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Vollmachtsdatenbank - Übermitteln ohne Steuernummer?

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letzte Antwort am 22.06.2023 13:03:50 von Corinna_Saubert
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backoffice
Aufsteiger
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Hallo,

seit der Umstellung der Vollmachtsdatenbank im Jahr 2017 auf die Version 2.0 haben wir immer wieder Probleme. Wenn wir nur einen Ehepartner vertreten und somit nur diesen einspielen und übermitteln, bekommen wir die Meldung "der dazugehörige Ehepartner fehlt" und das Steuerkonto kann nicht abgerufen werden. Bei Einzelunternehmen muss, wenn eine eigene Steuernummer vorliegt, diese zum bereits erfassten Privatmann (z.B. bei Vertretung ESt) dazu erfasst und übermittelt werden.

Seit der Umstellung müssen auch Unternehmen entsprechend als Unternehmen (z.B. GmbH, UG, GbR) übermittelt werden. Auch der Firmenname muss zu 100% stimmen, ansonsten wird die Vollmacht abgelehnt. Das ist bei einer GbR nicht immer einfach, da gibt es ja keinen Handelsregisterauszug, mit dem man den Namen abstimmen kann.

Frage 1)

Könnte man Privatpersonen und Einzelunternehmen nicht einfach generell ohne Steuernummer übermitteln, dann wären u.a. die in Absatz 1 genannten "Probleme" doch schon einmal ausgeschlossen. Oder würde dies "Folgeerscheinungen" auslösen? Z.B. die Zuteilung einer neuen Steuernummer? Oder eine wiederholte Ablehnung durch das FA?

Frage 2)

Wir haben eine GbR übermittelt und die Vollmacht wird abgelehnt weil der "Firmenname" nicht übereinstimmt. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen, speziell mit einer GbR Übermittlung? Wie kann man dieses Problem lösen?

MfG

CLS_

backoffice
Aufsteiger
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... inzwischen haben wir festgestellt, dass bei einer Übermittlung ohne Steuernummer wohl keine Probleme entstehen. Die VaSt ist abrufbar und der Stkto Abruf klappt aus, vorausgesetzt das Häkchen bei Zeile 39 für die uneingeschränkte Abrufbefugnis ist gesetzt ...

... bei den Firmen gibt es da wohl keine "Allgemein-Lösung". Als Tipp: aus dem Handelsregisterauszug die genaue Firmen-Bezeichnung übernehmen und bei einer GbR die "Firmen-Bezeichnung" genau so von den Bescheiden übernehmen. Klappt nicht immer, aber zu 95% ...

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dprobst
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Bei Unternehmen hatten wir (Bayern) ähnliche Probleme. Wir haben-sofern vorhanden - Die Bezeichnung lt Handelsregister/ Vereinsregister benutzt. Dann haben wir bei langen Bezeichnungen auf die Abkürzung lt Steuerbescheid zurückgegriffen. als die Fehlermeldung immer noch kam, haben wir beim FinanzAmt angerufen. Es stellte sich heraus, dass dort eine Schnittstelle VDB / Veranlagung besteht, die vom Finanzamt manuell bestückt wurde.  Die jeweiligen Sachbearbeiter haben aber bei Überlänge nicht auf d Namensangabe im Steuerbescheid zurück gegriffen, sondern eigene Abkürzungen verwendet. Meine Mitarbeiterin müsste also bei allen betroffenen Finanzämtern anrufe und sich die exakte Abkürzung Zeichen für Zeichen buchstabieren lassen.

Sie hat mich damals gefragt, ob es möglich wäre in der Kanzlei eine Pumpgun anzuschaffen  

petermäurer
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Neuer Mandant, Uni-Absolvent. Sohn eines Mandanten, Id bekannt. Steuernummer + FA natürlich nicht, weil er erst seit einigen Monaten arbeitet.

 

Datev weigert sich, die Vollmacht zu übertragen. Nervig!

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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Chris607
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Funktioniert die Übertragung mit angehaktem Kästchen "St-Nr. nicht vorhanden" nicht?

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Gelöschter Nutzer
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@petermäurer  schrieb:

Id bekannt. Steuernummer + FA natürlich nicht, weil er erst seit einigen Monaten arbeitet.

 

Datev weigert sich, die Vollmacht zu übertragen. Nervig!


Warum ist das Finanzamt nicht bekannt? Ergibt sich doch aus dem Wohnort. Dann klappt auch die Speicherung

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petermäurer
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Ich habe das Kästchen im Datev-Programm nicht gefunden, jedenfalls nicht an der Stelle Vollmacht absenden. Zwischenzeitlich direkt im Browser abgeschickt.

 

Der Fall, daß man außer der ID bei Absolventen nichts hat, scheint mir nicht so untypisch

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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fruchtzwerg
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Hallo
ich habe hier eine kurze Frage:

"früher" 😉 war das mal so das der VASt-Abruf an der Steuer-ID hing.
nun wird aber Steuerkonto und auch VAST abgelehnt weil die Steuernummer nicht mehr gültig ist...


kann ich also nur noch einen VASt-Abruf tätigen mit gültiger Steuernummer?
oder dann die Steuernummer erstmal einfach weglassen?

Danke, LG

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DATEV-Mitarbeiter
Corinna_Saubert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

es ist weiterhin möglich eine Vollmacht ohne einer Steuernummer zu übermitteln. Dann wird der VaSt-Abruf freigeschalten aber nicht das Steuerkonto. Ebenso wird die Bekanntgabevollmacht nicht berücksichtigt. Die Übermittlung ohne Steuernummer funktioniert nicht mehr, wenn die Vollmacht bereits übermittelt ist. Deswegen können Sie nur die Vollmacht löschen und neu anlegen.


Wichtiger Hinweis
Die Übermittlung der Vollmacht ohne Steuernummer sollte nur dann durchgeführt werden, wenn tatsächlich keine Steuernummer vorliegt. Der Prozess sieht vor, dass bei diesen Vollmachten eine neue Steuernummer generiert wird. Wenn eine Steuernummer bereits vorhanden ist, wird die Vollmacht ausgesteuert und manuell geprüft. In dem Fall dauert die Freischaltung erheblich länger und kann sogar zur Ablehnung der Vollmacht führen.

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letzte Antwort am 22.06.2023 13:03:50 von Corinna_Saubert
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