Hallo zusammen,
ich habe eine Frage diese aber nicht Programmtechnisch ist.
Muss man bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach Paragraph 4 Abs. 4a EStG Factoring Kreditgebühren (Zinsen)
der Berechnung unterwerfen oder sind diese wie die Zinsen für Anschaffungskosten des Anlagevermögens frei?