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Abruf von Kontoumsätzen

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letzte Antwort am 31.01.2024 13:30:55 von HWSTEUER
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tschortsch
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

ich würde gerne erfahren, worin die Unterschiede in den beiden Abrufverfahren zu den Kontoumsätzen bestehen?

Aktuell nutzt unser Mandant Unternehmen Online.

Die Bankverbindung ist in Bank online hingelegt.

Die Kontoumsätze werden über den DFÜ- Weg: "automatische Abholung durch DATEV-RZ (RZ-Bankinfo)" abgeholt und gespeichert.

Ich denke dadurch werden uns auch für jede Bankverbindung 1 Euro in Rechnung gestellt.  

Können die Umsätze auch über die 2. Variante ""manuelle Abholung durch DATEV-RZ mit HBCI PIN/TAN oder EBICS" abgeholt werden bzw. Können die Umsätze mit dem Belegen dann auch in das Kanzlei-Rewe Importiert werden?

Können wir uns dadurch die 1 Euro pro Bankverbindung sparen?

Viele Grüße

Georg

sstolze
Beginner
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Georg,

für die Abholung der Kontoumsätze mit HBCI/ EBICS müssen entsprechende Zugänge bei der Bank beantragt werden. Diese sind für jeden (angedachten) Nutzer personalisiert und dienen als digitale Unterschrift. Die Einrichtung/ Bereitstellung durch die Bank kostet meist um die 25 €. Ist der jeweilige Zugang eingerichtet, kann der/die Berechtigte mit dem HBCI/ EBICS-Zugang die Kontoauszüge in UO abrufen. Es kann aber auch eine automatische Bereitstellung mit der Bank/ Abruf durch Datev vereinbart werden. Aber Sinn machen die beiden Alternativen nur, wenn auch Zahlungen (mittels UO/ Kanzlei- Rewe) von der selben Person getätigt werden. Theoretisch kann dann die die Bereitstellung durch die RZ-Bankinfo gekündigt werden.

Der Abruf der Kontoauszüge in Kanzlei-Rewe funktioniert weiter wie bisher über 'Mandant ergänzen'. Benutzt Ihr Mandant nur UO oder auch Kanzlei-Rewe? Denn sowohl HBCI als auch EBICS können nur in einem der Programme initialisiert werden.

MfG Sandra

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rahagena
Meister
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Nachricht 3 von 8
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Der eine Euro ist seit diesem Monat 1,30 € und ja, die sowie die Kosten bei der Bank können durch die Variante HBCI / EBICS gespart werden. Bis September 2019 problemlos, dann tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die uns allen noch viel Spaß bereiten wird.
Das Abrufen ist über den Zahlungsverkehr im Falle von HBCI deutlich angenehmer, da dort die PIN hinterlegt und die Abfrage automatisiert werden kann.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 4 von 8
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dann tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die uns allen noch viel Spaß bereiten wird.
Das Abrufen ist über den Zahlungsverkehr im Falle von HBCI deutlich angenehmer, da dort die PIN hinterlegt und die Abfrage automatisiert werden kann.

Ja, man muss es immer wieder in Erinnerung bringen!

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aschreiber
Fachmann
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Nachricht 5 von 8
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Wenn die Bankkontoumsätze über HBCI/Ebics in DUO abgeholt werden, müssen Sie trotzdem im RZ-Archiv gespeichert werden, sonst bekommen Sie sie nicht ins Rewe. Und dann spart man sich den 1 € oder die 1,30 € nicht. Was anderes gilt, wenn der lokale ZV genutzt wird.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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HWSTEUER
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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Kann mir bitte jemand erklären, wie das mit der Bank in DUO und Einlesen in ReWe genau geht.

 

Mein Mandant holt über DUO die Banken ab, jedenfalls hat er sich dort den Abruf eingerichtet.

Ist das dann wie im Zahlungsverkehr?

Muss er die Bankumsätze dann im RZ speichern und wie geht das? Oder muss er diese wie in der Kasse für mich zur Verfügung stellen?

 

Wenn ich die Bankumsätze- die in DUO abgefragt wurden- in Kanzlei ReWe einlesen will, wie gehe ich dann vor?

Was muss ich in den Stammdaten hinterlegen, welche Quelle?

 

 

Gibt es ein Dokument, wo ich auf einen Blick einen "Fahrplan" dazu finde? In den Hilfen finde ich nicht das richtige Dokument.

 

Vielen Dank

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wwinkelhausen
Erfahrener
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HWSTEUER
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Vielen Dank - das war genau das was ich gesucht habe.

🙏

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7
letzte Antwort am 31.01.2024 13:30:55 von HWSTEUER
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