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Vorabversion Steuerprogramme

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letzte Antwort am 06.07.2021 14:26:13 von oschmitt
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mkolberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,

leider wurden dieses Jahr die Vorab- Versionen der Steuerprogramme derart spät ausgeliefert, daß eine programmseitige Unterstützung der Berechnung der Gewerbe- bzw. Körperschaftsteuer bei Abweichlern erst nach Bilanzbesprechung mit dem Mandanten möglich war und vorab alles händisch per Excel berechnet werden mußte oder im Vorjahresbestand herumgepfuscht wurde. Leider sind hier einige bereits abgeschlossene 14- er Fälle kaputt gegangen, da versehentlich ein [Strg] "S" mit den Zahlen 2015 gedrückt wurde.

      • _____
        | "Die Jahresversion 2016 ist nicht installiert!
        | >> Wollen Sie mit einem anderen Jahresprogramm arbeiten?
        | [OK] / [Abbrechen]
        _____

Eine Dokumentation der Auslieferungen liefert folgendes Dokument: "Auslieferungstermine der Steuerprogramme"  Auslieferungstermine der Steuerprogramme.

Daß hier noch kein Termin für die Vorab- Versionen 2016 angekündigt werden, macht mir Sorgen.

Daher möchte sich Sie bitten, daß Sie zur Januar- DVD alle Vorab- Steuerprogramme 2015 mit dem heutigen Stand zusätzlich als Vorab- Version 2016 ausliefern. Nichts ändern, außer das die bestehenden Funktionen im Wirtschaftsjahr 2016 rein technisch funktionieren. Natürlich incl. Abspeichern, ohne die Erklärungen 2015 zu überschreiben..

Wir Bilanzbuchhalter wissen bei unseren abweichenden Abschlüssen, daß vieles noch vorläufig ist. Daher reicht es völlig aus, wenn beim Druck der Berechnungen die Programmversion angedruckt wird ("Vorab") und Formulardruck bzw. Elster- Übertragung nicht möglich sind.

Vielen Dank für diese unbürokratische Hilfe, damit wir nicht die Bettelei von heuer widerholen müssen: Thema: Vorabversion Steuerprogramme

PS: Wem das Risiko einer Falschberechnung zu groß ist, der kann doch seinem Admin anweisen, diese Vorabversionen nicht zu installieren oder per NuKo zu sperren.

mkolberg
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Platz für "gefällt- mir" und "Hilfreich- Klicks, die im Original- Posting nicht möglich sind.

Gerd_Görtz
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Ich musste die Körperschaftsteuer auf Papier abgeben, weil es zum 30.6. angeblich noch keine Formulare gab. Das Finanzamt drängte. Wegen des abweichenden Wirtschaftsjahres habe ich die  komfortable manuelle Vorjahresdruckversion mit Überschreibungstechnik genutzt.

mkolberg
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Sehr geehrter Herr Görtz,

daß die amtlichen Formulare für die Erklärungen so spät kommen, ist eine komplett andere Baustelle, die auch sehr ärgerlich ist, wenn bei einem Abweichler im Anschluß der Dezember- Buchhaltung (wg. UST muß man darauf warten...) alle Steuererklärungen raus sollen um von der Kanzlei in Rechnung gestellt zu werden.

Mir geht es jedoch um die Vorab- Versionen, die unabdingbar notwendig sind, wenn aus RewePro die Funktion [Steuern] genutzt werden soll. Wie bereits letztes Jahr dargelegt, werden nicht alle steuerlichen Sonderfälle benötigt, sondern bei Kleinunternehmen möchten wir einfach die Standard- Berechnung haben, wo es als nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben wirklich nur Bewirtungskosten gibt.

Da bei Abweichlern das Feld: "im Folgejahr bezahlte GewSt" manuell gefüllt werden muß, möchten wir auf ein sinnvolles Speichern am korrekten Ort nicht verzichten, da die Alternative ein Ausdruck auf Papier ist, um das dann nach den Sommerferien, wenn dieser Fall längst erledigt sein sollte, alles nochmals anzufassen.

DATEV, bitte die Vorab- Versionen 16 einfach aus der Vorab- Version 15 erstellen und ausliefern, so daß wir vor Ort entscheiden, ob wir damit arbeiten möchten.

