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Freischaltung mit Passwort per Fax?

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letzte Antwort am 26.09.2018 14:17:16 von metalposaunist
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effpe
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Hallo, kurze Frage, meine Steuerberaterin behauptet zur Freischaltung von Unternehmen Online wartet sie auf ein Passwort der Datev dass ihr per Fax zugeschickt werden soll. Nur hat sie in letzter Zeit so viel Mist gebaut und für alles so lange gebraucht dass ich ihr nicht mehr wirklich vertraue. Arbeit Datev tatsächlich immer noch mit Fax? Und wieso muss sie nochmal ein Passwort zur Freischaltung beantragen? Sie hatte übrigens im April behauptet Unternehmen Online beantragt zu haben und am Montag ist es angekommen (so eine lange Lieferzeit traue ich der Datev einfach nicht zu bei einem digitalen Produkt   )

metalposaunist
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meine Steuerberaterin behauptet zur Freischaltung von Unternehmen Online wartet sie auf ein Passwort der Datev dass ihr per Fax zugeschickt werden soll.

Das habe ich noch nie gehabt.

Arbeit Datev tatsächlich immer noch mit Fax?

Ja, das schon. Aber nicht in Bezug auf UO bzw. nicht bzgl. der Freischaltung.

Und wieso muss sie nochmal ein Passwort zur Freischaltung beantragen?

Muss sie ja gar nicht.

Sie hatte übrigens im April behauptet Unternehmen Online beantragt zu haben und am Montag ist es angekommen (so eine lange Lieferzeit traue ich der Datev einfach nicht zu bei einem digitalen Produkt

Geht alles innerhalb einer Woche.

Was genau ist nun das Problem? Die DATEV USB-Sticks inkl. SIM-Karten und Brief mit der Transport PIN inkl. PUK liegt Ihnen aber schon vor?

Vielleicht zur Info, damit Sie Ihren Steuerberater mal auf Stand der Dinge bringen (und ggf. auch wechseln):

  1. Steuerberater bestellt UO und legt dabei eine neue Beraternummer für Sie an
  2. Steuerberater bestellt dazu einen DATEV USB-Stick (mIDentity) oder SmartLogin (App für iPhone / Android)
  3. Steuerberater legt bei sich die Stammdaten in UO an (Beraternummer/Mandantennummer, 1:1 der Daten, wo die FiBu, Lohn, etc. drauf laufen)
  4. Steuerberater administriert die Rechte der USB-Sticks / Apps (ggf. dürfen Sie nicht auf die Lohnauswertungen zugreifen?)
  5. Sie bekommen Post von der DATEV (wie oben beschrieben)
  6. Installation des Sicherheitspakets compact (bei USB-Stick) - entfällt bei der App Version

Alles weitere muss dann in Zusammenarbeit mit dem StB und Ihnen geklärt werden.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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effpe
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Ohweh... das dachte ich mir schon. Also das Problem ist dass ich das Sicherheitspaket installiert habe der Login funktioniert auch aber dann steht da mein Steuerberater muss noch die Rechte freischalten.

Daraufhin habe ich meine Steuerberaterin kontaktiert und sie meinte sie hätte alles soweit freigeschalten und muss jetzt nur noch auf das Fax der Datev warten in dem sie ein Passwort zur Freischaltung bekommt.

Somit ist für mich klar dass meine Steuerberaterin mich ständig anlügt... Das bedeutet für mich wohl ich muss den StB wechseln... davor graut mir...

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Thomas_Kahl
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Warum? Es kann doch dann nur Besser werden.

MfG
T.Kahl
metalposaunist
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dann steht da mein Steuerberater muss noch die Rechte freischalten.

Jup, dann muss er das mal tun und Ihre Karte entsprechend für Ihren UO Bestand berechtigen. Das müssen sie mit ihm klären. Wenn Ihr StB alles freigibt und Sie etwas sehen, was Sie nicht sehen sollten, gäbe es dann einen Datenschutzvorfall.

Daraufhin habe ich meine Steuerberaterin kontaktiert und sie meinte sie hätte alles soweit freigeschalten und muss jetzt nur noch auf das Fax der Datev warten in dem sie ein Passwort zur Freischaltung bekommt

Die Rechte der USB-Sticks und Apps greifen sofort nach Änderung und Speicherung durch Ihren StB. Nach einer Aktualisierung der Seite stehen sie zur Verfügung (z.B. Zugriff auf Lohn, Kassenbuch oder andere Punkte im UO).

Und per Post kommt zum Steuerberater von der DATEV sowieso nichts; auch nicht per Fax. Wenn, stehen alle Informationen direkt bei der Bestellung (z.B. Ihr Beraternummernkennwort) online oder per DATEV Mitteilen werden alle andere Informationen versandt. Die kann man sich im DATEV Arbeitsplatz anschauen.

Somit ist für mich klar dass meine Steuerberaterin mich ständig anlügt

Hm, das würde ich ihr nicht vorwerfen. Schätze, sie weiß es selbst nicht besser.

Das bedeutet für mich wohl ich muss den StB wechseln... davor graut mir...

