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Tantiemeberechnung nach handelsrechtlichen JÜ

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letzte Antwort am 08.10.2018 17:52:02 von bodensee
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nancypaura
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Datev,

nach der Berechnung einer Tantieme auf Grundlage des handelsrechtlichen Gewinns erscheint folgender Hinweis:

Hinweis Tantieme (2017)

Die Tantiemesumme in Höhe von 8.674 EUR überschreitet 50% des
Jahresüberschusses vor Steuern und Tantiemen in Höhe von 16.059 EUR  um 645 EUR . Einzelheiten siehe Liste
'Bemessungsgrundlagen' für die Tantieme, Block 'Kennzahlen zur Angemessenheit
der Tantieme-Summe'. Beachten Sie die Beschränkungen des BMF-Schreibens v.
14.10.2002 (BStBl I 2002, S. 972), LEXinform/Info-Datenbank
Dok.-Nr. 0576856 . Einen Vorschlag für die Höhe der Tantiemen, der die
Bedingung erfüllt, können Sie in Wirtschaftsberatung im Programm
Steuergestaltung bzw. Wirtschaftsberatung classic ermitteln lassen.

Ich habe aus dem Programm Bilanz den handelsrechtlichen Gewinn übergeben lassen.

Dieser soll BMG für die Tantieme sein. DIe Tantieme beträgt 50% des handelsr. Gewinns. Der steuerliche Gewinn ist in diesem Fall niedriger.

Nun erscheint mir der Hinweis, weil das Programm den steuerlichen Gewinn zum Zwecke der Angemessenheit vergleicht.

Das ist m.E. unlogisch oder habe ich einen Gedankenfehler?

Über eine kurze Info würde ich mich freuen.

N.Paura

wielgoß
Experte
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Hallo Frau Paura,

haben Sie den Tantiemebetrag selbst eingegeben oder vom Programm errechnen lassen? Liegt bei dem Block zur Angemessenheit der Tantieme (Berechnungsliste) wirklich das steuerliche Ergebnis vor, oder entspricht der dortige Wert dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss abzgl. bzw. zzgl. der Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schaefer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Fr. Paura,

wie Hr. Wielgoß schon erwähnt hat kommt es darauf an, welche Angaben getätigt wurden, v.a. im Bereich Korrekturen.

Um den Hintergrund für den "Plausibilitätshinweis" im KSt-Programm zu klären, schlagen wir vor, dass Sie sich bei uns im Service Unternehmensteuern melden, damit wir Ihren Fall auf Basis der konkreten Daten nachvollziehen können.

Sie erreichen uns schriftlich über den Servicekontakt oder per Mail (unternehmensteuern@service.datev.de).

Viele Grüße,

Andreas Schaefer

DATEV

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bodensee
Experte
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Nachricht 4 von 4
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Hinweis habe ich auch hin und wieder, ohne das ich jetzt das ganze bei einem Mandanten von mir nachvollziehe vergleicht Datev m.E. tatsächlich das steuerliche Ergebnis mit der Tantieme.

Da ich diese Fälle auch schon in der BP hatte und bislang war dies nie Diskussion wg. vGA.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 08.10.2018 17:52:02 von bodensee
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