Mir ist eine vorläufige Vorab- Version lieber, als keine DATEV- Unterstützung, wenn ich die Steuern berechnen muß. Daß es Änderungen geben kann, ist mir bewußt, und selbst die Gemeinde könnte den Hebesatz noch ändern.... Aber trotzdem benötige ich die Vorab- Berechnung...

Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Auweia,

dann habe ich ja vollkommen falsch ausgefüllt.

Aber herzlichen Dank für die Info. Allerdings hätte mir in diesem speziellen Fall der Liquidation im abw. WJ eine frühere Vorabversion n.m.u.M. geholfen.

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kolberg,

den Wunsch nach einer  frühzeitigen Bereitstellung der Vorabversionen können wir sehr gut nachvollziehen. Bevor wir allerdings die Vorabversionen 2016 realisieren und ausliefern können, müssen die Versionen des aktuellen VZ 2015 abgeschlossen sein, da die Programme für 2016 auf den Versionen von 2015 aufbauen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass vor Bereitstellung einer Vorabversion 2016 die Auslieferung der Elster Version steht.

Wir versichern Ihnen, wir tun alles, was wir können, um eine zeitnahe Auslieferung der Vorabversionen 2016 zu gewährleisten.

Sobald wir verlässliche Termine nennen können, werden diese im Termindokument 1010488 veröffentlicht. 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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mkolberg
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Sehr geehrte Frau Höpfner,

Sowohl GewSt als auch Körperschaftsteuer 2015 werden bis Januar soweit final ausgeliefert, daß lediglich das Elster- Modul fehlt.

Bitte fragen Sie ihre Programmierer. ob es wirklich notwendig ist, mit den Vorab- Versionen auf diese Module zu warten, deren Auslieferung nur an der Finanzverwaltung hängt. Auch wenn Sie im obigen Dokument die Auslieferung der GewSt- vorab 2016 für "Ende März" ankündigen, so glaube ich nicht daran, daß bis zu diesem Termin das Elster Modul 2015 laufen wird.

Wie bereits an anderem Orte gesagt, es handelt sich hier nicht um komplizierte Steuersachverhalte mit Verlustvorträgen, sondern um einfachste Berechnungen wo bei frühzeitigen Abschlüssen einfach nur die Automatik für eine Schnellberechnung genutzt werden soll, und diese Berechnung auch beim richtigen Mandanten unter dem korrekten Jahr gespeichert werden soll.

Bitte geben Sie damit die Vorab- Versionen zu folgenden Terminen frei, da zu diesen Terminen die Vorjahresversionen aus DATEV- Sicht bereit fertig sind.

- GewSt Vorab 16 (Gewerbesteuer VZ 2015 V. 12.1 voraussichtlich 30.12.2015)

- KSt- Vorab 16 (Körperschaftsteuer VZ 2015 V. 11.1 voraussichtlich 29.01.2016)

Danke, Kolberg

mkolberg
Meister
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Nachricht 8 von 60
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Leider läuft der Link meiner ersten Anfrage wegen einer erneuten Umgestaltung der alten Newsgrpups ins Leere.

Daher nochmals der Ursprungs- Beitrag:
https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=87130

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rvh
Erfahrener
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Hallo Frau Höpfner,

auch ich möchte den von Herrn Kolberg vorgetragenen Anwenderwunsch ausdrücklich als sehr bedeutsam bestätigen.

Da es in den allermeisten Fällen (nicht nur bei uns über 90%) lediglich um die Möglichkeit der programmgestützten Steuerberechnung geht (früher konnten/durften wir das mal direkt im Abschlussteil von REWE - da hatten wir das Problem nicht ), können Sie problemlos auch den aktuell frei gegebenen Programmstand 2015 nehmen, in den Listen die Zahl 2015 gegen 2016 tauschen - und gut ist es ... (am Steuersatz ändert sich ja momentan nichts)

Es erwartet keiner die "finale Schärfe", aber das Rechnen zu Fuß ist einfach "ätzend".

Wenn es Ihnen gar zu große Bauchschmerzen bereitet, dann "klemmen" Sie die in der Hilfsversion vorhandenen ELSTER-Funktionen erst einmal ab und schreiben quer über die Auswertungen "Berechnungen erfolgen auf Basis Rechtsstand für 2015". Aber dann haben wir wenigstens eine brauchbare Berechnung !!

