Hallo,
hat jemand bereits eine Körperschaftsteuer-Erklärung 2017 für eine Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb), Bilanzierer, mit Formular KSt 1 FA abgegeben. Wir haben die Version 21.3, bzw. 13.3 installiert.
Meine Fehlermeldungen:
Fehler KSt 1 (2017)
Es wurden Angaben zu Gewinn (bei Anlage KSt 1 Fa) bzw.
Vorrangwert Gewinn (ohne Anlage KSt 1 Fa) oder zur Feststellung des
steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben oder wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben erfasst. Es wurden jedoch keine Angaben zum Gewinn/Verlust
lt. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gemacht. Prüfen Sie Ihre Eingaben.
Kann mir jemand helfen?
Die Übermittlung eines BgA's lt. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG konnte ich ab dieser Version übermitteln.
Aber bei einem Bilanzierer ist die Fehlerbehebung nicht möglich. Oder kommt noch ein neues Update?
Grüße
Hallo,
ein weiteres Programm-Update der Körperschaftsteuer 2017 ist nicht geplant. Das würde in diesem Fall auch nichts bringen, die zitierte Fehlermeldung beruht auf den Plausibilitätsprüfungen des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung.
Diese Plausibilitätsprüfungen besagen:
Wenn im Formular KSt 1 in den Zeilen 19 bis 21 bzw. Anlage KSt 1 Fa in Zeile 17 ein Wert vorhanden ist, darf kein Bilanzgewinn in Zeile 11 der Anlage GK erfasst sein.
Die Zeilen 19 bis 21 im KSt 1 bzw. die Zeile 17 im KSt 1 Fa sind nur bei 4/3-Rechnern anzugeben.
Die Fachliteratur sagt: Regiebetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erfassen ihren Gewinn i.d.R. nach § 4 Abs. 3 EStG (z.B. Claudy/Henseler/Kümpel/Staats, KSt-/GewSt-/USt-Erklärung 2017 Rz 92).
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Fall (Mandant ist Regiebetrieb und Bilanzierer) bei uns im Programmservice Körperschaftsteuer.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo,
Ich hab das selbe Problem. Mir konnte vor zwei Wochen vom Programmservice nicht geholfen werden.
Gibt es mittlerweile eine Lösung?
Grüße
Monika Lückfeldt
Guten Morgen,
wir haben uns für folgende Lösung entschieden und dies vorher mit der Finanzverwaltung abgeklärt und in einem Schreiben der Finanzverwaltung auch mitgeteilt:
Der Steuerbilanzgewinn im Hauptformular wurde gelöscht und als Jahresgewinn für eine 4/3 Rechner angegeben.
Zeile 19: Umsätze des KJ ergänzt, Zeile 20 wird aus dem Formular KST 1FA automatisch gefüllt, Zeile 21 = keine Angabe.
Grüße
Nicola Gramzow