Ich dachte es hätte ein Thread diesbzgl. gegeben finde Ihn aber nicht mehr, daher habe ich jetzt eben einen neuen aufgemacht.
Wunsch auf Plausibilätsprüfung:
Wenn der Mandant unterjährig verstirbt wäre ein Hinweis durchaus wünschenswert dass es nicht möglich bzgl. sinnfrei ist das er noch 12 Monatsrente erhält. Hatte ich gerade im Bescheidabgleich und mich gewundert warum die Rentenbeträge nicht stimmen.
Ist dem Sachberarbeiter durchgeflutscht , mir bei der Kontrolle ebenso- vermutlich weil Nullfall.
Aber das kein Hinweis kommt der Ehemann war verstorbt bezog schon Witwenrente, Einzelveranlagung damit sind in EST alle DAten vorhanden zu sagen über den Todesmonat hinaus kann keine Rente mehr fließen.
Ich dachte wir bekommen so viele Fehler und Hinweise geliefert, dass dieser Hinweis nützlich wäre.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie meinen sicher Sammlung Verbesserungsvorschläge Steuer-Programme