Vorweihnachtliche Grüße nach Nürnberg

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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mkolberg
Meister
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Sehr geehrte Frau Höpfner,

können Sie sich bitte dafür stark machen, daß das Programm: GewSt Vorab 2016 bis Ende Februar ausgeliefert wird.

Begründung:

Zu diesem Termin sind die Buchhaltungen der ersten Abweichler durch und wir wünschen uns eine Schnellberechnung der Gewerbesteuer.

Mit Hilfe der Programmverbindungen benötigt diese Berechnung keine 5 Minuten und es ist dann bereits alles für die Jahreserklärung gespeichert und dokumentiert. Ein Workarround über andere Mandantennummern oder gar das alte Wirtschaftsjahr dauert einfach mehr als doppelt so lange und bringt den Minderwert, daß keinerlei standardisierte Dokumentation (= Speicherung der Daten an korrekter stelle) möglich ist.

Ich möchte Sie um die programmtechnische Umsetzung bitten.

Wem die frühe Nutzung des Programmes zu heikel sein sollte, der kann diese Version gerne per NuKo so lange sperren, wie er es für angemessen hält.

Wir möchten jedoch dieses hervorragende Werkzeug ab März 2016 nutzen.

Danke, Kolberg

wielgoß
Experte
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Hallo in die Runde,

unabhängig vom Wunsch nach frühzeitigen Vorabversionen folgender Tipp:

Sollten Sie bei sich in der Kanzlei das Programm Steuergestaltung pro einsetzen (oder zumindest installiert haben, ist im Mehrwertangebot enthalten), können Sie hiermit GewSt- und KSt-Werte jederzeit berechnen und bei Bedarf auch die Werte aus dem Rechnungswesen-Programm übernehmen, z. B. die Zu- und Abrechnungen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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mkolberg
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Hallo Herr Wielgoß,

Danke für den Tip, aber leider führt das in der Sache nicht weiter. Die "Sache" ist, daß der Abschluß vorläufig erstellt werden soll, und in den Steuerprogrammen bereits alle Daten erfaßt und gespeichert werden sollen. In 1/4 Jahr, wenn der 13- Lauf fertig ist, wird lediglich die Steuerberechnung aktualisiert (45 Sekunden), der Bericht gedruckt, alles festgeschrieben und die Rechnung gestellt.

DATEV, wie soll der Mitarbeiter die latenten Steuern berechnen, wenn die Basis nicht vorhanden ist?

Es kann doch nicht sein, daß für alle Abweichler des 1. Halbjahres zu Füß per Excel gerechnet wird, während ab den Sommerferien dann die DATEV- Tools zur Anwendung kommen.

DATEV, Bitte einfach ohne jede Elster- Funktion freischalten und uns Anwendern überlassen, ob wir damit arbeiten möchten. Danke.

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kolberg, hallo Herr Hein, hallo Community,

wir haben uns mit unseren Entwicklungskollegen mehrfach und intensiv zum Thema Vorabversionen 2016 ausgetauscht.

Für dieses Jahr und damit die Vorabversionen 2016 bleibt es leider bei meiner am 17.12.2015 veröffentlichten Antwort.

Kernaussage:

Bevor wir allerdings die Vorabversionen 2016 realisieren und ausliefern können, müssen die Versionen des aktuellen VZ 2015 abgeschlossen sein, da die Programme für 2016 auf den Versionen von 2015 aufbauen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass vor Bereitstellung einer Vorabversion 2016 die Auslieferung der Elster Version steht.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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mkolberg
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Sehr geehrte Fra Höpfner,

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß es Kanzleiabläufe gibt, wo Ende Februar die Vorabversionen benötigt werden.

Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, daß Sie die Elster- Implementierung nicht fertigstellen können, bevor die zentralen Module von der Finanzverwaltung vorliegen.

Keinerlei Verständnis habe ich jedoch dafür, daß DATEV uns ein Werkzeug für 2016 vorenthält und dann die Schuld auf die Finanzverwaltung schiebt, die letztes Jahr die Elster- Module erst in den Sommerferien lieferte.

