abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Galabau - Bundesrahmentarifvertrag

1
letzte Antwort am 12.10.2018 08:44:03 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
eitorfgmbh
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1152 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bundesrahmentarifvertrag des Garten- und Landschaftsbau ist im § 5 Abs. 1 geregelt, dass auf Mehrarbeit ein Zuschlag auf 25 % gezahlt werden muss.

Werden nur die Überstunden am Ende eines Jahres bei Abgeltung des Arbeitszeitkontos mit 25 % Zuschlag bezahlt? Oder auch die Stunden, die im Laufe des Jahres eingeflossen sind? Bedeutet also, dass jede Stunde mit 125 % eingestellt werden muss?

Laut dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. ist der Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer allgemeinverbindlich.

Vielen Dank für die Hilfe

Laura Hundhausen

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
863 Mal angesehen

Hallo,

bitte das Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303010 daraufhin prüfen. Unter 7. wird die Überzeitarbeit beschrieben.

Gruß

C. Rohwäder

0 Kudos
1
letzte Antwort am 12.10.2018 08:44:03 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage