zu bekommen. Das geht, aber es fehlt die SWM-Funktion...War grundsätzlich zu verschmerzen...

Das Merkmal ist auch die Begründung, warum die SC für mIDentity ein paar Euronen kostet und die normale SC im Scheckkartenformat kostenlos ist.

Grüße

Chr.Ockenfels

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jan
Fortgeschrittener
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Nein, die Smartcard ist das SWM.

Der mIDentity bzw. das Smart Card Lesegerät wird i.d.R. gekauft.

Ich würde vermuten, dass es bei der Rückgabe nur um dedizierte USB SWMs geht. Mit der SmartCard könnten ja auch E-Mails verschlüsselt werden, UO genutzt werden o.ä..

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einmalnoch
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Ich verstehe die Frage zwar nicht so ganz aber der mIDentity compact (der schwarze USB-Stick) ist das SWM und jedes hat eine andere Nummer. Was für eine SIM-Karte drin steckt, ist dabei egal.

Das würde sich mit der Aussage im Dokument Nutzung von DATEV mIdentity als Softwareschutzmodul decken. Das steht aber dann im Widerspruch mit der Rücksendung bei Kündigung da die Rechte ja von dem mIdentity entzogen werden können, eine Rücksendung also unnötig wäre.

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letzte Antwort am 17.10.2018 13:18:16 von einmalnoch
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