Da Sie jetzt  die wichtigsten Steuerprogramme 2015 ausgeliefert haben, sollte das doch als Basis ausreichen, um die Vorab- Versionen 2016 vorläufig auszuliefern.

Wie Sacharbeiter vor Ort sehen keinerlei Notwendigkeit, alle Fälle so lange unfertig auf Halde liegen zu lassen, bis endlich die letzten Zutaten für den (in 2016 noch völlig unnötigen) Zuckerguß (= Elster) geliefert werden.

Vielleicht läßt sich dieses Thema mit dem Vertreterrat, oder mit dem Vorstand besprechen, so daß vielleicht die "Entwicklungskollegen" eine Handlungsanweisung "von oben" bekommen können.

Das Ewige Aufschieben, wie wir es letztes Jahr erleben durften, war eine Katastrophe, und das darf!!! sich heuer nicht widerholen.

Danke, Kolberg

mkolberg
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Nein, ich möchte nicht den Bestand 2015 überschreiben.
Auch möchte ich keinen neuem Mandanten anlegen...

Zitat: "Bevor wir allerdings die Vorabversionen 2016 realisieren und ausliefern können, müssen die Versionen des aktuellen VZ 2015 abgeschlossen sein"

57872_pastedImage_1.png

Da das Programm "Gewerbesteuer 2015" bereits im März final ausgeliefert wurde, bitte ich darum, daß möglichtst schnell die Vorab- Version für das Jahr 2016 verteilt wird.

Terminwunsch: 13. April 2016 mit den KST- Programmen.

Übrigens: Auf der Seite LEXinform online gibt es heute keinerlei Hinweis mehr, daß irgend eine Vorab- Version für 2016 überhaupt geplant ist. Das Thema GewSt scheint für dieses Jahr endgültig abgeschlossen zu sein 😞 .Man bekommt den Eindruck, daß die Vorab- Versionen vielleicht im August auf der DVD 10.0 enthalten sein werden.

Danke, Kolberg

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mkolberg
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Hallo Herr Kolberg,

den Wunsch nach einer frühzeitigen Bereitstellung der Vorabversionen können wir sehr gut nachvollziehen. Bevor wir allerdings die Vorabversionen 2016 realisieren und ausliefern können, müssen die Versionen des aktuellen VZ 2015 abgeschlossen sein, da die Programme für 2016 auf den Versionen von 2015 aufbauen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass vor Bereitstellung einer Vorabversion 2016 die Auslieferung der Elster Version steht.

Wir versichern Ihnen, wir tun alles, was wir können, um eine zeitnahe Auslieferung der Vorabversionen 2016 zu gewährleisten.

Sobald wir verlässliche Termine nennen können, werden diese im Termindokument 1010488 veröffentlicht.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

Sehr geehrte Frau Höpfner,

Wie haben heute die Situation, daß die Auslieferung der Versionen des VZ 2015 abgeschlossen ist, aber noch nicht einmal auf der Seite: "Auslieferungstermine der Steuerprogramme" irgend eine Vorab- Version angekündigt ist.

Frage. Wurde die Auslieferung schlicht vergessen, so daß wir diese Programme im Herbst zufällig auf der DVD finden werden, oder gibt es irgend einen belastbaren Grund, weshalb man uns an der Basis unser Werkzeug vorenthält?

Bin ich eigentlich der Einzigste, der die mit den Vorab- Versionen arbeiten möchte?

Kolberg

mkolberg
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Obwohl das Termindokument 1010488 gestern am 19.4.2016 aktualisiert wurde, gibt es weiterhin keinerlei Hinweis auf die Vorab- Versionen.
Sollen wir jetzt wirklich auf die DATEV-Programm-DVD 10.0, die voraussichtlich August 2016 geliefert wird, warten?

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Kolberg,

die Gewerbesteuer-Versionen für den EZ 2015 wurden mit der Programm-Freigabe am 24. März abgeschlossen.

Für den KSt VZ 2015 haben wir am 13. April die erste Stufe der ELSTER-Versionen zur Verfügung stellen können, das zweite –abschließende- ELSTER-Programm-Release planen wir im Laufe des Juni freizugeben.

Die GewSt-Vorab-Version EZ 2016 wird voraussichtlich ebenfalls im Juni bereitgestellt werden, hier planen wir die Freigabe zum 24. Juni.

