abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Dateiname von Belegen ändern in UO

18
letzte Antwort am 05.08.2020 14:33:01 von mnet103
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
diverse
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 19
2298 Mal angesehen

Hallo zusammen, wo/wie lässt sich der Dateiname unter Belege bzw. von Belegen ändern?

Offline Online
Nachricht 2 von 19
1959 Mal angesehen

Das ist nicht möglich. Was ist denn der Anwendungsfall?

0 Kudos
diverse
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 19
1959 Mal angesehen

Danke für die Antwort, das ist sehr frustrierend.

Wir haben in mehre Belege in der Belegübersicht welche dort lange als "nicht vollständig bezahlt" markiert (weil mehre Zahlungsströme über Jahre) und damit sichtbar bleiben. Es würde der Übersichtlichkeit sehr helfen wenn man die Dateinamen der Belege ändern könnte.

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 19
1959 Mal angesehen

Hallo,

ich würde an Ihrer Stelle die Belege noch einmal hochladen und zwar wie folgt:

  1. als pdf scannen, z. B. auf den Desktop
  2. die pdf-Datei umbenennen, also mit dem Dateinamen versehen, den Sie benötigen
  3. die pdf-Datei in Dokument-Upload online rüberziehen und senden

Danach können Sie die ursprünglichen Belege mit dem alten Dateinamen auf bezahlt setzen.

Viele Grüße,

BF

diverse
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 19
1959 Mal angesehen

Danke für die Anregung, zwei Probleme:
1. Sehr aufwändig
2. Den Belegen sind aber etliche frühere Überweisungen zugeordnet, wie kann man damit umgehen?

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 19
1959 Mal angesehen

Hallo,

den Beleg in der Fibu-Konto-Ansicht öffnen, über das Diskettensymbol herunterladen und dabei umbenennen, und vom Speicherort in den Posteingang wieder hochladen.

Gruß

C. Rohwäder

bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 19
1959 Mal angesehen

Wenn Sie den Beleg auf bezahlt setzen, bleiben die zugeordneten Überweisungen ja weiterhin diesem Beleg zugeordnet. Nur die neuen Überweisungen werden jetzt dem neu hochgeladenen Beleg zugeordnet.

Vielleicht habe ich aber auch nicht verstanden, welche Zielsetzung Sie damit verfolgen. Bitte präzisieren Sie diese doch nochmal.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 19
1959 Mal angesehen

Hallo,

danke für das Nachhaken. Vielleicht habe ich die Fragen falsch verstanden.

Gruß

C. Rohwäder

mnet103
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 19
1818 Mal angesehen

Konkreter Anwendungsfall: Vom StB oder Mandanten werden über Automatismen Belege mit Dateinamen wie "Scan00001.tif" (ggf. mehrfach) oder "Kunde%20Rechnung%20%28Rechnungsnummer%29.pdf" (Upload mobil) hochgeladen.

 

Eine Korrektur des Dateinamens wäre hier sinnvoll, um den Überblick im Postfach wiederherstellen zu können.

 

(Der Vorschlag Down- und Re-Upload ist bitte nicht Ihr Ernst. Auf meiner Uhr ist 2020.)

 

 

Edit: weitere Argumente:

 

  • Korrekte(re) bzw. zusätzliche Informationen zu einem Vorgang dürften nicht schaden
  • Manche Nutzer möchten diese Informationspunkte vielleicht über den Dateinamen pflegen
  • Menschen machen Fehler, die idealerweise jederzeit leicht korrigierbar sind
  • UX
  • Der Dateiname ist bitte hoffentlich kein Identifier beim Beleghandling in UO!? (Es sollte also auch nichts dagegen sprechen ihn änderbar zu machen.)
0 Kudos
larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
Offline Online
Nachricht 10 von 19
1793 Mal angesehen

Ich würde die Notiz nutzen, so mache ich das

Ich beschäftige mich jetzt seit zehn Jahren mit digitalen FIBU Prozessen. Seit kurzem teile ich meine Gedanken dazu in meinem Podcast Podcast.
Feedback willkommen ✌️
mnet103
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 19
1775 Mal angesehen

Das tue ich auch, in der Regel aber nicht (nochmal) für Informationen, die sich bereits aus den Beleginformationen und/oder dem Dateinamen ergeben sollten.

 

Das Problem ist die Schnittstelle Upload/Download, über die hinweg die Beleginformationen wie Geschäftspartner, Notizen etc. nicht zur Verfügung stehen. Möchte ich mit einem vom StB, einem Mitarbeiter o.ä. online bereitgestellten Beleg außerhalb UO weiterarbeiten, bin ich zur einfachen Nachvollziehbarkeit zuerst auf die Sinnhaftigkeit und Konsistenz des Dateinamens angewiesen. Kann ich diesen nicht einfach online ggf. korrigieren (die Bewegggründe seien dem Unternehmer/Nutzer doch einfach vorbehalten), ist der Workaround mit Download und Wieder-Upload mehr als ärgerlich, vor allem wenn inzwischen schon gebucht wurde o.ä.. Gleichermaßen ist ärgerlich, wenn der Beleg zwar beim Download umbenannt werden kann, dadurch aber mehrere Versionen eines Belegs mit unterschiedlicher Benennung entstehen.

