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regiebetrieb kst1 fa

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letzte Antwort am 26.10.2018 09:26:28 von ngramzow
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ngramzow
Beginner
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Hallo,

hat jemand bereits eine Körperschaftsteuer-Erklärung 2017 für eine Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb), Bilanzierer, mit Formular KSt 1 FA abgegeben. Wir haben die Version 21.3, bzw. 13.3 installiert.

Meine Fehlermeldungen:

Fehler KSt 1 (2017)

Es wurden Angaben zu Gewinn (bei Anlage KSt 1 Fa) bzw.
Vorrangwert Gewinn (ohne Anlage KSt 1 Fa) oder zur Feststellung des
steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben oder wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben erfasst. Es wurden jedoch keine Angaben zum Gewinn/Verlust
lt. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gemacht. Prüfen Sie Ihre Eingaben.

Kann mir jemand helfen?

Die Übermittlung eines BgA's lt. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG konnte ich ab dieser Version übermitteln.

Aber bei einem Bilanzierer ist die Fehlerbehebung nicht möglich. Oder kommt noch ein neues Update?

Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ein weiteres Programm-Update der Körperschaftsteuer 2017 ist nicht geplant. Das würde in diesem Fall auch nichts bringen, die zitierte Fehlermeldung beruht auf den Plausibilitätsprüfungen des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung.

Diese Plausibilitätsprüfungen besagen:

Wenn im Formular KSt 1 in den Zeilen 19 bis 21 bzw. Anlage KSt 1 Fa in Zeile 17 ein Wert vorhanden ist, darf kein Bilanzgewinn in Zeile 11 der Anlage GK erfasst sein.

Die Zeilen 19 bis 21 im KSt 1 bzw. die Zeile 17 im KSt 1 Fa sind nur bei 4/3-Rechnern anzugeben.

Die Fachliteratur sagt: Regiebetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erfassen ihren Gewinn i.d.R. nach § 4 Abs. 3 EStG (z.B. Claudy/Henseler/Kümpel/Staats, KSt-/GewSt-/USt-Erklärung 2017 Rz 92).

 

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Fall (Mandant ist Regiebetrieb und Bilanzierer) bei uns im Programmservice Körperschaftsteuer.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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monikalückfeldt
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

Ich hab das selbe Problem. Mir konnte vor zwei Wochen vom Programmservice nicht geholfen werden.

Gibt es mittlerweile eine Lösung?

Grüße

Monika Lückfeldt

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ngramzow
Beginner
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Guten Morgen,

wir haben uns für folgende Lösung entschieden und dies vorher mit der Finanzverwaltung abgeklärt und in einem Schreiben der Finanzverwaltung auch mitgeteilt:

Der Steuerbilanzgewinn im Hauptformular wurde gelöscht und als Jahresgewinn für eine 4/3 Rechner angegeben.

Zeile 19: Umsätze des KJ ergänzt, Zeile 20 wird aus dem Formular KST 1FA automatisch gefüllt, Zeile 21 = keine Angabe.

Grüße

Nicola Gramzow

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letzte Antwort am 26.10.2018 09:26:28 von ngramzow
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