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Können zwei Mandanten mit einem myDentity-Stick genutzt werden?

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letzte Antwort am 16.11.2020 09:40:55 von marcbrost
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michael
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 7
2558 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

Ein Mandant betreibt ein gewerbliches Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Daneben betreibt er ein gewerbliches Einzelunternehmen. Bei seinem Steuerberater hat er daher zwei unterschiedliche Unterberaternummern, eine für die GmbH und eine weitere für sein Einzelunternehmen. Für die GmbH liegt ein Nutzungsvertrag für "DATEV Unternehmen online" vor, für das Einzelunternehmen gibt es nur eine Unterberaternummer, aber keinen Nutzungsvertrag für "DATEV Unternehmen online". Der Mandant möchte sowohl für seine GmbH als auch für sein Einzelunternehmen "DATEV Unternehmen online" nutzen. Er findet es jedoch umständlich, dafür zwei myDentity-Sticks zu verwenden und möchte daher "DATEV Unternehmen online" sowohl für seine GmbH als auch für sein Einzelunternehmen über einen einzigen myDentity-Stick nutzen. Geht das? Braucht der Mandant außerdem einen Nutzungsvertrag für "DATEV Unternehmen online" für sein Einzelunternehmen oder kann der Mandant mit einem Nutzungsvertrag mehrere Unternehmen in "DATEV Unternehmen online" verwalten?

Ich freue mich über Antworten.

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 7
1943 Mal angesehen

Guten Morgen,

warum der ganze organisatorische (Unterberater)-Aufwand?

Eine Unterberaternummer - ein mIdentity - mehrere Bestände!

Zumal dann auch "nur" einmal Kosten für Unternehmen online anfallen. Für das erste Unternehmen dann nur noch die Grundgebühr, die dann bei den folgenden Firmen wegfallen (Speichergebühr für Belegvolumen/OCR-Erkennung fallen dann natürlich pro Unternehmen/Firma an).

Dann bedarf es ja nur noch der Nutzungsvereinbarung für UO für die Unterberaternummer (unter der dann X-Mandanten "angesiedelt" sind).

Sollte Ihr bisheriges Konstrukt "abrechungstechnische" Gründe haben, finden Sie unter der o.a. Lösung sicherlich eine Möglichkeit, das formal richtig intern zu verrechnen.....

Das schöne übrigens an einer Unterberaternummer ist ja  gerade diese schöne Form des Einrichtens mehrerer Unternehmen eines Unternehmers, der dann eine große Flexibilität seiner Datenhaltung unter gesonderter Abrechnung aber auch Verwaltung haben möchte...

Und wenn der Einsatz des mIdentity "lästig" ist: SmartLogin! Kost nix, ist super!

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michael
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
1943 Mal angesehen

warum der ganze organisatorische (Unterberater)-Aufwand?

Hintergrundgeschichte dazu: Der Sachbearbeiter der den Mandanten betreuenden Kanzlei hat für das Einzelunternehmen des Mandanten eine Unterberaternummer beantragt, jedoch ohne gleichzeitig einen Nutzungsvertrag über "DATEV Unternehmen online" für das Einzelunternehmen abzuschließen. Daher zwei Unterberaternummern, eine für die GmbH und eine für das Einzelunternehmen. Für die GmbH gab es zuvor schon eine Unterberaternummer und einen Nutzungsvertrag über "DATEV Unternehmen online".

Der Sachbearbeiter teilte mir (DATEV Lösungspartner) gestern mit, dass er die Rechte für die GmbH zwar freischalten könne, nicht aber für das Einzelunternehmen. Möglicherweise ist das Einzelunternehmen noch gar nicht in "DATEV Unternehmen online" eingerichtet. Kann das der Grund sein?

Ich freue mich über Antworten.

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Auch kein Problem.

Da ja alles zum gleichen Unternehmer gehören scheint: Die Unterberaternummer der Mitgliedschaft ist ja kostenlos. Machen Sie einen Mandantenübertrag innerhalb der beiden Mitgliedschaften (Rechtsform der Firmen ist egal). Das kann man über die Mandantenverwaltung-RZ machen (würde ich für den Unterberater machen, der schon DUO-Bestand hat).

Und dann dort strukturiert weiter arbeiten.

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bfit
Meister
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

das geht definitiv. Der Mandant kann auf einem Stick die Rechtefreigabe für mehrere Firmen, die auch unter unterschiedlichen Beraternummern laufen können, haben. Er benötigt nicht für jeden Mandanten einen extra UO-Vertrag. Hier reicht ein Vertrag. Für den Mandanten ohne Vertrag müsste dann noch den Buchungsassistent kostenpflichtig aktivieren (Preis liegt unterhalb der Kosten für einen weiteren UO-Vertrag).

Warum der Sachbearbeiter die Rechte für das Einzelunternehmen nicht einrichten kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Viele Grüße,

BF

KerstinHofmann
Beginner
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Nachricht 6 von 7
1536 Mal angesehen

Hallo Herr Hofmeister,

wie bekomme ich denn den 2. Mandanten auf den Stick bzw. in duo?

 

Können Sie mir das kurz erklären, oder die LexInform Nummer schicken? Ich suche schon seit geraumer Zeit...

 

Besten Dank!

Kerstin Hofmann

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 7 von 7
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Hallo @KerstinHofmann 

 

für der mIDentity müssen in der "Rechteverwaltung online" beiden Beraternummern eingetragen werden. Dies geht entweder über die globalen Freigaben wenn für beide Beraternummern/Bestände die selben Rechte gelten sollten, falls nicht müssen dies händisch bei jedem Bereich/Recht angegeben werden der für den Bestand freigegeben werden soll.

 

Rechteverwaltung online: Online-Anwendungen freischalten

 

 

Viele Grüße
Marc Brost
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letzte Antwort am 16.11.2020 09:40:55 von marcbrost
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