 

Das ist als würde mir mein Dateimanager verbieten, eine Datei auf dem Rechner umzubenennen (weil geht nicht) und mir der Hersteller erzählen, ich könne sie ja beim Speichern auf ein externes Medium umbenennen - oder sie ausdrucken und neu einscannen.

 

0 Kudos
Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 12 von 19
1754 Mal angesehen

OFFTOPIC:

vielleicht verstehe ich den Anwendungsfall nicht, aber meines Erachtens ist ein Dateiname keine sinnvolle Filter bzw. Übersichtsmethodik, die mir in Verwendung mit DUO einfallen würde. Wenn solch etwas mit hoher Bedeutsamkeit abgegrenzt werden soll, dann würde ich zuerst einen expliziten Belegtyp definieren und solche Spezialsachverhalte darüber abgrenzen...

 

Zum Thema:

Wenn die Dateinamen so wichtig sind, wieso stimmen diese dann beim Upload nicht? Wenn Sie diese einmal umbenennen müssen sehe ich nicht das Problem wann diese Umbenennung geschieht (vor dem Hochladen oder nach dem Runterladen). Arbeiten Sie mit dem Modus standard oder erweitert?

#sendepause MfG Tobias Ettl
mnet103
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 19
1742 Mal angesehen

Nicht in jedem Unternehmen findet die Arbeit mit Belegen ausschließlich in UO statt (auch dann ist es ärgerlich, dort in einer rudimentären Funktion wie dem Ändern eines Dateinamens ohne Not ausgebremst zu werden.)

 

Wenn Menschen, Abteilungen, Firmen zusammenarbeiten und dabei Dateien hin und her schicken ist der Dateiname ein wichtiger (der wichtigste) "Anfasser" und Informationsträger.

 

Es mag nur vergessen worden sein, eine Datei vor dem Upload korrekt zu benennen ("Scan00001.tif" statt "USt.-Bescheid2019.tif"), ein Zahlendreher, ein Vertipper, und schon geht das Gewurstel los. Dafür hat doch heute niemand mehr Zeit. Was spräche dagegen, das einfach und unkompliziert online korrigieren zu können, so dass alle, die mit dem Dokument weiterarbeiten, ein korrekt benanntes Dokument bewegen? 

 

Es mag nicht jeden in seinem Worklow betreffen, ich jedoch kenne das vom TE berichtete Problem jedenfalls leider gut, und erachte das (ebenfalls) als fehlende Programmfunktion.

0 Kudos
Reisekostenrechner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 19
1709 Mal angesehen

Habe gerade zufällig diesen Thread gesehen. Wir arbeiten an einem Export von einer online Reisekostenanwendung nach DUO (erst via Belegtransfer, später hoffentlich DATEV online wenn Datev uns lässt).

 

Aus dieser Diskussion ergibt sich eine Frage: würde es für die Anwender Sinn machen, wenn wir die Belege gleich mit "sprechenden" Dateinamen versehen würden (plus Schlüssel für Eindeutigkeit)?

 

Also NICHT zb. "202008050943-2848369-1.png " sondern


"Hotelbeleg_Schulz_Datevschulung_1034597.png"

 

 

0 Kudos
larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
Offline Online
Nachricht 15 von 19
1702 Mal angesehen

Eine Sache die man hier ggf. auch im Hinterkopf behalten sollte: wenn man den Dateinamen verändert, verändert man die Datei. Sprich der originär Beleg wird dann nicht mehr aufbewahrt sondern technisch eine Kopie (da eine Veränderung stattgefunden hat)

Ich beschäftige mich jetzt seit zehn Jahren mit digitalen FIBU Prozessen. Seit kurzem teile ich meine Gedanken dazu in meinem Podcast Podcast.
Feedback willkommen ✌️
0 Kudos
Reisekostenrechner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 16 von 19
1694 Mal angesehen

wenn einer unserer Benutzer seinen Beleg fotografiert und in unsere Anwendung hochlädt, dann sind wir diejenige, die den "ersten" Dateinamen vergeben 🙂

0 Kudos
mnet103
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 19
1670 Mal angesehen

@Reisekostenrechner : Ja, das müssten/sollten Sie tun (siehe mein Beispiel oben), wenn an anderer Stelle mit dem Beleg aus UO weitergearbeitet werden soll und diese Informationen im Dateinamen für Ihren Workflow relevant sind. Natürlich kann den Beleg trotzdem jemand an anderer Stelle umbenennen, die Erfahrung zeigt jedoch, dass dafür kein Bedarf besteht wenn der Beleg von Anfang an korrekt benannt ist. Solange man in UO nicht umbenennen kann, bliebe derzeit sonst nur, den Beleg mit neuem Namen neu einzustellen, falls dieser verändert/konkretisiert werden soll.

