Liebe Community,
an welcher Stelle kann ich bei GewSt-Erklärung die Vorauszahlungen eintragen?
Gruß Karl-Heinz Henning
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unter Kurzerfassung im Reiter "Betriebsstätten" (direkt unterhalb des Hebesatzes).
Am einfachsten ist es jedoch, wenn man standardmäßig die Vorauszahlungen auf das Konto "Gewerbesteuer" (im SKR03: #4320) bucht und die Zahlen dann an die Gewerbesteuer-Erklärung übergibt.
4320 bzw. 7610 ( SKR04) aber vor Übergabe bitte abstimmen, da in der Fibu
'leider' oft nach Gewst NZ Vorjahr oder Vorjahre hierauf gebucht werden.
Aber wenn die VZ auf 7610´/4320 stimmen dann ist die Übergabe das einfachste.
Besonderheit bei 4-3 Rechner Gewerbetrieb, hatte ich auch schon öfter:
Wenn im Folgejahr ncoh eine nachträglich VZ bezahlt wird muss diese in der Gewst entsprechend in dem aufgehende Tab ( von Frau Fitschen beschrieben) eingetragen werden.
Schönes Wochenende
Herzlichen Dank für Ihre prompte Hilfe!
Sehr geehrter Herr Henning,
passen Sie aber bei mehreren Betriebsstätten auf. Im Saldo müssen die Vorauszahlungen der einzelnen Betriebsstätten die gesamte Gewerbesteuervorauszahlung ergeben, übergibt man aber die Daten aus Rechnungswesen werden alle Vorauszahlungen der ersten Betriebsstätte zugeordnet, dies ist händisch zu korrigieren.