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beA Erfahrung mit den Gerichten

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letzte Antwort am 24.10.2018 13:30:54 von rahayko
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rahayko
Fortgeschrittener
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Hallo Community,

wir haben heute die Nachricht des LG Kiel erhalten, dass man dort eine beA-Nachricht nicht verarbeiten kann, wenn Anhänge enthalten sind, deren Dateinamen Sonderzeichen enthalten. Bei uns war dies ein "&"-Zeichen.

Wir habe jetzt die Klage mit Anlagen zum dritten mal gesendet. DataPort (zuständig für die EDV in SH und HH) arbeitet wohl daran, aber es ist zu empfehlen, keine entsprechenden Dateinamen zu verwenden.

Gibt es weitere Erfahrungen mit Gerichten?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hayko,

wir haben mit dem SR2 die "zulässigen Zeichen" für die Anhänge bei Nachrichten aus dem Anwaltspostfach begrenzt und erlauben nur noch, was das EGPV seinen Anwendern erlaubt:

  • Alle Buchstaben des Alphabets (Groß- und Kleinschreibung)
  • Alle Zahlen
  • Alle Umlaute (Groß- und Kleinschreibung)
  • Die Sonderzeichen !  § $ % ( ) = , . - _ + # ' @
  • Leerzeichen

Damit sollten viele Probleme beim Austausch mit den Gerichten gelöst sein.

rahayko
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 26
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Sehr gut, den vor allem das "&", welches aufgrund der GmbH & Co.KG oft vorkommt, wird hier erhebliche Problem bereiten.

Werden diese Zeichen dann ersetzt?

Wird es eine Fehlermeldung geben?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Die Zeichen werden entfernt und nicht ersetzt. Aus "Gmbh & Co KG ./. 3 1/2***" wird "GmbH  Co KG .. 3 12"

Betroffen sind die Stellen Hinzufügen von Anhängen sowie Umbenennen von Anhängen im Nachricht-Erstellen-Dialog. Wir bringen keine Warnmeldung oder Validierungsicon.

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Michael-Renz
Experte
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Hallo Community,

ich würde ja so gerne von beA-Erfahrungen mit Gerichten berichten, aber das scheint im Momenet noch eine „Einbahnstraße“ zu sein.

Seit unser Terminalserversystem ab 11.9. beA-fähig (dank DATEV-Anwaltspostfach) ist, geht an beA-Gerichte kein Papier mehr heraus.

Aber:

  • das LG-Berlin antwortet auf Papier - dort wurde das Verfahren aber noch vor Wiederstart des beA in die Wege geleitet. Ob das am Weg des Verfahrensstrates liegt, kann ich nicht sagen- müsste man mal klären.
  • das LG-Stuttgart antwortet grundsätzlich in Papier - dort werden die Unterlagen ausgedrückt ( dabei ein Teil verloren oder falsch zugeordnet) und dann im bisherigen Workflow “weiterbehandelt“ - obwohl angeblich die EDV-Ausstattung für beA deutlich verbessert wurde.
  • da ich grad auch mal beim Amtsgericht im Nachbarort war, hat mir die dortige Präsidentin berichtet, dass ihre Geschäftsstelle jeden Morgen erwartungsfroh aufs beA-Postfach starrt, um gähnende Leere festzustellen.

soweit so viel zu Innovationskraft unseres Berufsstandes. Es wird m.E. vermutlich noch einige Zeit dauern, bis sich die kaiserliche Amtsstubenmenralität auch hier verabschiedet!

Die BRAK hat ja auch alles dafür getan, den Aufbruch in die Digitalisierung zum Chaos werden zu lassen und jedes Pflänzchen an Motivation schon im Keim zu ersticken. Und scheinbar geht’s unter neuer Führung grad so weiter - von offensiver Offenheit und Transparenz merke ich jedenfalls bisher nichts.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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rahayko
Fortgeschrittener
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Guten Morgen!

Ich kann berichten, dass wir beim LG Kiel eine Klage eingereicht haben und heute über beA auch die Aufforderung für die Gerichtskosten erhielten.

VG aus Norderstedt

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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stevi
Einsteiger
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Guten Tag zusammen,

ich kann in der Zusammenarbeit mit den Gerichten fast nur Positives berichten. Ich schätze, dass ich bislang mehr als 50 Schriftstücke an Gerichte verschickt habe. Dabei kam es vier Mal zu Sendefehlern, die man leider nicht in DATEV, sondern nur im Browser sehen konnte. Aktiv genutzt wird die elektronische Korrespondenz insbesondere von den Arbeitsgerichten (hier u.a. Oldenburg, Bremen, Nienburg, Verden). Nachrichten von AG oder LG habe ich noch nicht erhalten. Meine Kollegin hat soweit ich weiß bereits Nachrichten vom OLG Celle erhalten.

Dass ich die Sendefehler nicht in DATEV sehen konnte, ist natürlich problematisch. Ich kontrolliere deshalb regelmäßig das Browser-Postfach. Ein weiteres Problem ist, dass der DATEV-Arbeitsplatz nach dem Versenden einer Nachricht immer mal wieder komplett einfriert und nur via Task-Manager beendet werden kann. Ich hoffe insoweit auf zukünftige Updates.

