Hallo zusammen,
vor einiger Zeit wurden die Standardtextbausteine in AP von "Kleinstkapitalgesellschaft" auf "Kleinstgesellschaft" geändert.
Im Gesetz finde ich allerdings nur die erste Bezeichnung (§267a HGB). Auch Google kennt die "Kleinstgesellschaft" zumindest auf den ersten Blick nicht wirklich. Noch nicht mal in der Hilfe in AP oder Lexinform finde ich diesen Begriff.
Ich wehre mich innerlich ein wenig, einen Begriff zu verwenden, der im Bericht zusammen mit der §-Angabe angegeben wird, obwohl im Gesetz ein anderer Begriff steht. Insbesondere wenn es sich tatsächlich um eine Kapitalgesellschaft handelt. Bei einer Personengesellschaft mag das ja noch in Ordnung sein.
Weiß jemand hier, warum die DATEV diese Änderung vorgenommen hat?
Besten Dank und eine schöne Woche!
Verena Friedel
Sehr geehrte Frau Friedel,
der Hintergrund für die Bezeichnung liegt in § 264a HGB, wonach beispielsweise KapCo-Gesellschaften wie Kapitalgesellschaften behandelt werden. Aus diesem Grund wurde eine Anpassung in den Programmen Abschlussprüfung und Bilanzbericht vorgenommen. So wird z. B. auch die Größenklasse im Bedingungsassistenten mit „Kleine Gesellschaft" und nicht „Kleine Kapitalgesellschaft." bezeichnet.
Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Scheer
DATEV eG
Hallo Herr Scheer,
danke für die Aufklärung. Das hatte ich so vermutet.
Bei der Größenklasse unbedingt und schon lange begrüßenswert, hätte bei den Textbausteinen für mich auch eine Auswahlmöglichkeit ausgereicht, so dass die Kapitalgesellschaft weiterhin Kleinstkapitalgesellschaft hätte heißen dürfen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies in die Wunschliste aufnehmen würden. Es ist doch ein erheblicher Umstellungsbedarf bei allen Berichten. Und da wir den automatischen Textabgleich nutzen, ist dies bei alles KapGes. ein unnötiger Aufwand -
und zwar jedes Jahr.
Beste Grüße
Verena Friedel
Hallo Frau Friedel,
ich habe Ihre Anforderung aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Scheer
DATEV eG