Wenn UO einmal läuft, ist es echt top alles digital auszutauschen und sich ein Bild vom Unternehmen machen zu können. Das hat schon Hand und Fuß und ist auf alle Fälle schneller und einfacher, als immer so einen Ordner versenden zu müssen.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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effpe
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Weil ich jetzt schon öfter gehört habe was das für ein hin und her sein kann bis das alles über die Bühne gebracht ist und 2017 ist überfällig und sie braucht dafür mal wieder ewig und vermutlich wird das dann erst im Dezember fertig... ich glaube ich lasse mich einfach mal von einem anderen StB beraten wie man das am reibungslosesten über die Bühne bekommt.

metalposaunist
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Top! Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit . Und DUO ist ja kein Neues Produkt der DATEV. Müsste sogar schon 11 Jahre alt sein?!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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effpe
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Ihre Antwort war:

die Rechte an Unternehmen online habe ich wie besprochen eingerichtet und das für den Abschluss benötigte Kennwort bei DATEV angefordert, welches ich noch heute per Fax erhalten sollte.

wenn sie sie wirklich eingerichtet hätte dann wäre ihr doch aufgefallen dass sie kein Passwort per Fax beantragen muss.

Außerdem hat sie mich monatelang damit hingehalten sie hätte UO bei der Datev bestellt aber es gäbe Lieferschwierigkeiten... bei einem digital Produkt vom Marktführer? Ernsthaft? Das glaube ich einfach nicht... ich war jetzt nur den ganzen Sommer lang gebucht und unterwegs deswegen konnte und wollte ich mich damit nicht beschäftigen, aber jetzt wo ich mich damit beschäftigen muss wird es wirklich immer absurder.

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metalposaunist
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wenn sie sie wirklich eingerichtet hätte dann wäre ihr doch aufgefallen dass sie kein Passwort per Fax beantragen muss.

Ich hab' noch nie eines gebraucht. Vielleicht meint Sie was anderes? Normal braucht man nur Ihre neue Beraternummer, weil auf der alle USB-Sticks laufen, die dann für den UO Bestand berechtigt werden.

bei einem digital Produkt vom Marktführer? Ernsthaft? Das glaube ich einfach nicht...

Jein, ist ja nicht alles digital. Die USB-Sticks kommen ja von der Fa. KOBIL, einem externen Zulieferer. Aber da gab es noch nie ein Problem.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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zippo
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Moin,

vielleicht meint sie das Beraternummernkennwort? Das braucht sie ja, um die Rewe-Daten auf die Unterberaternummer des Mandanten zu senden.

Das kann man tatsächlich vom LC per FAX bekommen.

Gruß aus Hamburg

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metalposaunist
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Das braucht sie ja, um die Rewe-Daten auf die Unterberaternummer des Mandanten zu senden.

Steht 1. bei der Anlage der Beraternummer direkt da und kommt 2. zusätzlich per DATEV Mitteilung.

Und muss man ja nicht alles gleich umhängen, wenn die FiBu unter der Beraternummer der Kanzlei läuft. Dann kann man sich das alles sparen. Wenn man noch möchte, dass das Mandat alles zahlt, muss man auch noch das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft "aktivieren". Andernfalls landen alle Kosten weiter auf der RG der DATEV bei der Kanzlei.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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zippo
Fortgeschrittener
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Steht 1. bei der Anlage der Beraternummer direkt da und kommt 2. zusätzlich per DATEV Mitteilung.  

... und wird 3. eh sofort in die NUKO/Rechteverwaltung eingetragen 🙂 Vielleicht macht die Kollegin das nicht so häufig?

Persönlich finde ich das Umschaufeln auf die mandantengenutzte Beraternummer besser. Das lässt bei der Rechteverabe weniger Raum für Fehler.

Gruß aus Hamburg

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effpe
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Aber das bräuchte sie doch nur wenn ich der erste Mandant wäre der mit UO arbeitet oder? Oder ändert sich das bei jedem Mandanten?

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metalposaunist
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Jede Beraternummer hat ein eigenes Kennwort. Das heißt, jeder Mandant, der DATEV Hard- uns Software via seines StB's nutzen möchte, bekommt ein eigenes Kennwort.

Je nach dem wie es eingerichtet ist, ist das aber nicht zwingend notwendig.

Vielleicht macht die Kollegin das nicht so häufig?

Hey! Das wusste ich auch noch nicht . Achte ich das nächste mal drauf.

Persönlich finde ich das Umschaufeln auf die mandantengenutzte Beraternummer besser. Das lässt bei der Rechteverabe weniger Raum für Fehler.

Prinzipiell bin ich bei Ihnen. Das machen nur unsere Mitarbeiter aus dem Lohn nicht so gerne und auch in er FiBu hängt einiges an der Beraternummer.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Respekt, Sie scheinen doch sehr leidensfähig zu sein........

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metalposaunist
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Noch als Tipp, wenn Sie wechseln wollen, können Sie Ihrem StB ja durch die Blume sagen, dass es besser wäre, wenn alle Daten und Leistungen auf Ihrer Beraternummer laufen.

Dann muss beim Wechseln nur Ihre Beraternummer der Beraternummer des neuen StB's zugewiesen werden. Dann ist der Umzug bzgl. UO ratzfatz erledigt und auch die neue Kanzlei kann einfach Ihre komplette Beraternummer mit allen Daten übernehmen.

Andernfalls müssen rein die Daten UND Ihre Beraternummer zum neuen StB geführt werden.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 26.09.2018 14:17:16 von metalposaunist
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