Das Termindokument  1010488 wird in Kürze aktualisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Höpfner

DATEV eG

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mkolberg
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Sehr geehrte Frau Höpfner,

Bitte setzen Sie sich dafür ein, daß die Vorab- Version für die GewSt zeitnah ausgeliefert wird, wie von Ihnen im Januar erneut bestätigt wurde ("Nach Fertigstellung von Elster", was bei der GewSt vor einem Monat erfolgte) . An anderer Stelle wurde letztes Jahr angekündigt, daß die Auslieferung 2016 wesentlich früher erfolgen soll, als es 2015 erfolgte.

Begründung: Wir erstellen heute bereits Abschlüsse für Abweichler und diese Abschlüsse sollen wirklich noch vor den Sommerferien festgeschrieben und berechnet werden. Es gibt in der Kanzlei keinen Grund, weshalb Abschlüsse für Einzelunternehmen auf die KSt warten müssen.

Gleichzeitig sind zur Zeit die GewSt- Erklärungen 2015 in den letzten Zügen, und da dürfen keinesfalls Daten aus 2016 einstreuen.

Der jetzt anvisierte Termin bedeutet, daß Mitarbeiter bzw. Mandanten in den Sommerferien sind, so daß die Abschlüsse damit erst im Herbst endgültig fertig gestellt werden können oder die Abschlüsse festgeschrieben werden, ohne daß die Werte nach GewSt übernommen wurden. Genau diesen Arbeitsstau oder fehlerträchtige Mehrarbeit zum Jahresende sollte durch Wahl der abweichenden Wirtschaftsjahre verhindert werden.

Wichtiger Hinweis an die Programmierung:

Es geht uns nicht darum, bereits heute eine 100% endgültige Erklärung für 2016 zu erstellen, sondern im Rahmen der Abschlußarbeiten benötigen wir die Schnittstelle, um die Buchungssätze zu erstellen, und die Berechnung innerhalb der dafür vorgesehenen Software zu dokumentieren. Auch möchte das Modul: "Latente Steuern" mit seinen Schnittstellen zur Buchhaltung genutzt werden, welches ohne die GewSt- Version 2016 nicht lauffähig ist. (Und das Modul "Latente Steuern" kommt auf geringfügig andere Zahlen, als unsere Berechnung zu Fuß über Excel).

WUNSCH:
Bitte setzen Sie sich nochmals dafür ein, daß mit der Jahreswechsel- DVD zu 2017 gleich die vorläufige Vorab- Version für das Jahr 2017 ausgeliefert wird, so daß es nie wieder vorkommen kann, daß die Steuer- Schnittstelle von Rewe in den oben dokumentierten Fehler läuft.


Danke

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mkolberg
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Im Termindokument 1010488 ist jetzt der 24.06.2016 anvisiert...

Können Sie bitte als dringenden Wunsch aufnehmen, daß die Vorab- Version 2017 zeitgleich mit der ReWe - Jahresversion ausgeliefert wird.

... Also im Januar 2017, denn wir sind hier bereits an den Abschlüssen April 2016 und es ist einfach eine Zumutung, wie die Steuerberechnung ohne die korrekten Programme abläuft:


- Meldungen, daß Bestand abgeschlossen, wirklich öffnen?, Stammdaten ...?

- Latente Steuern zu Fuß... (= Excel -> spätere Differenzen zum Programm "Latente Steuern")

- Dann funktioniert die Programmverbindung ins offene Rewe nicht.

- Speichern darf nicht ausgeführt werden...

... es macht einfach keinen Spaß, und wenn der Abschluss dann festgeschrieben ist, funktioniert später die Schnittstelle zur GewSt nicht mehr korrekt, da das einfach vor dem Festschreiben erfolgen muß...

Vielen Dank, Kolberg

mkolberg
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Nachricht 21 von 60
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Sehr geehrte Frau Höpfner,

Ich erhalte soeben folgende Meldung:

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Folglich muß ich die Daten in eine alte Version einspielen...Vorbelegung:
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"Ja" geklickt, obwohl ich diese Vorgehensweise ablehne...

Ergebnis...

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Das Übergeben der doch noch berechneten Daten möchte eine neue Rewe- Instanz öffnen, und das kann nicht funktionieren...

