Guten Tag,
zu dieser Frage bin ich bisher noch nicht fündig geworden.
Mein Mandant arbeitete in den Jahren 2013 und 2014 als Monteur in den Niederlanden. Er hielt sich an mindestens 210 Tagen pro Kalenderjahr im Ausland auf. Im Rahmen der Veranlagung wurde im Mai 2015 die entsprechenden Erklärungen eingereicht und um Erstattung der Lohnsteuern gebeten. Jetzt, im Dezember 2015, ergehen Bescheide, in denen wegen fehlendem Nachweis der Besteuerung in den Niederlanden (§50 d Abs. 8 EStG) die Erstattung abgelehnt wird. Ist diese rechtens? Muss der Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist nach Ablauf des Kalenderjahres vorgelegt werden?
Ich bin für entsprechende Hinweise dankbar und wünsche allen eine friedliche Weihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Loewner