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 8 von 26
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Wir telefonieren unseren Schriftsätzen hinterher um zu kontrollieren, ob er korrekt eigegangen ist.

Gefühlt ist es so dass ungefähr 50% der Gerichte und der dort Bediensteten mit beA nichts bis wenig anfangen können und von Eingang bei der zuständigen Geschäftsstelle auf elektronischem weg kann keine Rede sein.

Wir werden nur noch per beA senden, soweit das jeweilige Gericht mitmacht. Nur so kann der Innovations- und Mitmach-Druck erhöht werden.

Einem Kollegen habe ich per beA einen nicht gerichtsverfahrensbezogenen Schriftsatz gesandt - der hat "mit beA nichts am Hut" = Zitat aus dem "Hinterhertelefonat"

Wir arbeiten viel mit Notaren zusammen - dort kommt es als "beN = X-Notar-Nachricht" an, mit dem Begriff beA hatten die (Baden-Württemberg) auch keine Zuordnung vornehmen können.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
agmü
Meister
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Ich habe - in Bayern - meine erste Anspruchsbegründung unmittelbar an das zuständige Gericht (AG Garmisch-Partenkirchen) versendet und den das Häckchen bei "Empfangsbekenntnis anfordern" gesetzt.  Als nichts kam, habe ich nachtelefoniert:  O-Ton:  Wir bestätigen grundsätzlich keine Eingänge.

Allerdings kam zwei Tage später eine Abschrift der Aufforderung an den Gegner (per Post).

Die Landgerichte München I + II versenden auch keine Eingangsmitteilungen - leider.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Steveker,

vielen Dank für Ihren Hinweis, dass Sie Sendefehler in DATEV direkt einsehen möchten.

Ich habe in Ihrem Sinne einen Wunsch in unserer Entwicklungsdatenbank erfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Nutsch

Produktservice Rechtsanwaltsmarkt

rabergert
Beginner
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Hallo Herr Kollege Müller,

meines Erachtens kann nach der aktuellen Gerichtsliste auf der EGVP-Liste in Bayern bei den drei Gerichten noch gar nicht per beA eingereicht werden. Hier könnte eine Zurückweisung drohen.

MfkG

Ralf Bergert

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agmü
Meister
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Hallo Herr Kollege,

Mit der Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverordnung vom 11.01.2017, GVBl.2017, Heft 2 S. 10.  Wurde der Zugang in allen Verfahren nach der ZPO und dem FamFG eröffnet.

Daher habe ich hinsichtlich einer Zurückweisung keine sorgen.

mfkg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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rahayko
Fortgeschrittener
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erste negative Erfahrung:

Das AG Rostock hat laut egvp.de eröffnet, will unsere Nachricht aber trotz deren Az und Bestätigung durch beA nicht erhalten haben.

Nachtelefonieren schein derzeit angebracht!

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
rabergert
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Vielen Dank, dieses war mir bislang unbekannt. Auf der EGVP-Seite wird derzeit immer noch auf die alte Verordnung hingewiesen.

MfkG

Ralf Bergert

agmü
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Ich hatte beim ersten Start noch darauf gehofft, dass die bayerische Justiz die hinter vorgehaltener Hand vertretene Auffassung beibehält und die Freigabe in der alten Form belässt.  Die Staatsregierung war jedoch anderer Meinung und hat die Gerichte zur Empfangsbereitschaft gezwungen.

Zwischenzeitlich bin ich froh.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
malo
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Hallo Herr Hayko,

hallo Herr Renz,

ich habe seit dem Start Mitte September vielleicht ca. 50 Schriftstücke an Gerichte übermittelt.

Das waren im wesentlichen das örtliche Amtsgericht und das örtliche Landgericht (Baden-Württemberg). Ich habe auch mit Notaren schon Dokumente ausgetauscht. Bei keiner einzigen Übertragung gab es einen Sendefehler.

Ich habe auch bereits Gerichtskosten elektronisch einbezahlt. Funktionierte auch einwandfrei.

Ich verstehe auch nicht, wieso sie hinterher telefonieren, vielleicht abgesehen vom ersten Mal, was ich auch getan habe.

Im BEA-Client findet sich eine Übermittlungsbestätigung, dass das Schriftstück erfolgreich übermittelt wurde. Dies ist die Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs gemäß § 130 V Satz 2. Diese Bestätigungen laden wir dann als PDF herunter und speichern Sie zur Akte.

Insgesamt muss ich sagen dass das System gut funktioniert. Allerdings geben unsere Gerichte auch noch keine Antwort über das BEA. Hier wird noch fleißig gedruckt.

Auch ich fühle mich noch sehr allein, nachdem unser Amtsgerichts-Direktor neulich im Termin sagte, dass ein bestimmter Schriftsatz, der ausgedruckt vor ihm lag, von mir stammen müsse, denn der sei elektronisch eingereicht worden.