 

@larsboehnke : Nein, das ist gerade nicht so. Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen: Der Dateiname ist ein Bezeichner für ein Objekt im Dateisystem. Der Dateiname wird sogar unabhängig von der Datei selbst gespeichert (in der Dateisystemtabelle, Datenbank o.ä.), ist also _kein_ Teil der Datei selbst.

 

$ shasum Rechnung.pdf
9ff597941b1b9e264a38a3c5dbfd7767565ecf62  Rechnung.pdf

$ cp Rechnung.pdf Kopie.pdf

$ shasum Kopie.pdf
9ff597941b1b9e264a38a3c5dbfd7767565ecf62  Kopie.pdf

 

Gerade deshalb ist ein Dateiname als ein(ein)deutiger Bezeichner für eine Datei ungeeignet, und wird so hoffentlich in UO auch nicht benutzt, um Belege zu identifizieren. Daher spricht auch nichts dagegen, ihn editierbar zu machen, wie andere Beleginformationen (Rechnungsdatum, Betrag, etc.) auch.

 

Möchte man die Originalität des Belegs verfolgen (können), braucht es Informationen wie eine Upload-ID, Beleg-ID o.ä., oder eben eine Prüfsumme (stehen in UO ebenfalls derzeit nicht zur Verfügung, Bearbeitungsform Standard). 

0 Kudos
larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
Offline Online
Nachricht 18 von 19
1646 Mal angesehen

Das sich der hash wert nicht ändert, ist klar. Müsste mal recherchieren, ob es da rechtsprechnung zu gibt. danke für die antwort.

Ich beschäftige mich jetzt seit zehn Jahren mit digitalen FIBU Prozessen. Seit kurzem teile ich meine Gedanken dazu in meinem Podcast Podcast.
Feedback willkommen ✌️
0 Kudos
mnet103
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 19 von 19
1631 Mal angesehen

Die Rechtsprechung wird im Endeffekt auf eine qualifizierte elektronische Signatur abstellen, zu der es aber aus gutem Grund im elektronischen Rechnungsverkehr lange keine Pflicht mehr gibt.

 

Aber davon abgesehen – auch signierte Dateien (PDFs z.B.) können in der Regel gefahrlos umbenannt werden, ohne die Signatur zu brechen*, eben gerade _weil_ der Dateiname in der Dateisystemtabelle gespeichert ist, und nicht in der Datei. 

Ihr Name steht ja auch auf dem Klingelbrett, und nicht auf Ihrer Stirn. (Auch praktisch, dass Sie nicht verschwinden, falls das Klingelschild mal abhanden kommt. Aber da wird es dann, auch bei Dateien, schnell forensisch 😉)

 

In UO wird aber vordergründig nicht mit Signaturen (auch nur Prüfsummen) gearbeitet, da es immer auf den (abbildlichen) Inhalt des Dokuments ankommt. Sie können signieren so viel Sie wollen, davon ändert sich ja ein falscher Rechnungsbetrag nicht. Es ist ja schließlich eben gerade möglich, einen Beleg ggf. auch nochmal neu zu scannen und einzustellen. Konflikte sind buchhalterisch zu lösen, wobei für die Beteiligten eben ein aussagekräftiger Dateiname selten von Nachteil ist - auch wenn daran nicht jede/r von vornherein gedacht hat.

 

Oh, schönes Beispiel: Per Upload Mail ist es jetzt problemlos möglich, einen Beleg direkt vom Scanner in UO zu schicken. Gerade Scanner (daher schrieb ich weiter oben 'Automatismen') benennen die die Dateien aber in der Regel nur mit dem Zeitstempel oder einer fortlaufenden Nummer. Aktuell muss ich auf diese bequeme Möglichkeit daher entweder verzichten, lebe mit Dateinamen wie "20200805120000.pdf" oder darf eben das Download/Upload-Spiel mit jeder Datei spielen, da ich den Dateinamen in UO nicht direkt anpassen kann. Übersehe ich etwas?

 

Ob ein Dateiname eines Beleges noch änderbar sein muss/sollte, wenn der Beleg gebucht/festgeschrieben ist, darüber kann man freilich diskutieren - mir ginge es erstmal um die (freie) Arbeit mit meinen Belegen bis dahin.

 

* Sonderfall u.a. bei externen Signaturen, hier ist aber ggf. nur der Aufwand größer

0 Kudos
18
letzte Antwort am 05.08.2020 14:33:01 von mnet103
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage