Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bundesrahmentarifvertrag des Garten- und Landschaftsbau ist im § 5 Abs. 1 geregelt, dass auf Mehrarbeit ein Zuschlag auf 25 % gezahlt werden muss.
Werden nur die Überstunden am Ende eines Jahres bei Abgeltung des Arbeitszeitkontos mit 25 % Zuschlag bezahlt? Oder auch die Stunden, die im Laufe des Jahres eingeflossen sind? Bedeutet also, dass jede Stunde mit 125 % eingestellt werden muss?
Laut dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. ist der Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer allgemeinverbindlich.
Vielen Dank für die Hilfe
Laura Hundhausen
Hallo,
bitte das Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5303010 daraufhin prüfen. Unter 7. wird die Überzeitarbeit beschrieben.
Gruß
C. Rohwäder