Viele Grüße aus dem sonnigen Süden, Markus Lorenz

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Michael-Renz
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Hallo Herr Lorenz,

bei Kollegen und Notaren hab ich „hinterher telefoniert“ weil es einfach noch ungewöhnlich ist,auf diesem Wege Post zu bekommen und ich sicherstellen wollte, dass die auch unbedingt ins beA schauen.Nützt ja nix, wenn ich mal nachweisen könnte, dass sie es bekommen haben, die Sache aber trotzdem liegen bleibt, weil die Post keiner zu Kenntnis nahm.

Bei Gericht hab ich nachtelefoniert, weil ich wissen wollte, ob’s schneller oder langsamer mit beA geht. Also rechtlich nötig ist das natürlich nicht, nützlich für den Einstieg fand ich das schon. Und es erhöht den Druck, sich mit dem Thema zu befassen.

Dass die beA-Post nicht beim Empfänger angekommen sein könnte, war jedenfalls nicht meine Motivation. Insofern wäre tatsächlich ein Hinterhertelefonieren um eine Empfangsbestätigung zu bekommen nicht sinnvoll und nötig.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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stevi
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Hallo Herr Lorenz,

wie haben Sie die Gerichtskosten elektronisch eingezahlt? Mit der elektronischen Kostenmarke, die es leider nur in NRW und Ba-Wü gibt, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

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agmü
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Da ich gerade in einer anderen Community etwas gelesen habe, meine Frage in die Runde:

Hat jemand Probleme beim Versand von Nachrichten an Gerichte?  Angeblich sollen Gerichte teilweise die Nachrichten nicht abrufen können, wenn beim Aktenzeichen ein "/" und nicht ein "-" verwendet wird.

Ich hatte bisher keine Schwierigkeiten.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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rahayko
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Hallo Herr Kollege,

ich bin der Meinung, dass wir weder - noch / in die Gerichtlichen Az einfügen, kann sein, dass wir daher keine Probleme damit hatten. Aber mit den Zeichen bei den Dateianhängen (s.o.).

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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malo
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Nachricht 21 von 26
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Hallo Herr Stevecker,

ja, ich habe die elektronische Gerichtskostenmarke verwendet, weil ich in Baden-Württemberg einreiche. Andere Möglichkeiten Sie mir derzeit nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Süden

Markus Lorenz

malo
Aufsteiger
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Hallo Herr Renz,

weil Sie die Notare erwähnen folgendes: ich habe bereits Post mittels des BEA an verschiedene Notare erfolgreich versandt. Neulich wollte mir ein Notar darauf antworten. Dessen System behauptet, ich sei dem System nicht bekannt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich mutmaße, dass dies damit zusammenhängt, dass die Notare derzeit noch an dem System der Justiz hängen und das System der Justiz in Baden-Württemberg derzeit noch nicht auf die elektronische Übermittlung an die Rechtsanwälte eingerichtet ist.

Viele Grüße aus dem sonnigen Süden Markus Lorenz

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agmü
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Hallo Herr Kollege,

Ich verwende bei Nachrichten im laufenden Verfahren sehr wohl die vom Gericht verwendete Schreibweise.

Nach dem Posting des Kollegen in der anderen Community klang dies aber nach einem regelmäßig auftretenden Problem.  Dass in Sonderkonstellationen und Einzelfällen das System noch sehr viel Potential für Verbesserungen hat versteht sich selbstredend.

Schönen Gruß nach Norden

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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rahayko
Fortgeschrittener
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Hier mal eine nicht so schöne Nachricht (zumindest für einen beA-affinen Menschen wie mich):

Wir sind normalerweise nicht im Arbeitsrecht tätig, wollten nun aber mal einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Geht nicht per beA. Hier muss nicht nur mit Papier gearbeitet werden, sonder wir müssen uns nun sogar ein Durchschreibeformular im Schreibwarenladen besorgen und dieses dann mit Datev bedrucken.

Ich wolle ja einfach auf gelben und blauem Papier drucken und Kohlepapier beilegen (aus purer Gemeinheit) aber Datev druckt leider die Belehrungen nicht mit aus.

Die Digitalisierung der Justiz wird noch ein weiter Weg sein...

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
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Sehr geehrter Herr Hayko,

der arbeitsrechtliche Mahnbescheid in Anwalt classic ist absichtlich so konfiguriert, dass Sie diesen direkt in das für die Form erforderliche Formular aufdrucken können. Daher wird nur das ausgedruckt, was nicht schon im Vordruck steht. Die Belehrungen stehen ja im Vordruck, deshalb werden diese nicht mit ausgedruckt, sondern nur die asuzufüllenden Zeilen werden gedruckt.

Wenn Sie das gesamte Formular drücken müssen, deaktivieren Sie im Fenster "Drucken" das Kontrollkästchen "Vordruck ausblenden", dann wird alles gedruckt, inklusive der Belehrungen.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
rahayko
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Kubisch,

vielen Dank für die Information, aber dann ist das noch immer nicht durchschreibefähig.

Ich habe jetzt 7 Formulare für insgesamt 65 Euro bei Soldan bestellt. ^^

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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letzte Antwort am 24.10.2018 13:30:54 von rahayko
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