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Also Daten manuell übernehmen...138369_pastedImage_4.png

Nochmals die komplette Klickorgie incl. der weggeschmissenen manuellen Korrekturen im Jahr 2016 durchgeführt. Rewe komplett geschlossen ...

-> das verkehrtes Jahr !!! soll geschrottet werden...

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Nein, das Jahr 2016 wurde nicht geschrottet und es erfolgte einfach keine neue Berechnung für 2017.

Ergebnis: FEHLFUNKTION und ich darf die GewSt wieder über Excel berechnen und manuell einbuchen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Können Sie bitte ein Vorab- Gerüst für 2017 herausbringen, so daß folgendes einfach technisch funktioniert:

1. Programmverbindung nach Steuern

2. Berechnen und Speicher der Werte

3. Programmverbindung zurück nach ReWe

- optional: Text "Gewerbesteuerrückstellung (vorläufig)

Danke, Kolberg.

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mkolberg
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Können Sie bitte als dringenden Wunsch aufnehmen, daß die Vorab- Version 2017 zeitgleich mit der ReWe - Jahresversion ausgeliefert wird.

Edit:

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mkolberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist einfach frustrierend, wenn hier mit modernsten Mitteln gearbeitet wird, und dann die GewSt nur mit Krücken, Unfällen (s.o. Rewe, aktuelles Jahr ist natürlich gesperrt), und manuellen Berechnungen und Buchungen per Hand bearbeitet werden kann - und das auch nur völlig vorläufig und ohne jedem Speichern.

Was hilft das komplette Modul: "Latente Steuern", wenn es einfach zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht funktioniert?

Weshalb konnten die Vorab- Versionen 2017 der Steuerprogramme nicht zeitgleich mit der ReWe - Jahresversion 2017 ausgeliefert werden?

mkolberg
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ohne Worte...

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Nein, ich möchte mit der 17'er Version arbeiten und die Berechnungen auch dort speichern.

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nein, die 16'er Daten sind fertig und werden demnächst an das FA übermittelt.

ohne Worte (beim Buchungen übergeben)

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Einmal nicht aufgepaßt, und das alte Jahr ist kaputt (Natürlich möchte ich meine eingaben für das Jahr 2017 speichern...)

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Sorry, wenn mein Ton nicht die übliche Freundlichkeit zeigt aber so ist ein professionelles Arbeiten einfach nicht möglich....

susanne_koch
Aufsteiger
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Die heutige Aktualisierung des Dokuments  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1010488 kündigt die Bereitstellung von KSt Vorab 2017 für den 29.09.2017 an. Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, wurde Anfang August die Version 2017 noch zeitgleich mit der DVD 11.0 zum 30.08.17 angekündigt.

Nach deren Installation heute war ich mehr als verblüfft, dass die Auslieferung offenbar wieder verschoben wurde.

Ich will doch nur die KSt+GewSt berechnen!

Für meine sämtlichen abweichenden Wirtschaftsjahre muss ich also mittlerweile die Berechnung manuell per Excel vornehmen, mindestens ein halbes Jahr später alle Daten an die neuen Formulare anpassen und mit Glück kann ich ein weiteres halbes Jahr später die kompletten Erklärungen dann auch noch übermitteln (war für 2016 ja tatsächlich schon am 11.08.17 möglich ).

In jedem Jahr verzögert sich die Auslieferung der Vorabversionen weiter, letztes Jahr kam sie immerhin schon am 28.08.16. Dieses Jahr darf ich noch einen Monat länger warten.

Das hat doch rein gar nichts mehr mit sinnvollem Workaround zu tun.

Es tut mir leid, liebe Datev, aber da sehe ich den Nutzen des Programms schon fast nicht mehr...

Gefrustete Grüße

f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrte Damen und Herrn der DATEV EG,

Sie sollten meiner Ansicht nach die grundlegende Herangehensweise an das Problem möglicherweise überdenken.

Nochmal zur Rekapitulation (andere Diskussionsteilnehmer mögen mich korrigieren, wenn ich hier Probleme und Wünsche falsch wiedergebe:

Das Problem liegt vor allem bei Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr, für welche laut Gesetz der Rechtsstand (und damit die Formulare) zum Ende des Wirtschaftsjahres einschlägig ist. Häufig sollen Kanzleien den Abschluss aber zeitnah erstellen, dies bedeutet wiederum noch während des Kalenderjahres in welchem das Wirtschaftsjahr endete.

