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Kündigung DUO - Aufbewahrungspflicht erhalten!?

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letzte Antwort am 05.09.2018 10:01:14 von mosachse
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mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 9
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Hallo zusammen,

es soll Mandanten geben, die Ihr Geschäft aufgeben und aus diesem Grund DUO kündigen möchten..Diese Mandanten möchten natürlich keine Kosten durch die Speicherung oder Nutzung von DUO entstehen lassen.

Wie kommt jedoch der Steuerberater seiner Aufbewahrungspflicht nach, ohne Kosten für den Mandanten entstehen zu lassen?

Vielen Dank für eure Rückmeldung.

Mfg

L.Dürr

MFG
Lea Novak
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Nachricht 2 von 9
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Wieso hat der Steuerberater eine Aufbewahrungspflicht für die Daten des Mandanten? Der Mandant hat diese Pflicht selber! Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

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dkauley
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
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Die Aufbewahrungspflicht hat der Mandant, nicht der Steuerberater. Deshalb trägt der Mandant immer die Kosten für die Aufbewahrung der Unterlagen.

Ich vermute aber, wie die Frage sein sollte: was kostet Unternehmen online, wenn es eine reine Archivfunktion übernimmt? (das würde mich auch interessieren.)

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mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 9
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naja, nicht so ganz, die Aufbewahrungspflicht liegt auch bei uns. Nur wenn der Mandant alles selber macht hat er allein die Aufbewahrungspflicht. Da er uns aber den Auftrag erteilt, dies online zu erledigen, können wir nicht so einfach die Daten löschen…

gibt es deine überhaupt eine Art "Archivierung"?

Mfg

Lea Dürr

MFG
Lea Novak
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mosachse
Fachmann
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Nachricht 5 von 9
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Meine Lösung wäre:
offizielle DATEV DVD mit Belegbildern brennen, Mandant aushändigen und bezahlen lassen

mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 9
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sind dann quasi die Belege zu den jeweiligen Buchungen verknüpft?

Das ist so unser Hauptproblem... Die Belege sind in DUO und gebucht wird in Rechnungswesen.

MFG
Lea Novak
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mosachse
Fachmann
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Nachricht 7 von 9
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Ja natürlich. Wie soll es denn ohne Verknüpfungen gehen?

So laufen Prüfungen für Mandanten mit digitalen Belegen bei uns schon lange ab. Die DVD mit Belegbildern wird dem Prüfer übersendet und natürlich ist die Verknüpfung zwischen Buchung und Beleg sichergestellt auf der DVD.

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mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 9
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Hallo Mosachse,

bitte entschuldige, aber wir sind noch ganz neu in der DATEV-Welt...

Müssen uns erst zurechtfinden...

Aber danke für die Antwort!

MFG
Lea Novak
mosachse
Fachmann
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Nachricht 9 von 9
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Sorry auch von mir. Kein Problem.
Senden Sie die kompletten Buchführungsdaten ins Rechenzentrum, um die DATEV DVD für Prüfer zu erzeugen. Ich denke, das sind Sie schon von anderen Mandanten gewohnt. Die Belege sind bei Unternehmen Online sowieso im Rechenzentrum.

Wichtig ist, dass Sie bei der Bestellung der DATEV DVD im Shop oder über das Logistikzentrum unbedingt das "Mitbrennen" der digitalen Belege ankreuzen. Nur dann werden diese mit auf die DVD gebrannt.

Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht und die Prüfer kamen damit auch zurecht. Die offene und transparente Arbeitsweise mit digitalen Belegen wurde begrüßt von den Prüfern.

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letzte Antwort am 05.09.2018 10:01:14 von mosachse
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