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Differenzen Lohnsteuer/LODAS

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letzte Antwort am 25.09.2018 11:38:18 von Vanessa_Mertel
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-mios-
Beginner
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Hallo an alle.

Wir haben vom Finanzamt Post bekommen, in der steht, dass unsere angemeldete Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer von der bescheinigten im Jahr 2017 abweicht.

So richtig weiß ich gar nicht wo ich da anfangen soll zu suchen.

Wie kann sowas passieren? Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

Meine erste Vermutung war, dass es vielleicht mit einer Nachberechnung in das Vorjahr zusammenhängen könnte. So richtig offensichtlich kommen die Beträge dadurch aber nicht zu Stande.

Könnte es auch an einer falschen Schlüsselung liegen? Aber die sind wenn dann schon Jahre so und ich habe das von meiner Vorgängerin übernommen...

Vielen Dank schon mal für die Tipps und die Hilfe.

Ein schönes Wochenende.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

einmal können in 2017 Rückrechnungen für 2016 erfolgt sein, bei denen das Häkchen gesetzt war, dass für 2016 eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden sollte - dann ist der Lohnsteuerdifferenzbetrag auf der Lohnsteueranmeldung in 2017 gemeldet, aber in der LohnsteuerBESCHEINIGUNG 2016.

Zweitens kann das gleiche in 2018 für 2017 passiert sein, so dass die Bescheinigungen für 2017 in 2018 erst erstellt wurden und in die Anmeldungen 2018 geflossen sind.

Sollte dann noch eine Restdifferenz sein, schauen Sie mal, ob es an dem pauschalen SolZ lt. Lohnjournal Jahreswerte liegt - warum auch immer, der war bei mir dann noch als Differenz übrig, war dann aber als Erklärung auch ausreichend.

Die o.g. Rückrechnungen mit korrigierter Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr sind inzwischen (auch schon in 2017) nicht mehr erlaubt, sollten Sie also in Zukunft tunlichst vermeiden.

Schönes Wochenende!

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Ergänzend möchte ich noch Folgendes hinzufügen:

Neben der Nachberechnung ins Vorjahr und der Verwendung des Enstehungsprinzips kann die Abweichung noch folgende Gründe haben:

  • Nebenbuchführungswerte, die nur in die Lohnsteuer-Anmeldung einfließen
  • Vortragswerte, die nur in die Lohnsteuerbescheinigungen fließen
  • Fehlende Lohnsteuerbescheinigungen, weil die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung unterdrückt wurde
  • Betrachtungsjahr ist noch nicht abgeschlossen/nicht vollständig abgerechnet
  • Es existieren Lohnsteuerbescheinigungen mit identischer eTIN
  • Es existieren Lohnsteuerbescheinigungen/-anmeldungen in Papierform

Zur Abstimmung kann in LODAS die Auswertung 448 helfen. Nachlesen können Sie dies auch im Info-Dokument 1002520 "Werte der Lohnsteuer-Anmeldung mit den Lohnsteuerbescheinigungen abgleichen".

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.09.2018 11:38:18 von Vanessa_Mertel
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