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richtige Adressierung über beA/beN

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letzte Antwort am 27.09.2018 18:42:34 von großkopf
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rahayko
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Liebe Kollegen,

da der Thread des Kollegen Hänsch (Erste Erfahrungen mit DATEV-beA )etwas ausufert, erlaube ich mir eine spezielle Frage hier her auszugliedern. Allen neuen Lesern ist der o.g. Thread ans Herz gelegt, da er wichtige Informationen enthält u.a. auch von Frau Kubisch zur Verfügung gestellte Info-Doks.

Nun zur Frage:

Ich hatte nun mehrfach den Fall, dass ich Kollegen über beA anschreiben wollte, die - wie in Schleswig-Holstein üblich - Anwalt und Notar sind. Bei der Suche im Adressbuch finde ich dann ein Postfach der BRAK und eines der BNotK.

An welches schicke ich nun meine Nachricht? a) Beide, b) egal welches oder c)  in einer anwaltlichen Sache an beA und in einer notariellen Sache an beN?

Kann ich in solch einem Fall überhaupt ein "falsches" Fach auswählen und somit eine Nachricht nicht zugestellt haben?

Wie sind Ihre Erfahrungen?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
rahayko
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Hat niemand eine Idee oder Erfahrung?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Kollege Hayko,

Erfahrung habe ich nicht, aber eine Idee habe ich schon.

Es dürfte genau das selbe passieren, wie mit den "doppelten / alten EGVP-Postfächern" Diese können zwar über das beA angesprochen werden, d.h. der Versender versendet erfolgreich dorthin. Dort beim Empfänger eingegangene Nachrichten können vom Empfänger jedoch NICHT über beA, wohl aber über den Client, der zur jeweiligen Safe-ID gehört (also beN beim Notar bzw. EGVP bei uns) abgerufen werden. Ob dort aus dem jeweiligen Client aber die "Weiterverarbeitung" der Nachricht im "anwaltlichen Workflow" möglich ist, wage ich zu bezweifeln.

Ob eine Zustellung an ein anderes Postfach (also z.b. beN) unzulässig bzw. unwirksam ist, glaube ich nicht - alle diese Postfächer sind Teil der EGVP-Kommunikation und damit ein "offizieller Briefkasten" - so sehe ich das zumindest.

Haben Sie denn ein beN-Postfach ??? - dann würde ich Ihnen was aus beA schicken und wir können testen wie es ankommt und / oder eben nicht funktioniert!!!!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
rahayko
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Hallo Herr Kollege Renz,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich bin hier in SH als "Nur-"Anwalt die Ausnahme und habe kein BeN.

Einem befreundeten Notar habe ich nun mal eine Nachricht beA -> BeN geschickt und bin gespannt, was am anderen Ende raus kommt. Da der Kollege noch keine Fachsoftware für den Abruf benutzt, werden wir auch ein "unverfälschtes" Ergebnis erlangen.

Ich werde berichten...

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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großkopf
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Sehr geehrte Kollegen,

sollten Sie die Nachrichten an das BEN eines Notarkollegen versenden, wird er es nicht über das BEA erhalten, sondern über das Programm X-Notar. So jedenfalls die Erfahrung mit unseren Testmails.

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letzte Antwort am 27.09.2018 18:42:34 von großkopf
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