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keine Kostenstelle gebucht - Warnung/Fehler

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letzte Antwort am 21.09.2018 16:13:32 von
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tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 1 von 18
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Sehr geehrte Datev-Community,

vor dem aktuellen Update gab es in der Buchhaltung im Mittelstand Fakt./RW compact immer eine Fehlermeldung bzw. ein Hinweisfeld, wenn ein Aufwands- oder Ertragskonto ohne Kostenstelle bebucht wurde (oder wenn in der Stapelverarbeitung aus Lohn und Gehalt die ein oder andere Kostenstelle fehlt). Leider kommt dieses Hinweisfeld nun nicht mehr, sodass man dies sehr leicht übersieht und die Kosten- und Leistungsrechnung somit nicht 100% stimmt.

Kann man dies irgendwo einstellen, dass man wieder daran erinnert wird? Konnte dazu leider nichts finden.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischhold

björn
Experte
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Nachricht 2 von 18
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Guten Morgen Herr Fischhold,

das können Sie in der Fibu unter Stammdaten -> Kosten- und Leistungsrechnung -> Steuerungsdaten -> Plausibilitäten Buchen einstellen.

Gruß

Björn Niggemann

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tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 3 von 18
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Guten Tag Herr Niggemann,

unter dem Pfad Stammdaten -> Kosten- und Leistungsrechnung gibt es bei mir nur folgende Möglichkeiten:

- KOST-System

- Kostenstellen/-träger

Steuerungsdaten gibt es bei mir leider nicht.

Grüße

Tobias Fischhold

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 18
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Hallo Herr Fischhold,

wenn Sie nur die Felder sehen, dann ist keine Kostenrechnung angelegt worden.

Haben Sie den früher die Kostenrechnung angelegt und eingerichtet oder nur in der Buchhaltung ohne Verwendung der Kostenrechnung mit Kostenstellen gebucht?

Gruß

Björn Niggemann

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tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 5 von 18
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Eine Kostenrechnung wurde mal eingerichtet, das Paket bei Datev vor einigen Monaten aber wieder gekündigt, da es nicht wirklich stark genutzt wurde.

Eine abgespeckte Version der Kosten- und Leistungsrechnung ist ja aber trotzdem im Paket Rechnungswesen compact dabei und hat vor dem Update auch funktioniert. Kostenstellen werden auch weiterhin bebucht, nur die "Warnfunktion" funktioniert nicht mehr.

Viele Grüße

Tobias Fischhold

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björn
Experte
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Nachricht 6 von 18
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Dann weiß ich leider auch keinen Rat mehr.

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DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 18
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Sehr geehrter Herr Fischhold,

versuchen Sie bitte folgendes (Voraussetzung: eine Kostenrechnung wurde eingerichtet):

  1. Wählen Sie Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | KOST-Systeme.
  2. Markieren Sie das betreffende KOST-System und klicken Sie rechts in den Kontextbezogenen Links unter "Basisfunktionen" auf den Link Ändern.
  3. Markieren Sie das Wirtschaftsjahr, für das Sie die Plausibilitätsprüfung aktivieren möchten und klicken Sie auf OK.
  4. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen bei "Eingaben unterstützen und prüfen".
  5. Schließen Sie die Steuerungsdaten mit der Schaltfläche Speichern und Schließen.
  6. Klicken Sie im Fenster "Wirtschaftsjahres Auswahl: Steuerungsdaten bearbeiten" mit Abbrechen.
  7. Schließen Sie das Arbeitsblatt "KOST-Systeme".
  8. Öffnen Sie über "Belege buchen" einen beliebigen Stapel und kontrollieren Sie, ob unter Eigenschaften | Buchungssatz das Kontrollkästchen "KOST1: Eingaben unterstützen" bzw. "KOST2: Eingaben unterstützen" (je nachdem, welches Feld Sie verwenden) aktiviert ist. Aktivieren Sie ggf. das entsprechende Kontrollkästchen.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 8 von 18
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Vielen Dank trotzdem für Ihre Bemühungen und Antworten!

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tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 9 von 18
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Sehr geehrter Herr Bleyer,

ich bin exakt nach Ihrer Anleitung vorgegangen, allerdings war das Kontrollkästchen bei "Eingaben unterstützen und prüfen" bereits aktiviert. Die Plausibilitätsprüfung funktioniert aber leider trotzdem nicht.

Eine Kostenrechnung wurde eingerichtet, bis zum Update hat auch alles reibungslos funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischhold

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DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 18
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Sehr geehrter Herr Fischhold,

haben Sie bei meiner Anleitung auch Punkt 8. befolgt (der ist wichtig)? Können Sie mir bitte mitteilen, welchen SKR Sie verwenden? Bitte nennen Sie auch exemplarisch ein Konto, bei dem nach Ihrer Auffassung die Hinweismeldung kommen müsste. Ich kann dann nachsehen, ob dieses Konto sowohl in den relevanten Konten als auch in der Zeilenstruktur enthalten ist. Sie können das leider nicht, da Sie ohne KOST-Zusatzmodul keinen Zugriff auf den Bereich der relevanten Konten und die BAB-Zeilenstruktur haben.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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tobiasf
Einsteiger
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Nachricht 11 von 18
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Sehr geehrter Herr Bleyer,

ja auch Punkt 8 wurde befolgt. Das Kontrollkästchen bei KOST1 (welches auch genutzt wird) ist aktiviert.

