Hallo zusammen,
der Ansatz des geldwerten Vorteils von 1% des Fahrrades ist kein Thema - auch nicht die Umsetzung in Lodas.
Nur der Ansatz der Leasingrate, als Bruttosumme ( bsp. 100,00 €) oder - weil der Mandant vorsteuerberechtigt ist - als Nettobetrag (84,03€)?
Hierzu gibt es unterschiedliche Ausführungen und Beispiele.
Wer hat hierzu genaueres?
Vielen Dank und Gruß
Karli
Hallo Karli,
in folgenden Dokumenten finden Sie Informationen zur Überlassung von E-Bikes durch Leasing:
LODAS – Punkt 10
Lohn und Gehalt – Punkt 5
Info-Dokument 5303260 „Firmenwagen (Beispiele Lohn und Gehalt)"
Viele Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin,
wo gibt es denn hierzu Beispiele, die vom Nettobetrag ausgehen?
Die Regelungen für die PKW-Nutzung sind analog anzuwenden. Und diese stammen aus § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG:
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ... ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung ... einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
wo gibt es denn hierzu Beispiele, die vom Nettobetrag ausgehen?
Die Internetrechner zum"ebike-Leasing" rechnen bei vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern mit der netto-Leasingrate jedoch bei nicht vorsteuerberechtigten Arbeitgebern mit der Bruttoleasingrate.
Viele Grüße
Hallo,
wo wollen Sie den Brutto- oder Nettowert ansetzen?
Der geldwerte Vorteil der Nutzung ist aus 1% der UVP des Fahrrads zu ermitteln. Hier wird von einem Bruttowert ausgegangen.
Alle weiteren Regelungen sind arbeitvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Muss der Arbeitnehmer eine Zuzahlung leisten!?
Wird ein Gehaltsverzicht vereinbart!?
woraus ermittelt sich der Gehaltsverzicht oder die Zuzahlung?!
Diese Fragen sind zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu klären. Hier kann z. Bsp. vereinbart sein, dass der Arbeitnehmer einen Gehaltsverzicht in Höhe der monatlichen Bruttoleasingrate leistet oder auch der Nettoleasingrate. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht.
Sollten Sie noch etwas ganz anderes meinen, so müssten Sie noch ein paar HInweise geben. Ggf. würde auch der Link zu Ihren Beispielen helfen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo sue,
der geldwerte Vorteil für die Überlassung ist aufgrund des Brutto-Listenneupreises zu berechnen.
Wenn das E-Bike durch eine Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer gezahlt wird, ist der Nettobetrag umzuwandeln, wenn der Arbeitgeber einen Vorsteuerabzug hat und der Bruttobetrag, wenn kein Vorsteuerabzug besteht. Auf die Höhe des geldwerten Vorteils hat dies allerdings keine Auswirkung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
in diesem Thread geht es der Fragestellerin ausdrücklich nicht um den Geldwerten Vorteil, sondern um die Gehaltsumwandlung aus dem neuen "E-Bike Leasing" - Modell.
Darauf habe ich geantwortet, dass es für den Ansatz der Leasingrate als Gehaltsumwandlung - brutto oder netto - auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Arbeitgebers ankommt.
Das Modell finden Sie über die Suchmaschine Ihres Vertrauens mit: e bike leasing rechner
Viele Grüße
Moin,
vielleicht sollte ich am Wochenende doch nicht so viel arbeiten...
Ich hatte den einleitenden Satz, dass es gar nicht um die Anwendung der 1%-Regelung geht, gar nicht gelesen.
Sorry, wenn ich für Verwirrung gestiftet haben sollte.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen,
also wir sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt und ich setze deshalb brutto an. Die Folge wäre für mich, dass Sie es netto ansetzen müssen. Dadurch ist für die Mitarbeiter von uns der Vorteil kleiner.
Gruß AWR
Hallo,
und bitte noch einen Tipp : Unsere Genossenschaft ist vorsteuerabzugsberechtigt und würde die Leasingrate als Gehaltsumwandlung netto( ohne MWSt )dem AN berechnen. Allerdings nimmt Datev das Kto.8611 mit 19% MWSt.
Wie kann ich das anpassen und welches kto.?
Gibt es eine Steuerrichtlinie für diesen Sachverhalt ?
Danke und Grüße
A.Heinrich
Hallo Frau Heinrich,
falls Ihre Frage nicht zwischenzeitlich erledigt ist: Das Konto 8610 bietet Sachbezüge ohne automatische USt-Rechnung an.
Hallo,
ich stehe gerade vor dem selben Problem. Wie haben Sie es mit der Leasingrate gelöst? Haben Sie die Leasingrate netto oder brutto verwendet?
Unser Unternehmen ist Vorsteuerabzugsberechtigt.
Gruß
Claudia
Unser Unternehmen ist Vorsteuerabzugsberechtigt.
Dann netto
Dokument 1008102 - (Elektro-) Fahrrad mit einer G... - LEXinform/Info-DB (datev.de)
Steht das irgendwo geregelt in einem Gesetzes Auszug oder BMF Schreiben?
Mit freundlichen Grüßen