Hallo,
ein Mitarbeiter erhält einen monatlichen Tankgutschein über 44 €. Dieser Mitarbeiter bekommt nun eine Lohnerhöhung von 0,50 €.
Aufgrund der Steuererhöhungen würde nicht viel netto übrig bleiben. Hat der Arbeitgeber andere Möglichkeiten?
Fitnessstudio, Handy ect. kommt nicht in Frage, da der Mitarbeiter dringend Geld braucht.
Ist es möglich einen Essensgutschein zu gewähren oder ähnliches?
Gruß
Linda Cavallini
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Cavallini,
mit dem 44€-Gutschein ist die Freigrenze schon komplett ausgereizt, heißt jeder einzige Cent mehr an anderen Gutscheinen würde umgehend auch den Tankgutschein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig werden lassen.
Denkbar wäre die Möglichkeit Sachzuwendungen in Höhe von 60€ als Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, allerdings muss es hierbei einen besonderen, persönlichen Anlass seitens des Mitarbeiters geben (Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Taufe, etc.) zu dem jeweils einmalig eine solche Aufmerksamkeit gewährt werden kann.
Ansonsten würde ich auf Anhieb die Möglichkeiten eines Fahrtkostenzuschusses in Erwägung ziehen (sofern noch nicht geschehen oder die Entfernung zu unerheblich ist) oder z.B. einen Kinderbetreuungszuschuss sofern der Mitarbeiter noch nicht eingeschulte Kinder hat (sind allerdings nur maximal bis zur tatsächlichen Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und der Arbeitgeber hat die entsprechenden Belege im Original aufzubewahren).
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Hallo Herr Lubbe,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Den Kindergartenzuschuss hatte er früher. Lebensmittel- oder Essensgutschein gibt es hier Möglichkeiten?
Sie meinen trotz Tankgutschein könnte ich dem Mitarbeiter einen Fahrtkostenzuschuss monatlich gewähren? Die einfache Entfernung des Mitarbeiters beträgt 7,7 km. Wie viel wäre hier denn möglich?
Grüße
Linda Cavallini
Fahrtkostenzuschuss: siehe Dok.-Nr.: 5303253 / Punkt 4
Fahrtkostenzuschuss wäre möglich, in diesem Fall in Höhe von 31,50 € monatlich.
Sind die 0,50 € Erhöhung eine freiwillige Leistung oder liegt dem ein Tarifvertrag zu Grunde?
für die Mahlzeitengestellung gibt es unterschiedliche Varianten -> s. Dok.-Nr.: 5300382
Sofern eine Bewertung mit dem Sachbezugswert infrage kommt, ist die 44 € - Freigrenze nicht anzuwenden (S. Punkt 10 im o.g. Dokument)
Ist eine freiwillige Leistung
Hallo Frau Cavallini,
m.E. können Sie Tankgutschein und Fahrtkostenzuschuss gewähren, da der Gutschein ein nicht zweckgebundener Sachbezug ist (genau so gut könnte man z.B. den 44€-Gutschein für was anderes als Tanken ausstellen oder der Mitarbeiter tankt damit nur auf einer langen Privatfahrt), während sich die Fahrtkosten konkret auf die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Ich bedanke mich bei Allen für die schnelle Hilfe
Hallo,
wie wären denn die Möglichkeiten über Fitness oder Handy?
Ich habe das gleiche Problem. Die MA erhält einen Fahrtkostenzuschuss steuer- und sv frei und möchte nun gerne eine weitere steuerfreie Zuwendung erhalten, aber möglichst als Nettolohn ausgezahlt bekommen.
Hat da jemand eine Idee?
LG Julia
Sicherheitshalber erlaube ich mir, die neue Regelung ab 01/2020 in den Raum zu stellen:
Sachbezüge, die der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, sind bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Zum Jahresbeginn 2020 hat der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Sachbezugsfreigrenze eine Neuregelung für Gutscheine, Geldkarten und zweckgebundene Geldleistungen getroffen. Derzeit wird der Entwurf für ein Anwendungsschreiben mit den Verbänden diskutiert; die Veröffentlichung soll bald folgen.
Im November 2019 hatten Bundestag und Bundesrat das sogenannte Jahressteuergesetz 2019 beschlossen ( "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften").
Der Bundesrat hatte im Gesetzgebungsverfahren eine gesetzliche Regelung zur Behandlung von Gutscheinen gefordert. Eine solche Neuregelung mit Wirkung ab 2020 ist im beschlossenen Gesetz enthalten. Die getroffene Neuregelung ab 2020 ist zwar eher moderat, bringt aber doch einige Änderungen und neue Zweifelsfragen mit sich.
Denen nimmt sich aller Voraussicht auch der geplante Verwaltungserlass an, der sich aktuell in Verbandsanhörung befindet. Kritisch wird es damit insbesondere für sog. Geldkarten, die im Rahmen unabhängiger Systeme des unbaren Zahlungsverkehrs eingesetzt werden können sowie für Gutscheine mit unbegrenzten Einlösungsmöglichkeiten. Die Herausgabe des Erlasses ist noch für diesen Sommer zu erwarten. Sobald die Details feststehen, werden wir Sie ausführlich informieren.
Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Inzwischen wurde dafür auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Hallo Julia,
über die rechtliche Abwicklung von Fitness oder Handy, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich dazu an das Finanzamt.
Dem Dokument 5303358 - Sachbezug oder geldwerten Vorteil erfassen in LODAS können Sie entnehmen, wie ein Sachbezug und geldwerter Vorteil abgerechnet wird.
Beispiele für die Abrechnung von pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) erhalten Sie im Dokument 1035160.