Ich verwende den SKR45 (Heime u. soziale Einrichtungen). Exemplarisch wäre das Konto 6842 Büromaterial, wo es nicht funktioniert.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischhold

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DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 18
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Sehr geehrter Herr Fischhold,

ich denke, da haben wir die Ursache des Problems. Der Standard-Betriebsabrechnungsbogen (ohne Zusatzmodul Kostenrechnung classic) beinhaltet eine feste, nicht änderbare Zeilenstruktur. Sie können wählen zwischen einem DATEV-BWA-Schema kurzfristige Erfolgsrechnung auf Basis des SKR 03 oder SKR 04 oder der bereichsübergreifenden Erfolgsrechnung (BWA Nr. 😎 auf Basis des SKR 49. Alle diese Schemata bzw. SKR beinhalten z. B. nicht das Konto 6842. Somit ist dieses Konto auch nicht in der BAB-Zeilenstruktur enthalten. Dies gilt sicherlich auch für alle anderen Konten, für die Sie einen Hinweis erwarten, ihn aber nicht bekommen.

Nur mit dem Zusatzmodul "Kostenrechnung classic" kann die Zeilenstruktur individuell geändert werden. Außerdem stehen dann wesentlich mehr Systemlösungen sowie einige KOST-Musterbestände (unter anderem zwei für PBV auf Basis des SKR45) zur Verfügung.

Gerne hätte ich Ihnen bessere Nachrichten überbracht, aber mit dem Standard-BAb ist leider nicht mehr zu machen. Es handelt sich um ein kostenloeses Tool (gewissermaßen eine Kostenstellen-BWA) für Anwender, die auch ohne KOST-Zusatzmodul eine einfache Kostenrechnung erstellen möchten.

Mit freundlichem Gruß

DATEV eG

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

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tobiasf
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Sehr geehrter Herr Bleyer,

seltsam ist dann allerdings nur, dass der Hinweis für alle Konten bis vor kurzem noch funktinierte. Das Zusatzmodul Kostenrechnung classic wurde vor über einem Jahr gekündigt. Die Hinweisfunktion funktionierte bis vor dem letzten Update auch ohne Zusatzmodul.

Also eine Form der verdeckten Preiserhöhung durch Reduzierung der bereitgestellten Leistungen. Anders kann ich es mir nicht erklären. Sehr schade!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischhold

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Hallo Herr Fischold,

ihre letzte Darstellung ist einfach mal falsch. Wenn Sie ein Programm kündigen, prüft DATEV nicht, ob Sie es deinstallieren oder nicht mehr nutzen. Man duldet letztendlich eine Weiternutzung auch über das Kündigungsdatum hinaus.

Allerdings wird die gekündigte Anwendung beim nächsten Update nicht mehr mit installiert. Und genau das ist bei Ihnen der Fall.

Beste Grüße

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tobiasf
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Sehr geehrter Herr Meyer,

leider kann ich Ihnen da nur widersprechen. Nach der Kündigung konnte das Modul Kosten- und Leistungsrechnung kurze Zeit später nicht mehr verwendet werden, da hierfür keine Lizenz mehr vorhanden war (man bekommt in der Fibu eine Fehlermeldung sobald man das Modul öffnen möchte).

Sie meinen also, dass ich seit einem Jahr kein Update mehr installiert habe? Dies ist natürlich nicht der Fall. Zwischen Kündigung und dem jetzigen "Problem" lagen mehrere Updates (jedes Update wurde zeitnah installiert).

Ich verstehe auch nicht warum Sie die Datev jetzt verteidigen wollen? Die Faktenlage ist in meinem Fall nun mal entsprechend meinen Erläuterungen.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias FiscHHold

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„Also eine Form der verdeckten Preiserhöhung durch Reduzierung der bereitgestellten Leistungen. Anders kann ich es mir nicht erklären. Sehr schade!“

Das Zitat oben von Ihnen ist eben kein Fakt.

Beste Grüße

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tobiasf
Einsteiger
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Sie beziehen die "Fakten" jetzt nur auf den einen Satz von mir? Alles andere (z.B. wann welche Fehlermeldung kommt; wann das Modul gekündigt wurde etc.) ignorieren Sie gekonnt als Fakten.

Und zum Thema, dass dieser Satz kein Fakt ist:

Fakt ist, dass die Leistungen reduziert worden sind (vorher gings, jetzt nicht mehr). Fakt ist zudem, dass der Preis gleich geblieben ist. Daraus folgt nach meinem wirtschaftlichen Verständnis, dass der Preis indirekt gestiegen ist.

Um es für Sie vielleicht etwas banaler zu erklären. Wenn Sie sich eine Packung Chips mit 500g Inhalt für 1,99€ kaufen und einen Monat später die gleiche Packung Chips mit 475g Inhalt für 1,99€ kaufen, zahlen Sie für ein Gramm dementsprechend mehr, obwohl Sie genau das Gleiche bezahlen. Oder sind Sie einer dieser Menschen, die immer für 50€ tanken und sich freuen, dass bei Ihnen der Sprit nicht teurer wird?

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und bitte Sie ihre unnötigen Kommentare in Zukunft für sich zu behalten wenn Sie keine konstruktive Beiträge beisteuern können.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischhold

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Fakt ist, Sie haben, aus welchem Grund auch immer, eine Funktion nutzen können, die Sie nicht bezahlen. Sie beschweren sich jetzt, dass es nicht weiter funktioniert. Eigentlich müssten Sie sich dafür bedanken.

Fakt ist weiterhin, dass Sie jetzt die FunktIonen nutzen können, die Sie bezahlen. Da ist doch alles in Ordnung.

Beste Grüße und ebenfalls ein schönes Wochenende

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letzte Antwort am 21.09.2018 16:13:32 von
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