Wir haben unterjährig einen Lohn von einer anderen Kanzlei übernommen und die Stammdaten manuell erfasst. Eine DEÜV-Meldung Systemwechsel wurde vom Vorberater durchgeführt. In den Vortragswerten wurden von einer Kollegin nur die Werte für die Lohnsteuer erfasst, keine SV-Werte. Dadurch wurden falsche Lohnsteuer-Jahresbescheinigungen 2017 erstellt (SV-Werte Vorberater fehlen). Ich denke also, dass ich die SV-Werte trotz Meldung Systemwechsel manuell erfassen muss?! Meine Frage: Welche Felder müssen gepflegt werden?
- auch die Angaben "SV-Allgemein" oder nur "SV-Werte"?
- SV-Brutto ungekürzt, SV-Brutto tatsächlich, SV-Brutto beitragspflichtig dreimal den gleichen Wert erfassen???
- Jahreswerte auch erfassen?
Leider habe ich keine detaillierte Anleitung dazu gefunden. Wenn die Werte korrekt erfasst wurden, müsste ich dann automatisch eine korrigierte LSt-Jahresmeldung mit dem nächsten Monatsabschluss erhalten oder ist sonst noch etwas zu beachten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie müssen auf jeden Fall alle AG- und AN-Anteile zu allen SV-Zweigen erfassen, die in der LSt-Bescheinigung auszuweisen sind.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
bei einer unterjährigen Übernahme eines Mandanten von einem Vorberater nach Lohn und Gehalt sind die Vortragswerte pro Mitarbeiter für jeden Monat einzeln zu erfassen.
Die Lohnkontovortragswerte können Sie im Mitarbeiter unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto hinterlegen.
Folgende Registerkarten sind dabei mindestens auszufüllen: Stammdaten, LSt Teil 1, SV - Allgemein, SV – Werte, SV – Unfallversicherung und Brutto/Netto.
In dem Register "SV - Werte" sind bei "Laufend" das monatliche Entgelt sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge zu erfassen.
Bei den jährlichen Angaben werden nur die Werte von Einmalbezügen/Sonstigen Bezügen eingetragen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Werte Monat für Monat einzutragen sind und nicht die kumulierten Jahreswerte in einem Vortragsmonat. Sie können die durchschnittlichen Werte pro Monat z. B. für 01/2018 erfassen und den Vortragsmonat auf weitere Monate kopieren.
Weitere Informationen finden Sie im Infodokument Lohnkonto (Beispiele LuG).
Damit mit der nächsten Lohnabrechnung korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr 2017 erstellt werden, hinterlegen Sie entweder auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Berechnung für alle Mitarbeiter oder je Mitarbeiter auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten bei den Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr das Entstehungsprinzip.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, ich rechne ab Mai bei einem bereits bestehenden Lohn nun zusätzlich die Aushilfen (die der Mandant bisher über sv-net abgerechnet hat) über Lodas mit ab.
Wo trage ich denn die bisher abgerechneten Werte bis April vor?
Unter Personaldaten - Lohnkontowerte Ergebniswerte - finde ich nur die
Felder für Sozial- und steuerpflichtige Löhne, also für die Lohnsteuer-bescheinigungen. Ebenso wie bei den Vorarbeitgeberwerte. Wo kann ich die Daten für die geringfügig Beschäftigten eintragen?
Ich hoffe jmd weiss Antwort
Vielen dank!
Hallo,
unter Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | Steuer können Sie in der Registerkarte Pauschalsteuer die Werte eines geringfügig Beschäftigten vortragen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
viele Dank!
Wünsche einen schönen Tag!
Hallo,
ich habe auch unterjährig einige Mandanten bekommen und habe nun wie beschrieben die Lohnkontowerte vorgetragen. Es ist alles stimmig auf der Lohnabrechnung, außer das SV Brutto wird nur der aktuelle Wert von der Lohnabrechnung angezeigt, aber keine kummulierten Jahreswerte.
Was habe ich falsch gemacht?
Ich danke für die Hilfe.
Hallo,
wurde auch das SV-Brutto vorgetragen? Dieses finden Sie unter Personaldaten I Lohnkonto-Ergebniswerte I Brutto/Netto/VWL.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG