Hallo in die Runde!
Vorab: wir benutzen Datev Unternehmen Online.
Ich habe eine organisatorische Frage:
Jede Kreditorenrechnung wird bei uns handschriftlich mit Überweisungsdatum und Bank gekennzeichnet.
Jede Debitorenrechnung wird mit dem Datum des Zahlungseingangs und bei welcher Bank die Zahlung eingegangen ist gekennzeichnet, ggf. Barzahlung plus Datum.
Des weiteren wird jeder Beleg mit der Kontoauszugsnummer versehen. Dazu muss ich aber jeden Beleg nochmal anfassen.
Ist das überhaupt nötig, obwohl ich doch schon Datum und ausführende Bank notiert habe?
Die Argumentation lautet: schnellers Auffinden, wenn das Finanzamt prüft und ein Beleg gesucht wird.
Außerdem bin ich mir unsicher, ob ich die Vorkontierung noch handschriftlich auf den Belegen vornehmen muss. Stichwort: GoB.
Bin dankbar für jeden Tipp!
Wie sollen Sie noch handschriftlich Kontieren, wenn der Beleg vom Mandanten eingescannt und zum Buchen bereitgestellt wurde?
Das Belegbild wird doch mit dem Zahlungssatz verknüpft, womit der Beleg quasi an der Zahlung bzw. Deb/Kred hängt.
Notizen und Kontierungen sind in diesem Fall nicht nötig bzw. gar nicht machbar.
Bei der letzten Voll-BP haben wir eine Mandanten-DVD für die betreffenden Jahre erstellen lassen, welche vom Finanzamt, auch in Bezug, auf die Belegeinsicht genutzt wurde; die Vorlage der Ordner und Belege war nicht notwendig.
Sorry, da bin ich wohl im falschen Forum gelandet ... dachte "Anwender geben Tipps" gilt auch für Endanwender.
Ich bin User im Unternehmen, nicht in der Kanzlei.
Ich drucke im Betrieb alle Belge (manche kommen ja noch mit der Post) und hefte sie ab.
Hallo,
nein, Sie sind nicht im falschen Forum gelandet. Hier sind teilweise auch User aus Unternehmen unterwegs. Es wäre lediglich gut, dies hier zu erwähnen, da die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmer dann doch aus Kanzleien kommt.
Nun zu Ihrer Frage:
Des weiteren wird jeder Beleg mit der Kontoauszugsnummer versehen. Dazu muss ich aber jeden Beleg nochmal anfassen.
Ist das überhaupt nötig, obwohl ich doch schon Datum und ausführende Bank notiert habe?
Die Argumentation lautet: schnellers Auffinden, wenn das Finanzamt prüft und ein Beleg gesucht wird.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht mehr notwendig ist, wenn Sie Unternehmen online nutzen. Der Beleg wird mit dem jeweiligen Buchungssatz verknüpft (beim Buchen in der Kanzlei des Steuerberaters Ihres Unternehmens) und ist daher jederzeit aufrufbar und muss nicht in Papierbelegen gesucht werden. Die Vorlage des Originalbelegs, so es überhaupt ein Papierbeleg ist, wird voraussichtlich nur noch in ganz seltenen Ausnahmefällen gefordert werden.
Hallo, wusste nicht dass Sie an der "Quelle" sitzen. Meine Vorrednerin hat an sich alles gesagt.
Im Auswertungsbereich von Unternehmen online habe Sie ja jederzeit zu den Zugriff auf Ihre Buchführungsdaten- und belege; insofern wird der Beleg nach dem Einscannen physisch nicht mehr in die Hand genommen werden. Eine geordnete Ablage der Papierbelege ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Wie das dann aussieht, ist Ihnen überlassen.
Danke Ihnen Beiden!