Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ein Mandant scannt seine Buchführungsbelege ein und lädt sie nach "DATEV Unternehmen online", also ins DATEV-Rechenzentrum.
Sind die ins Belegarchiv von "DATEV Unternehmen online" hochgeladenen Buchführungsbelege revisionssicher? Mit anderen Worten: Kann der Mandant seine Belege, nachdem sie eingescannt wurden, vernichten, ohne dass hierdurch der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verletzt wird? (Stichwort: Ersetzendes Scannen)
Ich freue mich über Antworten.
Kann der Mandant seine Belege, nachdem sie eingescannt wurden, vernichten, ohne dass hierdurch der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verletzt wird? (Stichwort: Ersetzendes Scannen)
Ich freue mich über Antworten.
Stichwort u.a. : Verfahrensdokumentation.
Hallo Herr Kuhlmey,
hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um dieses Thema auf einen Blick:
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Kuhlmey,
Revisionssicherheit kommt vor allem durch die beiden Komponenten technischer Schutz + organisatorische Trennung zustande. Beispielsweise bietet eine Signatur einen recht hohen technischen Schutz; denn jede Änderung einer signierten Datei würde auffallen.
Wenn die signierte Datei dann auch noch an einem Ort liegt, auf den man selbst keinen Zugriff mehr hat, so liegt eine organisatorische Trennung vor. Beispielsweise, wenn die Datei in Unternehmen online liegt und keine Möglichkeit der Löschung besteht.
Allerdings muss noch eine Verfahrensdokumentation erstellt werden, die insbes. belegt, dass mit Unternehmen online richtig umgegangen wurde. Denn auch das beste Instrument nutzt nichts, wenn man es nicht richtig anwendet.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort helfen zu können.
Viele Grüße
Joachim Danzer