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Vorteil PayPal Zahlungsdatenservice

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letzte Antwort am 23.09.2018 20:03:33 von ks-steuer
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ks-steuer
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Liebe Community,

wir sind gerade dabei zu untersuchen, ob eine Umstellung auf den PayPal Zahlungsdatenservice sinnvoll ist. Bisher haben wir PayPal-Buchungen mittels E-Zahlungstransfer eingespielt (was ja kostenlos ist, wo man nur die API des Mandanten benötigt).

Nun haben wir uns den Zahlungsdatenservice angeschaut und konnten lediglich feststellen, dass ein paar weniger Klicks notwendig sind. Dem gegenüber stehen jedoch die Kosten ab 1,30€ (bis 500 Buchungen), .. .

Da das andere zwar ein paar mehr Klicks benötigt aber kostenlos ist, macht für uns eine Umstellung bisher keinen Sinn. Wie seht ihr das?

Vielen Dank vorab!

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Der E-Zahlungsverkehr wird bald eingestellt jetzt mit dem neuen ZDS. Vorteil ist halt, dass die Umsätze mit OPOS Matching wie elektronische Kontoumsätze gebucht werden können statt hilfsweise wie eine Kasse. Einfach mal auf datev.de/zds anschauen.

ks-steuer
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Vielen Dank für die Rückmeldung! Ja, die Vorteile sind uns bekannt und die Seite auch (jedoch ist uns da der Kostenpunkt wichtiger).

Woher ist bekannt, dass E-Zahlungstransfer eingestellt wird?

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Hallo Herr Kötschau,

anbei ein paar Anmerkungen zu Ihrer Anfrage meinerseits:

- auch der E-Zahlungstransfer kostet eine monatliche Gebühr

- der E-Zahlungstransfer ist abgekündigt- sie werden eine Alternative brauchen: Abkündigung E-Zahlungstransfer

- die neue DATEV-Lösung ruft die Paypal-Bewegungen ohne manuelle Tätigkeiten ab

- die neue DATEV-Lösung ermöglicht den OPOS-Ausgleich über Belegfeld 1 und die Auftragsnummer

- die neue DATEV-Lösung ermöglicht die Anlage von Lerndateien für alle Paypal-Transaktionstypen (Währungsumrechnung etc.)

- die neue DATEV-Lösung bedingt kein Unternehmen online

- die neue DATEV-Lösung bucht Geldeingänge für in Folgeperioden zu berücksichtigende Leistungen auf Wunsch auf erhaltene Anzahlungen

- die neue DATEV-Lösung benötigt keine Installation des E-Zahlungstranfer auf Mandantenseite

- die neue DATEV-Lösung braucht keine Smartcard auf Mandantenseite

Ich bin bei meiner Darstellung davon ausgegangen, dass bisher der Mandant über den E-Zahlungstransfer die Paypal-Bewegungen abgerufen hat. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass eben die Gebühren für DUO und den E-Zahlungstransfer anfallen. Vielleicht hilft Ihnen dies bei der Entscheidungsfindung.

Beste Grüße

ks-steuer
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Vielen Dank für die Rückmeldungen! Das der E-Zahlungstransfer angekündigt wird, war uns so nicht bekannt. Dann macht die Umstellung so und so Sinn! 🙂

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letzte Antwort am 23.09.2018 20:03:33 von ks-steuer
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