Zu diesem Zeitpunkt sind aber die Formulare der Finanzverwaltung nicht verfügbar, vor allem jedoch nicht die entsprechende Programmversion. Wir sind aber auf die Übergabe der Rechnungswesen-Daten in die Steuerprogramme angewiesen. Hauptsächlich um die Steuern abzugleichen und die entsprechenden Rückstellungen anzupassen, gerade aber bei Körperschaftsteuererklärungen auch um zu prüfen ob Angaben fehlen die für die elektronische Übermittlung notwendig sind (bzw. sein werden) und um zu prüfen ob die Verbuchungen auch die gewünschte Wiedergabe in der Erklärung finden.

Gegenwärtig muss bei Fehlen der Jahresversion des Steuerprogrammes, bzw. einer Vorabversion, der Bestand dann in eine frühere Jahresversion eingespielt werden. Dies bedeutet aber das Überschreiben einer Steuererklärung, welche bereits erstellt und abgegeben wurde. Dies allein verursacht wohl nicht nur mir schon Bauchschmerzen, beendet man das Programm und speichert aus Versehen die Daten des falschen Jahres (oder speichert mittendrin aus Gewohnheit) darf man einiges an Zeit investieren um die alte Erklärung zu rekonstruieren, eine falsche Erklärung im System zu lassen ist wirklich keine Option.

Wenn in der alten Erklärung, welche überschrieben wird, auch noch Zahlen und Sachverhalte manuell eingetragen wurden, da diese nicht aus Rechnungswesen kommen, bleibt es nicht mehr nur bei Bauchschmerzen. Bei jeder Übergabe des falschen Jahres zum Abglich müssen diese Werte gelöscht werden. Liegen diese stattdessen für die neue Erklärung vor, müssen sie hingegen jedes Mal erneut händisch eingegeben werden.

Die gegenwärtige Lösung bei Fehlen der korrekten Jahresversion ist also für uns recht unschön. Wäre es stattdessen nicht möglich, dass das Programm auf Grundlage des letzten zur Verfügung stehenden Jahres eine vorläufige Erklärung macht? Dass also beispielsweise für 2017 einfach die Programmversion 2016 hergenommen wird, aber nicht im Sinne, dass das bestehende Jahr 2016 überschrieben wird, sondern dass das Jahr 2017 mit der Version 2016 angelegt wird? Natürlich mit deutlichsten Hinweisen, dass dies der Rechts- und Programmstandstand 2016 sind und nur der Vorbereitung dient. Notfalls könnte auch das Vorvorjahr verwendet werden, wenn man beispielsweise in ein paar Monaten schon ein in 2018 endendes Wirtschaftsjahr übergeben will, die Finanzverwaltung aber immer noch nicht 2017 zur Verfügung gestellt hat.

Anstatt jedes Jahr aufs neue eine komplette Vorabversion zu programmieren könnten Sie stattdessen einfach in den Bearbeitungshinweisen auf bereits bekannte Änderung zwischen der vorläufigen und der endgültigen Version hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

EDIT: Korrektur von Rechtschreibfehlern und Unklarheiten.

Gelöschter Nutzer
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Genauso macht es es RoseSoft und funktioniert absolut einwandfrei.

Wir kennen somit garnicht das Problem.

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mkolberg
Meister
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Lassen Sie mich das Thema erneut auf TOP bringen.

Da wird an einer Stelle völlig unnötigerweise der Import von Postversanddaten über Bord gekickt, aber wir dürfen dann wieder bis nach den Sommerfeien die Steuern in den verkehrten Jahresversionen herumfrickeln, ohne diese Arbeitsunterlagen sinnvoll speichern zu können.

Entspricht das von Herrn Mayer beschriebene Vorgehen wirklich den hochgelobten Grundsätzen, die beim Postversand aus Vorsystemen angewendet werden? Durch die Nichtmöglichkeit des Speicherns der Steuerfälle werden sämtliche Berechnungsgrundlagen in die Tonne getreten.

