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DTA-Datei in DUO einspielen ohne gleiche Berater-/Mandantennummer

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letzte Antwort am 08.10.2018 08:49:17 von mjachert
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mjachert
Fortgeschrittener
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Moin,

wir erstellen für einen Mandanten mit unserer Berater-/Mandantennummer Lohn und FiBu. Der Mandant nutzt DUO mit eigener Beraternummer. Aus der Info-DB habe ich erfahren, dass dann die Übergabe der DTA-Datei nicht automatisch erfolgen kann. Gibt es denn eine Möglichkeit, die DTA-Datei manuell in DUO einzuspielen? Falls nicht: wie handhabt ihr das mit euren Mandanten?

Da wir aufgrund von Umstrukturierungen gerade die LODAS-Bestände neu machen mussten (ich war in Elternzeit und niemand hat sich darüber Gedanken gemacht, dass DUO dann auch eingeführt werden soll), ist eine Umstellung des Lohns auf die Nummern des Mandanten nicht gewünscht.

Ich bin für Tipps dankbar!

Liebe Grüße

Manuela Jachert

baumsteuerberater
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Moin zurück,

ich habe einen ähnlichen Fall.

Ich behelfe mir mit folgender Vorgehensweise:

Export der DTA-Datei über Lohnauswertungen auf ein lokales Laufwerk

Import der DTA-Datei im DUO (Zahlung anlegen -> gelber Pfeil (importieren) - Zahlung speichern

Der Mandant hat die Zahlung dann zur Freigabe im DUO bereit.

Das kostet zwar monatlich 5 Minuten ist aber m.E. komfortabler als ein Versand der DTA-Dateien per Mail o.ö.

Viele Grüße

Karsten Bebensee

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mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Danke!

Genau den Weg habe ich gesucht... Da wir das Recht dafür nicht vergeben hatten, waren die Pfeile ausgegraut und ich habe die völlig ignoriert! (Wald-->Baum).

Muss also mit dem Mandanten geklärt werden, ob er uns die Rechte dafür geben will oder die Datei selbst einspielt.

Schönes Wochenende!

Manuela Jachert

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baumsteuerberater
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Die Rechtevergabe auf Benutzerebene erfolgt aber auf Kanzlei-Ebene. Das muss der Administrator ggf. nur freischalten. Meines Erachtens muß der Mandant da auch nicht zustimmen. Der Mandant möchte die Zahlungen zur Verfügung gestellt bekommen, ob durch die DATEV oder die Kanzlei ist letztlich egal. Der Mitarbeiter der Kanzlei kann aufgrund fehlender Freigaben bei der Bank gar keine Zahlungen ausführen. Insofern ist die Freigabe des Imports doch nicht zustimmungspflichtig. Oder liege ich da falsch?

Schönes Wochenende wünsche ich auch

Karsten Bebensee

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mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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Moin,

melde mich aus dem Urlaub zurück 😉

Bei diesem Mandat werde ich tatsächlich nichts ohne Einverständnis machen. Der ist da etwas speziell 🙂 Ansonsten stimme ich zu, dass das die logische Konsequenz ist, wenn der Mandant die Daten im System haben will.

Grüße

Manuela Jachert

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letzte Antwort am 08.10.2018 08:49:17 von mjachert
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