Bitte folgendes Realisieren:

  1. Versionierung in den Steuerprogrammen, so daß übermittelte Erklärungen nicht geschrottet werden können. Auch dann nicht, wenn eine geänderte Erklärung notwendig wird. Hierfür gibt es bereits Vorschläge und es blieb eigentlich nur noch die offene Frage, welche Version beim Öffnen des Programmes angezeigt werden soll. (Übermittelte, also die festgeschriebene Version, oder die späteren Berechnungslisten)
  2. Einführung der Vorab- Versionen 2018 zeitgleich mit der Auslieferung der 2018- er Version von Kanzlei Rewe zum Jahreswechsel nach der Art, wie es Herr Mayer ausformulierte..

Danke (Priorität auf Punkt 2!)

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Höpfner,

auch ich möchte den von Herrn Kolberg vorgetragenen Anwenderwunsch ausdrücklich als sehr bedeutsam bestätigen.

Da es in den allermeisten Fällen (nicht nur bei uns über 90%) lediglich um die Möglichkeit der programmgestützten Steuerberechnung geht (früher konnten/durften wir das mal direkt im Abschlussteil von REWE - da hatten wir das Problem nicht ), können Sie problemlos auch den aktuell frei gegebenen Programmstand 2015 nehmen, in den Listen die Zahl 2015 gegen 2016 tauschen - und gut ist es ... (am Steuersatz ändert sich ja momentan nichts)

Es erwartet keiner die "finale Schärfe", aber das Rechnen zu Fuß ist einfach "ätzend".

Wenn es Ihnen gar zu große Bauchschmerzen bereitet, dann "klemmen" Sie die in der Hilfsversion vorhandenen ELSTER-Funktionen erst einmal ab und schreiben quer über die Auswertungen "Berechnungen erfolgen auf Basis Rechtsstand für 2015". Aber dann haben wir wenigstens eine brauchbare Berechnung !!

Vorweihnachtliche Grüße nach Nürnberg

R. Hein

Nur zur Info, selbst ein Shareware-Programm wie das WiSo Steuersparbuch kann das.

Hier kann man auch schon in der aktuellen Programmversion eine Steuerprognose für das nächste Jahr erstellen.

[Zitat WiSo-Forum:]

Oh, was ist denn hier los ;)

Also, ich kann nicht genau sagen, wann die Testversionen für die Jahresversion 2018 verfügbar sein werden. Aber wie das oft so ist, bestimmt kurz nachdem ich dies geschrieben habe ;)

Es gibt aber auch einen anderen Weg, schon mit der Einkommensteuererklärung 2017 zu beginnen: Da die Software WISO steuer:Sparbuch 2017 ja offensichtlich vorliegt, dort auf "Einkommensteuer-Vorerfassung und Prognose 2017 > Datenübernahme" klicken und dann die Einkommensteuererklärung 2016 aus dem Ordner "Dokumente > Steuer > Version 2017" wählen (oder dem eigenen Pfad). Jetzt kann mit der Einkommensteuererklärung 2017 losgelegt werden.

Diese Datei der Prognose 2017, kann dann in der Testversion der Software WISO steuer:Sparbuch 2018, in die Einkommensteuererklärung 2017 übernommen werden.

Das es andere professionelle Softwareanbieter ebenfalls seit Jahrzehnten können, setze ich einmal als bekannt voraus. 🙂

DATEV sollte gerade hier einmal seine Politik gründlichst überdenken. Das es gerade die Steuerberater betrifft, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Ich meine, wie soll man vernünftig beraten und Zukunftsprognosen erstellen, wenn der Steuerberater nicht das entsprechende Werkzeug erhält. Oder was meint die DATEV, was man machen soll?

Gruß A. Martens

mkolberg
Meister
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      • _____
        | "Die Jahresversion 2016 ist nicht installiert!
        | >> Wollen Sie mit einem anderen Jahresprogramm arbeiten?
        | [OK] / [Abbrechen]
        _____

Eine Dokumentation der Auslieferungen liefert folgendes Dokument: "Auslieferungstermine der Steuerprogramme" Auslieferungstermine der Steuerprogramme.

Daß hier noch kein Termin für die Vorab- Versionen 2016 angekündigt werden, macht mir Sorgen.

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Wieder bis Anfang Juni warten... unfaßbar...

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letzte Antwort am 06.07.2021 14:26:13 von oschmitt
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